Newsletter für Betriebsräte: 3 Fragen zur Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub
Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? » Zur Webseitenansicht
KW 51  
  2024
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
der Jahreswechsel steht kurz bevor. Das neue Jahr bringt einige gesetzliche Änderungen mit sich. Was das Bürokratieentlastungsgesetz für Auswirkungen hat, lest Ihr in dieser Ausgabe.
 
Viele Beschäftigte freuen sich auf ihren Weihnachtsurlaub. Anrufe des Arbeitgebers sind da unerwünscht. Doch was ist, wenn der Chef trotzdem anruft? Wir beantworten 3 Fragen.
 
Mit dieser Ausgabe verabschieden wir uns in den Weihnachtsurlaub. Wir bedanken uns für Eure Treue und Euer Interesse in diesem Jahr. Gerne halten wir Euch auch 2025 weiter auf dem Laufenden. Die nächste Ausgabe erscheint am 14.1.2025.
Wir wünschen Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2025!
 
Herzliche Grüße
 
Leslie Apelt
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Gesetzgebung
Das ändert sich 2025: Arbeitsverträge
 
Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen mit sich. Das Bürokratieentlastungsgesetz erleichtert viele Formerfordernisse und lässt vielfach die Textform zu, und auch das neue Selbstbestimmungsgesetz hat Auswirkungen für das Arbeitsrecht. Hier ein Überblick!
 
WEITERLESEN

 
Erholungsurlaub
3 Fragen zur Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub
 
Weihnachten gehört der Familie und den Lieben. Niemand will in dieser Zeit von seinem Chef gestört werden. Doch was ist, wenn der Vorgesetzte im Urlaub anruft? Muss der Arbeitnehmer reagieren? Wir beantworten 3 Fragen.
 
WEITERLESEN
RECHTSPRECHUNG

 
Arbeitszeit
BAG: Überstundenregelung darf Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligen
 
Eine tarifvertragliche Regelung zu Überstunden benachteiligt Teilzeitbeschäftigte, wenn der Anspruch auf Zuschläge oder Freizeitausgleich erst mit Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten entsteht – so das BAG.
 
WEITERLESEN

 
Aufstiegsfortbildung
Keine Rückzahlungspflicht bei Insolvenz des Bildungsträgers
 
Hat der Teilnehmer eines gefördertem Meisterlehrgangs die Kursgebühren bereits in voller Höhe bezahlt und regelmäßig am Unterricht teilgenommen, muss er die Förderung nicht anteilig zurückzahlen, wenn der Bildungsträger insolvent wird – so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
 
WEITERLESEN
PRAXISWISSEN

 
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
Altersübergänge im Betrieb erfolgreich meistern
 
Eine Ära geht zu Ende: In den kommenden 15 Jahren werden mehr als elf Millionen Beschäftigte in den Ruhestand treten. Wie kann der Betriebsrat diesen Übergang im Sinne der Beschäftigten gestalten? Unsere Autorinnen Petra Demuth und Juliane Wehring zeigen in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 12/2024 wie das geht.
 
WEITERLESEN

 
Aus »Computer und Arbeit«
Arbeitsrecht digital: Was sich ab 2025 ändert
 
Digitale Kommunikation gewinnt auch in der Arbeitswelt an Bedeutung. Doch für vieles gibt es noch strenge Formvorschriften. Das Bürokratieentlastungsgesetz bringt ab 2025 erhebliche Vereinfachungen, etwa für den Arbeitsvertrag. Mehr dazu lest Ihr in der »Computer und Arbeit« 12/2024.
 
WEITERLESEN
Feedback
Wie hat Euch der heutige Newsletter gefallen?
 
Hat Euch die Newsletter-Ausgabe gefallen? Habt Ihr Fragen, Anregungen oder Themenwünsche? Dann schreibt uns! Eure Meinung ist uns wichtig!
 
kontakt@ bund-verlag. de
LESETIPPS
ArbeitsrechtArbeitsrecht Kompaktkommentar
Wolfgang Däubler
 
Peter Wedde
 
Arbeitsrecht
 
Arbeitsrecht
 
Ratgeber für Beruf - Praxis - Studium
 
Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen
 
Jetzt bestellen
Jetzt bestellen
Impressum:
Bund-Verlag GmbH
Emil-von-Behring-Str. 14
60439 Frankfurt/Main

 
Postanschrift:
Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main
 
Web: w w w. bund-verlag. de
E-Mail: kontakt@bund-verlag.de
Tel.: +49 69 79 50 10-0
Geschäftssitz: Frankfurt/M.
HR B 29521 AG Frankfurt/M.
DE 811884906
 
Redaktion: Leslie Apelt
Verantwortlich für den Inhalt: Irmgard Schmalix
Geschäftsführer: Jürgen Scholl

Copyright © 2024 Bund-Verlag GmbH
  Newsletter abbestellen
w w w. bund-verlag. de | Tel.: +49 69 79 50 10-20 | E-Mail : kontakt@bund-verlag.de