 | ob es um Briefpapier, Flyer, Homepage, Newsletter, Zeitschriften oder Festschriften geht, Ihr Verein oder Verband muss bestimmte Mindestangaben veröffentlichen, mit denen man schnell und unkompliziert den Verein/Verband und die Kontaktmöglichkeiten in Erfahrung bringen kann. Welche Angaben Sie machen müssen, lesen Sie in unserem heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Mehr Steuerspielraum für Übungsleiter, Ausbilder und Trainer!
Aktuelle, klare Aussage des höchsten deutschen Steuergerichts: Entstandene Verluste aus einer nebenberuflichen steuerbegünstigten Übungsleitertätigkeit müssen auch dann vom Finanzamt über eine Einkommensteuer-Erklärung berücksichtigt werden, wenn die erzielten Einnahmen die vorgegebene Höhe des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 Euro derzeit nicht übersteigen. Zum Beitrag >
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Zum EU-Datenschutz und den Auswirkungen für Vereine
Die seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält einige Vorgaben, die (leider) auch Vereine und Verbände beachten müssen. Unabhängig vom Handlungsbedarf zur erforderlichen Umsetzung der EU-Vorgaben auch hier in Deutschland, sollte man sehr genau auf künftige Impressumsangaben achten. Zum Beitrag >
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Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei im Verein einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfallversicherungsschutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird. Zum Beitrag >
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Zu alt fürs Vorstandsamt?
Das Vereinsrecht enthält keine Regelungen, welche Voraussetzungen enthalten, die eine Person zur Ausübung eines Vorstandsamtes nach § 26 BGB erfüllen muss. Dies ist allein der Satzung vorbehalten, die die sogenannten Amtsvoraussetzungen regeln kann. Zum Beitrag >
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