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Sehr geehrte Damen und Herren,

die OFD Nordrhein-Westfalen verrät, welche Prüfungsschwerpunkte ihre Finanzämter zurzeit haben. Aber auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen Ihre Steuererklärung abgeben, sollten Sie einen Blick auf die Liste werfen. Denn erfahrungsgemäß haben die Finanzämter in vielen anderen Bundesländern ähnliche "Lieblingsthemen".

Außerdem in diesem Newsletter: Eine interessante Idee, um Solidaritätszuschlag zu sparen, und ein in den vergangenen Jahren gern genutztes "Goodie", um Arbeitnehmern abgabenfrei ein bisschen zusätzliches Geld zukommen zu lassen. Spoiler-Alarm: Beides geht leider nicht (mehr).

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
INHALT DIESES NEWSLETTER
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FINANZAMT
Darauf achtet Ihr Finanzamt dieses Jahr besonders genau
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KLEINUNTERNEHMER
Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
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GEWERBEBETRIEB
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
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ARBEITSLOHN
Auf dem Auto für den Arbeitgeber werben ist steuerpflichtig

Darauf achtet Ihr Finanzamt dieses Jahr besonders genau

Die OFD Nordrhein-Westfalen verrät, welche Prüfungsschwerpunkte ihre Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020 haben. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Ihre Steuererklärung abgeben, können Sie hier erfahren, wo das Finanzamt dieses Mal ganz besonders genau hinschaut.
 

Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren

Für viele Selbstständige ist die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes von besonderer Bedeutung. Von ihr profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Mit den aktuellen Werten ab 2020!
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Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Ein Arbeitnehmer, der nebenbei (niedrige) Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb hatte, wollte erreichen, dass bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags alle Einnahmen den gewerblichen Einkünften zugeordnet werden – um Soli zu sparen. Eine interessante, aber erfolglose Idee.
 

Auf dem Auto für den Arbeitgeber werben ist steuerpflichtig

Wenn ein Arbeitnehmer auf seinem Privatwagen einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers anbringt und dafür Geld erhält, dann ist das für das Finanzamt steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zu Recht, sagt das FG Münster.
 

Leben & Ereignisse


Steuerliche Vorteile als Selbstständiger nutzen

Im Vergleich mit einem Arbeitnehmer hat ein Selbstständiger deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann die Höhe der Einkommensteuer dadurch viel besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden.

» Weiterlesen
 

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