 | durch die Corona-Pandemie musste der Betrieb in den Vereinen und Verbänden fast auf null heruntergefahren werden. Die Folgen und die Regelungen in den einzelnen Bundesländern schaffen rechtliche Fragen und Probleme in vielen Bereichen, die z. B. anhand der Satzung nicht gelöst werden. Wir geben Ihnen im heutigen Newsletter einen Überblick über relevante Änderungen im Vereinsrecht. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg, Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
|
| |
|
| | |
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vereinsarbeit
Die Auswirkungen des Coronavirus haben alle Bereiche des öffentlichen und des Privatlebens ergriffen und sie haben auch rechtlich erhebliche Auswirkungen. Inzwischen sind vor allem bei den Verwaltungsgerichten unzählige Klagen gegen die Regelungen der einzelnen Bundesländer anhängig. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
| |
| |
| |
| |
Erweiterter Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags!
Wer sich nebenberuflich für gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen oder auch für eine eGmbH engagiert und dabei pädagogische/betreuerische Aufgaben gegen Vergütung übernimmt, kann den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG selbst nutzen oder dem Arbeitgeber zur Nutzung bei Gehaltsabrechnungen überlassen. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
| | |
| |
| |
Fällige Steuerbeträge für 2020 und Vorauszahlungen
Das Bundesfinanzministerium hatte bereits bundeseinheitlich über verschiedene BMF-Schreiben die Möglichkeiten für Zahlungsstundungen zum Zinserlass wegen der finanziellen Beeinträchtigungen auch bei Vereinen/Verbänden durch die Corona-Krise bekannt gemacht. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Der Blick in die Betriebsprüfer-Akte
Bei laufenden Betriebsprüfungen, auch unabhängig von der Steuerart und von dem geprüften Unternehmen/Betrieb, damit auch vom Verein/Verband, geht es meist schnell darum, zusätzliche Akteneinsicht beim Finanzamt oder bei dem Betriebsprüfungsdienst zu erhalten. Zum Beitrag >
|
|
| |
|
|  | |
Diesen Newsletter weiterempfehlen
| |
|  | |
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. | |
|
| |
 | |
Impressum Redaktion Lexware verein aktuell Annette Ziegler (verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV) Verlags-/Redaktionsanschrift: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 D-79111 Freiburg Telefon: 0761/898-0 E-Mail: verein@lexware.de |
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Link zur Datenschutzerklärung |
|
|
|
|