Hartz IV: Welche Absetz- und Freibeträge sind beim Ehrenamt zulässig? Hartz-IV-Bezieher können bei Einkünften aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit zwar einen erhöhten Freibetrag von derzeit 250 Euro geltend machen, nicht aber zusätzlich weitere Absetzbeträge für Versicherungen einfordern. In dem erhöhten Freibetrag für eine steuerprivilegierte ehrenamtliche Tätigkeit sind Absetzbeträge für öffentliche und private Versicherungen und die Kfz-Versicherung bereits enthalten, urteilte am Dienstag, 27. September 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 59/21 R). Mehr anzeigen |