sind Sie mit guten Vorsätzen ins neue Jahr gestartet?
Ich auch. Mein ziemlich eigennütziger Neujahrs-Vorsatz lautet: Denke an das Geld, das du vom Finanzamt zurückbekommen wirst! Stell dir vor, wie du dich fühlst, wenn die zu viel gezahlten Steuern auf deinem Konto klingeln! Dafür lohnt es sich, sich ein paar Tage lang durch Belege, Zahlen und Formulare zu quälen!
Mein völlig uneigennütziger Neujahrs-Tipp für Sie: Mit Hilfe der SteuerSparErklärung lässt sich dieser Vorsatz so gut wie ohne Qualen umsetzen. Packen Sie es an – je früher, desto besser!
Die Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Das entschied der BFH.
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.