| | Sehr geehrte Damen und Herren, morgen in drei Wochen startet der große digitale IVD-Partnertag: Am 26. November bieten wir Verwalterinnen und Verwaltern ein kompaktes Update an, das sie auf alle wichtigen Neuerungen und Herausforderungen des kommenden Jahres vorbereitet und Lösungen anbietet. Insgesamt acht Fachvorträge und zehn Zwischentöne machen Sie fit für 2022. Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth und Vizepräsident Markus Jugan führen Sie durch das Programm, der stellvertretende Bundesgeschäftsführer Dr. Christian Osthus ist bei den Zwischentönen im Gespräch mit Lösungsanbietern. Am Ende des Tages erhalten Sie die Möglichkeit, an einem kleinen Test teilzunehmen und damit ein Zertifikat über sechs Weiterbildungsstunden zu erhalten. Das gesamte Programm der Online-Fachtagung finden Sie hier. Hier können Sie sich anmelden. Wir freuen uns auf Sie! Wichtiger Hinweis: Die Veranstaltung findet rein online statt. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie vor der Veranstaltung per Mail. Pro Anmeldung kann an einer personengebundenen Lernerfolgskontrolle teilgenommen werden. |
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RAin Annett Engel-Lindner Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter |
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Dieses Jahrzehnt steht ganz im Zeichen der CO2-Einsparung. Die Mobilitätswende wird dazu einen nicht unerheblichen Anteil leisten. Dabei kommt dem Ausbau von Lademöglichkeiten in der Wohnungswirtschaft eine zentrale Bedeutung zu: Denn der Wechsel von Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb ist politisch und gesellschaftlich angestimmt und nach heutigem Stand unumkehrbar. In fünf Jahren soll jeder fünfte PKW einen elektrischen Antrieb haben. Thilo Jakobs erläutert auf dem IVD-Partnertag, wie Sie als Verwalterin und Verwalter mit dem Ausbau der Lade-Infrastruktur in Ihrem Verwaltungsbestand umzugehen haben. |
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Referent: Thilo Jakobs, TankE Wann: 26. November 2021, 09:45 - 10:15 Uhr |
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Klimawandel = Versicherungswandel Die „must – haves“ für Hausverwalter und Eigentümer |
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Im Laufe diesen Jahres haben das Hochwasser im Ahrtal wie auch die aktuellen Herbststürme gezeigt, dass der Versicherungsschutz gegen erweiterte Elementarschäden ein immer wichtigerer Baustein im Rahmen der Gebäudeversicherung ist. In §19 WEG steht, dass der Immobilienverwalter für die „angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert“ verpflichtet ist. Inwiefern der Einschluss von erweiterten Elementarschäden als „angemessen“ angesehen werden kann werden in den nächsten Jahren die Gerichte entscheiden. Auf Grund der bereits angesprochenen und vor allem medial präsenten Wetterereignissen können wir allerdings nur empfehlen, den Einschluss der Elementarschäden in alle Gebäudeversicherungen vorzunehmen. Weiterhin sollten Sie prüfen, ob in Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der (übliche) Ausschluss: "Fehlender oder fehlerhafter Versicherungsschutz der verwalteten Objekte" beinhaltet ist. Dies hat dann nämlich zur Folge, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben falls Sie wegen solch einem fehlenden Elementareinschluss von den Eigentümern in Haftung genommen werden. Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie hierzu gerne. |
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Mindestens einmal jährlich muss der WEG-Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen. Seit der WEG-Novellierung besteht nun auch die Möglichkeit zur Online-Teilnahme an einer Eigentümerversammlung. Damit soll eine einfache und effektive Willensbildung innerhalb der Eigentümergemeinschaft ermöglichen werden. In der Praxis allerdings stellt die digitale Versammlung Eigentümer und Verwalter vor große Herausforderungen. Um die Umsetzung einer solchen Versammlung auch technisch und rechtsicher zu meistern, haben Softwareentwickler entsprechende Online-Tools entwickelt. Unser Vortrag garantiert Ihnen einen erfolgreichen Testlauf durch die virtuelle Eigentümerversammlung. Wann: 26. November 2021, 10:20 - 10:50 Uhr |
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Der Bundesgerichtshof hat auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Entscheidungen getroffen, die man als Verwalter und Vermieter kennen sollte, um keine Nachteile zu erleiden. Im Wohnraummietrecht wurde beispielsweise die Rechtsprechung zur Wohnflächenvereinbarung konkretisiert, die in der Praxis immer wieder zu Streit führt, wenn es insbesondere um Nebenkosten geht. Wer Gewerbeflächen verwaltet, sollte peinlich genau prüfen, ob das Schriftformerfordernis eingehalten wurde, da ein Verstoß von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite sein kann. Hier hat der BGH auch eine Konkretisierung seiner Rechtsprechung vorgenommen. Rechtsanwältin Ricarda Breiholdt fasst Entscheidungen zusammen, die man unbedingt kennen sollte. |
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Referentin: Ricarda Breiholdt, Breiholdt & Voscherau - Immobilienanwälte Wann: 26. November 2021, 11:10 - 12:10 Uhr |
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Wir haben Ihre Betriebskosten im Griff |
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Kostenexplosion, regulatorische Anforderungen, Fachkräftemangel. Wie stellen wir uns beim Thema Kostenoptimierung als Verwaltung optimal auf? Was machen wir intern und wo brauchen wir einen starken Partner der uns versteht und „Alles aus einer Hand“ abdecken kann? Energieverträge, Messdienstleistung, eMobility, Nachhaltigkeit etc. - von Planung der Ausschreibungsstrategie, über Verhandlung mit potentiellen Partnern bis zur Umsetzung und darüber hinaus - Sparprimus unterstützt seit mehr als 14 Jahren bundesweit über 400 Immobilienverwalter – für unsere Kunden kostenlos und unverbindlich. Wir beraten Sie gern! |
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Mit der Novelle des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKG) wird auch das Nebenkostenprivileg weitestgehend abgeschafft. Danach können Vermieter bislang auch das Nutzungsentgelt für den Kabelanschluss und die Grundgebühr für den Breitbandanschluss über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Künftig soll der Mieter grundsätzlich selbst entscheiden, wie er sich mit Telekommunikationsdaten versorgt. In der Regel bestehen mit den Versorgern langfristige Rahmenverträge, so dass bereits heute die richtigen Entscheidungen und Weichenstellungen erfolgen müssen, um auf den Wegfall der Umlagefähigkeit zu reagieren. Sonderregelungen gibt es für den Glasfaseranschluss. Welche Handlungsoptionen Miet- und WEG-Verwalter haben, die durch das neue TKG betroffen sind, erklärt Dietmar Schickel in seinem Vortrag. |
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Referent: Dietmar Schickel, Dietmar Schickel Consulting Wann: 26. November 2021, 12:15 - 12:45 Uhr |
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Klimawandel, Regulierungsdruck, Mietpreisbremse, Ladestation... für WEG-, Sondereigentums- und für Mietverwalter bedeutet das vor allen Dingen: Viel Arbeit. Doch steigt das Gehalt genauso schnell und in gleicher Höhe wie die Aufgaben? Der Alumi Immo Freiburg, der Forschungsverband für Immobilien-, Hypotheken- und Baurecht und der IVD sind der Frage in einer Neuauflage der Verwalterentgeltstudie nachgegangen. Auf dem IVD Partnertag präsentiert Prof. Dr. Marco Wölfle die Ergebnisse. |
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Referent: Prof. Dr. Marco Wölfle, Center for Real Estate Studies (CRES) Wann: 26. November 2021, 13:30 - 14:00 Uhr |
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Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Seitdem gab es in der Praxis Gelegenheit, die neuen Regelungen zu prüfen. Auch die Gerichte hatten bereits vereinzelt die Möglichkeit, sich mit den geänderten Bestimmungen zu befassen. Ein Jahr WEG-Reform – alles neu macht der Dezember?! Zeit für ein erstes Zwischenfazit von Dr. Oliver Elzer. Referent: Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin Wann: 26. November 2021, 14:05 - 15:00 Uhr |
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Ständig wechselnde Anbieter, undurchsichtige Preisstrukturen, verwirrende Rechtsprechung und laufend technische Neuerungen: Es ist nicht einfach, in Sachen Betriebskostenoptimierung den Überblick zu behalten. Bojan Petrovic gibt wertvolle Hinweise und Tipps, wie Verwalterinnen und Verwalter eine gute Lösung für ihre Mieter und Eigentümer finden können. Referent: Bojan Petrovic, Sparprimus Wann: 26. November 2021, 15:20 - 15:50 Uhr |
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Recht auf Homeoffice? Klingt einfach, ist aber rechtlich komplex. Was passiert beispielsweise, wenn das Recht zur Heimarbeit gewährt wurde und dann doch Probleme auftreten? Gibt es ein Rückkehrrecht? Wie kann gewährleitet werden, dass in der Wohnung des Arbeitnehmers der sichere Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten sichergestellt ist? Dr. Thomas Kühn schildert aus seinem Alltag am Arbeitsgericht zahlreiche Beispiele. Referent: Dr. Thomas Kühn, Richter am Arbeitsgericht Berlin Wann: 26. November 2021, 15:55 - 16:40 Uhr |
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