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Sehr geehrter Herr Do,
es dauert nicht mehr lange bis zum 25.05.2018. Dann tritt die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes mit der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Auch Vereine sind mehr denn je gefordert, sich mit datenschutzrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen auseinanderzusetzen.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem heutigen Newsletter. Wir haben wichtige Fakten in unserem Portalbeitrag zusammengefasst. Oder nehmen Sie am Online-Seminar zum Datenschutz im Verein teil!
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Die Datenschutz-Grundverordnung – ihre Auswirkungen für Vereine und Verbände
 
Schon sehr bald ist es soweit: am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Sie gilt einheitlich EU-weit und will die individuelle Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten auf einen einheitlichen Level erhöhen und festigen (Datenschutz).
 
 
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Online-Seminar: Datenschutz im Verein
 
Keine Woche vergeht, in der man nichts über die neue Datenschutzgrundverordnung, die ab dem 25.05.2018 verbindlich ist, liest oder hört. Ist das Thema „Datenschutz“ für Vereine überhaupt relevant? Auch Vereine unterliegen den Datenschutzbestimmungen und sind mehr denn je gefordert, sich mit datenschutzrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen auseinanderzusetzen.
 
 
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Mehr Steuersparchancen für Übungsleiter/Trainer!
 
Der Bundesfinanzhof, unser höchstes deutsches Steuergericht, stellte klar: Wer als Sporttrainer tätig ist und von seinem gemeinnützigen Sportverein für die nebenberufliche begünstigte Übungsleitertätigkeit eine unter dem geltenden Freibetrag liegende Vergütung erhält, kann die bei ihm angefallenen Eigenaufwendungen als Verlust geltend machen, soweit diese über der erhaltenen Vergütung im Einzelfall liegen.
 
 
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Künstlersozialabgabe: fällig auch bei nur gelegentlichen Auftritten?
 
In einer neuen Entscheidung zur Künstler-sozialabgabe hat das BSG vereinsfreundlich entschieden, dass diese nicht unbedingt bei jeder Veranstaltung eines Vereins anfällt, bei der Künstler gegen Honorar auftreten.
 
 
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Wann ist die Höhe einer Vergütung angemessen und wann überhöht?
 
Beim Thema Vergütungen ergeben sich für gemeinnützige Vereine immer wieder Fragen, wie im aktuellen Fall zur Höhe der Vergütung für die Beschäftigten des Vereins oder bei den Honoraren für freie Mitarbeiter.
 
 
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Keine Gemeinnützigkeit für Anbieter von Jugendreisen
 
Der Fall: Ein Verein war anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im deutschen paritätischen Wohlfahrtsverband. Seine wesentliche Tätigkeit bestand in der Organisation von Reisen mit Jugendlichen gegen Entgelt. Der Verein übte daneben keine weitere nichtwirtschaftliche Tätigkeit aus.
 
 
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