Liebe ELIANT-Freundinnen, liebe ELIANT-Freunde, Wir haben Sie im Frühling über das bevorstehende Pandemieabkommen informiert, das von den 194 Mitgliedsstaaten bei der Generalversammlung der WHO im Mai 2024 verabschiedet werden sollte. Da sich die Länder nicht einigen konnten, wurden 12 weitere Verhandlungsmonate vereinbart. Seither wurden noch keine Zwischenberichte veröffentlicht. Die Verhandlungen über Ergänzungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die vor 70 Jahren erstmals vereinbart worden sind, wurden hingegen im Juni 2024 abgeschlossen und von den Mitgliedsstaaten angenommen, trotz der beiden Besorgnis erregenden Punkte, welche die demokratischen Grundregeln In Frage stellen: Die Erweiterung des Begriffs "pandemischer Notfall" Dieser ist jetzt formuliert als "ein gesundheitlicher Notfall von internationalem Interesse, der durch eine übertragbare Krankheit verursacht wird und eine weite geografische Ausbreitung zwischen und innerhalb mehrerer Staaten hat, oder bei der die Gefahr einer solchen Ausbreitung hoch ist und die Kapazität der Gesundheitssysteme in diesen Staaten übersteigen wird oder hochgradig gefährdet ist . . . ." Das Besorgnis erregende an dieser neuen Definition ist, dass ein pandemischer Notfall bereits auf Grundlage einer vermuteten Gefahr erklärt werden kann, womit dem Entscheidungsträger ein hoher Ermessensspielraum gegeben ist. Die Macht des Generaldirektors In den Gesundheitsvorschriften (IGV) hat der Generaldirektor der WHO seit 2005 umfassende Befugnisse, die in Folge der Erfahrungen im Umgang mit der Corona-Pandemie weltweit deutlich geworden sind: Er kann im Fall einer Pandemie einen Notfallausschuss einrichten, die Anzahl seiner Mitglieder bestimmen und die Mitglieder des Überprüfungsausschusses wählen - nach vorgegeben Kriterien, zu denen ausgewogene geografische, geschlechtliche, wissenschaftlichen Verteilung u.ä. gehören. Dieser Ausschuss spricht Empfehlungen aus, der Überprüfungsausschuss kann die Empfehlungen ablehnen oder Bedenken äussern. Die endgültige Entscheidung jedoch, wie und ob die Empfehlungen des Ausschusses angenommen werden, liegt jetzt allein beim Generaldirektor. Einer einzelnen Person so viel Verantwortung und Macht zu übertragen für weitreichendste globale Entscheidungen stellt die demokratischen Grundrechte der Zivilbevölkerung in Frage. Hier braucht es gesteigerte Wachsamkeit von uns allen – denn: Die IGV Gesundheitsvorschriften bestehen seit 70 Jahren und sind in der Gesetzgebung der WHO-Mitgliedsländer integriert. Deshalb ist die in jedem Land notwenige Debatte über Art und Umfang der Umsetzung der im Juni 2024 beschlossenen Änderungen eher Routinesache, wenn es keine Sensibilisierung in Zivilgesellschaft und Politik gegenüber den weitreichenden Konsequenzen gibt. Auch brennt uns die Frage: warum wurde die weitere Umsetzung der WHO Ottawa-Charta von 1986 zur Gesundheitsförderung nicht thematisiert? 1986 stand bei der WHO-Gesundheitsversammlung die Salutogenese/Gesundheitsforschung und Förderung im Mittelpunkt, was seinen Niederschlag in der gemeinsam verabschiedeten Ottawa-Charta fand. Da ist auch zu lesen: "Dies umfasst sowohl Geborgenheit und Verwurzelung in einer unterstützenden sozialen Umwelt, den Zugang zu allen wesentlichen Informationen, die Entfaltung von praktischen Fertigkeiten als auch die Möglichkeit, selber Entscheidungen in Bezug auf ihre persönliche Gesundheit treffen zu können." In der Folgeversammlung wurde zudem vereinbart, dass die Staaten jetzt konkret an die Umsetzung der Charta-Ziele gehen sollen. Umso erstaunlicher war es, dass Im Falle der Corona Pandemie der Schutz der Bevölkerung einzig in Impfung und Hygienemassnahmen gesehen wurde. Dabei sind die in der Ottawa-Charta erwähnten salutogenetischen Prinzipien und Massnahmen zur Stärkung von Resilienz und Immunität ebenso wichtig. Es braucht beides, um in der Bevölkerung "gleiche Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Menschen befähigt werden, ihr grösstmöglichstes Gesundheitspotential zu verwirklichen." Warum werden diese Möglichkeiten – die noch dazu die demokratischen Werte des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstverantwortung beinhalten – bei den IGV- Debatten nicht (mehr) thematisiert? Es braucht eine in Gesundheitsfragen aufgeklärte Zivilgesellschaft Da die Umsetzung der IGV Ländersache ist, braucht es Initiativen vor Ort – wie dies z.B. in Deutschland unser Partnerverband Gesundheit aktiv ist und die mit ihm vernetzten Verbände und Institutionen - wie auch die Ärzte für individuellen Impfentscheid. Bei den Ärzten für Individuellen Impfentscheid finden Sie auch einen Briefentwurf, um sich an die für Ihren Wahlkreis zuständigen und Ihnen auch sonst bekannten Politiker wenden zu können. Gerne hören wir von Ihnen aus den verschiedenen Ländern, welche Initiativen es dort gibt – und unterstützen auch, wo es möglich ist. In jedem Fall sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in Ihrem vollen Alltag noch Platz finden, um sich für den Erhalt der demokratischen Grundrechte auch in Gesundheitsfragen einzusetzen. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. Mit den besten Wünschen grüsst Sie im Namen des ELIANT Teams Michaela Glöckler Hier können Sie unsere Arbeit unterstützen – wir danken Ihnen! |