Nachrichten für das Handwerk und Know-how für Unternehmer
Newsletter vom 19.12.2022 | |
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Unpünktlich im Winter | | Zu spät zur Arbeit wegen Glatteis: Das gilt rechtlich | | Schneechaos, Glatteis und lahmer Verkehr: Mitarbeiter kommen im Winter gerne mal zu spät zur Arbeit – teils auch unverschuldet. Sei es wegen eines Unfalls oder weil Bus und Bahn zu spät kommen. Rechtlich gilt: Nicht immer müssen Arbeitgeber die Verspätungen akzeptieren. Schlimmstenfalls drohen Lohnkürzung oder Kündigung. Von Hartmut Fischer
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Bundesgerichtshof | | Bauland: Gemeinde hat 30-jähriges Wiederkaufsrecht | | Ein Grundstückskäufer verpflichtet sich, zeitnah ein Haus zu bauen. Aber das passiert nie. Nach 20 Jahren soll er den Bauplatz auf einmal wieder hergeben. Zu Recht, urteilt der BGH. Die Frist sei zugegebenermaßen lang – aber das habe Vorteile für beide Seiten.
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Tarifverhandlungen erfolgreich | | Maler und Lackierer: Dieser Tariflohn gilt ab 2023 | | Nachdem die Tarifverhandlungen und die Schlichtung zunächst scheiterten, konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft kurz vor Jahresende doch noch auf einen neuen Tariflohn im Maler- und Lackiererhandwerk einigen. Inzwischen haben alle Parteien grünes Licht für den Kompromiss gegeben. Die Details zum neuen Tarifvertrag ab 2023 im Überblick. Von Max Frehner
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| | © picture alliance / Xinhua News Agency | Jiang Kehong
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| In einer Fabrik im Dorf Fangzhuang in der südostchinesischen Provinz Fujian bauen Handwerker ein Drachenboot. Dort werden die langen, offenen Paddelboote, die zumeist mit einem Drachenkopf verziert werden, seit mehr als 700 Jahren handgefertigt.
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| Ab 1. Januar 2023 | | | Lieferkettengesetz: Was kommt auf Handwerker zu? | | Branchenvertreter haben immer wieder davor gewarnt, dass Handwerksbetriebe indirekt betroffen sein könnten: Nun tritt das deutsche Lieferkettengesetz, das den Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten verbessern soll, zum 1. Januar 2023 in Kraft. Jan Dannenbring, Arbeitsmarktexperte beim ZDH, erklärt, inwieweit Unternehmer jetzt aktiv werden müssen. Von Eileen Wesolowski
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| HANDWERKERFRAGE DES TAGES | |
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Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Gewerbestraße 2 86825 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de/datenschutz Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: Holzmann Verlag GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Alexander Holzmann, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +49 8247 354-01 E-Mail: info@holzmann-medien.de
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