Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
gute Nachrichten für die Vereins- und Verbandspraxis: die aktuellen Änderungen mit den Sonderregelungen im Vereins- und Stiftungsrecht gelten auch für das gesamte Jahr 2021. Es geht dabei u. a. um die coronabedingten Erleichterungen zur Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Vereine.
Was bedeutet das im Einzelnen? Wir geben Ihnen in unserem heutigen Newsletter den Überblick.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Gesetzgeber verlängert Anwendungszeitraum des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
 
Am 28.10.2020 wurde im Bundesgesetzblatt durch das Bundesjustizministerium die Rechtsverordnung zur Verlängerung des oben angegebenen Gesetzes verkündet.
 
 
Zum Beitrag >
Vereine und die Umsatzsteuer - was kommt?
 
Offenbar reden wir bald nicht mehr von der Absenkung der Umsatzsteuer, sondern konkret wohl von der Anhebung der Umsatzsteuersätze. Denn nach bisheriger Regelung kommt es zum Jahreswechsel zur Anhebung der Steuersätze wie in den Zeiten vor dem 01.07.2020.
 
 
Zum Beitrag >
Der Mindestlohn wird 2021 und 2022 steigen
 
Der Mindestlohn wird, nachdem die so genannte Mindestlohnkommission eine Empfehlung ausgesprochen hat, durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung festgesetzt. Auch dieses Mal folgt die Regierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission.
 
 
Zum Beitrag >
Neue Steuer-Rechtsprechung!
 
Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hat nun abschließend anhängige Revisionsverfahren entschieden, dies mit nicht unerheblicher Bedeutung sachverhaltsbezogen für die Gemeinnützigkeits- und Besteuerungspraxis der gemeinnützigen Vereine und Verbände.
 
 
Zum Beitrag >
Verein als Arbeitgeber
 
Noch bis zum 30.11.2020 kann man als Vereinsmitarbeiter/-in oder als Arbeitnehmer/-in bei anderen Beschäftigungsverhältnissen einen wirksamen Antrag auf Eintrag eines Freibetrags beim Wohnsitz-Finanzamt stellen.
 
 
Zum Beitrag >
Künstlersozialversicherung: höhere Abgabenlast!
 
Muss denn alles teurer werden im Vereinsjahr 2021? Diese Frage werden sich einige Vereine und auch Verbände stellen, soweit sie bisher oder auch erst künftig diese besondere Abgabe für die Inanspruchnahme und Beauftragung von Fremd-Dienstleistern zusätzlich zur vorgelegten Rechnung zu tragen haben.
 
 
Zum Beitrag >
Wenn der Mitgliedsbeitrag gewerbesteuerpflichtig wird
 
Wenn ein (nicht gemeinnütziger) Berufsverband intensiv und mit Gewinnerzielungsabsicht umfangreiche Werbe- und Marketingleistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringt, liegt steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb mit einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beim Verein vor.
 
 
Zum Beitrag >
Klageerhebung per E- Mail?
 
Oft kommt es bei Vereinen oder Verbänden nach erfolglosem Einspruchsverfahren gegen Steuer- oder Feststellungsbescheide zur Notwendigkeit, auch einmal Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben.
 
 
Zum Beitrag >
Haftungsfreistellung für ehrenamtlich tätige Mitglieder im Verein?
 
Soweit ersichtlich, handelt es sich bei der Entscheidung des LG um den ersten Fall der Inanspruchnahme einer Haftungsfreistellung eines ehrenamtlich Tätigen gegen seinen Verein nach § 31b Abs. 2 BGB.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier 
 
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier.
Impressum
 
Redaktion Lexware verein aktuell
Annette Ziegler
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail: verein@lexware.de
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank, Iris Bode,
Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann,
Joachim Rotzinger, Christian Steiger,
Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835
 
Link zur Datenschutzerklärung