| | Sehr geehrte Damen und Herren, | im neuen Jahr wird es einige Änderungen für Mieter geben. Welche das sind, erfahren Sie in unserem Newsletter. Außerdem verraten wir Ihnen Tipps für die Wohnungssuche während Corona und zeigen Ihnen, wann Sie Ihren Vermieter in die Wohnung lassen müssen – und wann nicht. Das immowelt Team wünscht Ihnen ein frohes und erfolgreiches Jahr 2021!
| | Ihr Jonas Paul | immowelt Redaktion |
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| Ausblick 2021: Höhere Heizkosten, mehr Wohngeld und Rauchmelderpflicht | Heizen wird teurer, dafür fällt der Solidaritätszuschlag weg: Das Jahr 2021 bringt für Mieter einige Veränderungen mit sich. Lesen Sie in unserem Ausblick, was alles auf Sie zukommt.
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| | Wohnungssuche trotz Corona? Das müssen Sie beachten | | Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung, aber Corona und Lockdown kamen dazwischen? Das bedeutet nicht, dass Sie den Umzug aufschieben müssen! Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen für Wohnungssuchende während der Pandemie.
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| Streitpunkt Müll: So nicht – diese Rechte haben Sie! | Die Tonnen quellen über, im Treppenhaus stehen ständig Müllsäcke oder die Müllabfuhr leert die Behälter nicht? Ihre Rechte beim Streitthema Müll sind klar geregelt. Lesen Sie, auf welche Dinge Sie bestehen können und wann sogar eine Mietminderung möglich ist.
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| Müssen Sie Ihren Vermieter in die Wohnung lassen? | Es klingelt. Der Vermieter steht ohne Vorwarnung vor der Tür und will nach dem Rechten sehen. Müssen Sie ihm nun öffnen oder können Sie ihm den Zutritt verwehren? Wir verraten es Ihnen.
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| Kostenfreie Vorlage: Möbel an Nachmieter verkaufen | Wer beim Auszug die Einbauküche oder Möbel an den Nachmieter abgibt, sollte das am besten schriftlich festhalten. Wir erklären, wie Sie den Zeitwert gebrauchter Möbel errechnen und bieten Ihnen eine kostenlose Vorlage als PDF zum Download.
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