Das könne gelingen, indem bei Themen wie Euro-Rettung, Energiepolitik und Einwanderung nachjustiert werde. Eine Flüchtlingskrise dürfe sich nicht wiederholen. Darüber hinaus werde er als CDU-Vorsitzender dafür sorgen, wirtschaftliche Kompetenz zurückzugewinnen. Er stehe für die Erhard'sche soziale Marktwirtschaft, die über 70 Jahre ein Erfolgsmodell für Deutschland gewesen sei. Verfassungswidrig: Der Kohleausstieg ist mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten der renommierten Energierechtskanzlei Rosin Büdenbender. Die Juristen erkennen mehrere Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie den Eigentums- und Vertrauensschutz. Das Gutachten kritisiert vor allem die verfassungswidrige Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte, schreibt unser Energieexperte Daniel Wetzel. Den Betreibern von Braunkohlekraftwerken werden milliardenschwere Entschädigungen vertraglich zugesichert, ihren Kollegen, die Steinkohle verfeuern, hingegen nicht. Zudem laufe das Auktionsverfahren, bei dem sich Betreiber auf Stilllegungsprämien bewerben können, nur sechs Jahre. Zu knapp bemessen sei diese willkürliche Höchstgrenze, schreiben die Juristen. Endet der Ausstiegszeitraum doch erst 2038. Nehmen die Betreiber an dem Verfahren nicht im nötigen Umfang teil, droht ihnen ab Ende 2026 die entschädigungslose Zwangsabschaltung per Erlass. Einziger Profiteur der Deadline: die Staatskasse. Ein weiteres rechtliches Problem blüht den Abnehmern des Kohlestroms. So könnten etwa langfristige Stromlieferverträge infolge der vorzeitigen Stilllegung des Kraftwerks nicht mehr erfüllbar sein. Wie bereits beim Atomausstieg droht jetzt langjährige Rechtsunsicherheit, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergeht. Ihr  Ulf Poschardt |