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Sehr geehrter Herr Do,
ob es um Briefpapier, Flyer, Homepage, Newsletter, Zeitschriften oder Festschriften geht, Ihr Verein oder Verband muss bestimmte Mindestangaben veröffentlichen, mit denen man schnell und unkompliziert den Verein/Verband und die Kontaktmöglichkeiten in Erfahrung bringen kann.
Welche Angaben Sie machen müssen, lesen Sie in unserem heutigen Newsletter.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
 
Aktuell
Mehr Steuerspielraum für Übungsleiter, Ausbilder und Trainer!
 
Aktuelle, klare Aussage des höchsten deutschen Steuergerichts: Entstandene Verluste aus einer nebenberuflichen steuerbegünstigten Übungsleitertätigkeit müssen auch dann vom Finanzamt über eine Einkommensteuer-Erklärung berücksichtigt werden, wenn die erzielten Einnahmen die vorgegebene Höhe des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 Euro derzeit nicht übersteigen.
 
 
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Zum EU-Datenschutz und den Auswirkungen für Vereine
 
Die seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält einige Vorgaben, die (leider) auch Vereine und Verbände beachten müssen. Unabhängig vom Handlungsbedarf zur erforderlichen Umsetzung der EU-Vorgaben auch hier in Deutschland, sollte man sehr genau auf künftige Impressumsangaben achten.
 
 
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Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
 
Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei im Verein einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfallversicherungsschutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird.
 
 
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Zu alt fürs Vorstandsamt?
 
Das Vereinsrecht enthält keine Regelungen, welche Voraussetzungen enthalten, die eine Person zur Ausübung eines Vorstandsamtes nach § 26 BGB erfüllen muss. Dies ist allein der Satzung vorbehalten, die die sogenannten Amtsvoraussetzungen regeln kann.
 
 
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Verein als Arbeitgeber – was kommt raus bei Steuerprüfungen?
 
Vereine und Verbände mit Beschäftigten/ Angestellten, bezahlten Helfern, müssen damit rechnen, dass unabhängig von der Sozialversicherung die Finanzämter die (zutreffenden) Lohn- und Gehaltsabrechnungen nachprüfen.
 
 
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Droht Änderung der Rechtsprechung des BFH zur Umsatzbesteuerung von Vereinen?
 
Mit dem angegebenen Beschluss hat der BFH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Umsatzbesteuerung zur Entscheidung vorgelegt, die vor allem für Sportvereine erhebliche Auswirkungen haben kann.
Betroffene Vereine sollten daher den Ausgang unbedingt im Auge behalten.
 
 
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