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14.07.2017 Cartoon der Woche: American Nightmare - Karikatur: Richard Mährlein
14.07.2017 G20: Niemand hat die Absicht die Dekarbonisierung voranzutreiben Der G20-Gipfel in Hamburg hatte auch inhaltliche Schwerpunkte. Leider kommen diese in der Berichterstattung quasi nicht vor, denn immer noch sind die Nebelschwaden der Gewalt über Hamburg nicht verzogen. Es sollte jedoch nicht übersehen werden, welchen eigentlichen Schwerpunkt diese Veranstaltung überhaupt hatte. So ließ das Bundeskanzleramt als ein Fazit des G20-Gipfels zum Thema Klimapolitik unter anderem verlautbaren, man sei froh über die Einigkeit unter den „übrigen“ G20-Mitgliedern, dass das Pariser Abkommen (COP 21) unumkehrbar sei. Nun gelte es, die Beschlüsse schnellstmöglich umzusetzen. Gleichzeitig bedauere man jedoch die Ankündigung der USA, aus dem Abkommen zum Klimaschutz auszutreten. Das ist zwar beklagenswert, jedoch übersieht man dabei schnell, dass ein Kernpunkt in den COP 21-Vereinbarung fehlt. Dort, wie auch auf dem G20-Treffen, ist von einer notwendigen Dekarbonisierung kein einziges Mal die Rede. In der Abschlusserklärung des G7-Gipfels vom Juni 2015 stand immerhin noch, dass eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts erforderlich sei. Das „Unwort“ Dekarbonisierung - die Umstellung unserer Volkswirtschaften hin zu einem niedrigeren Umsatz von Kohlenstoff – ist nicht zufällig wieder aus dem Vokabular der G20-Regierungen verschwunden. Weshalb man es auf dem Hamburger Gipfel bewusst vermieden hat, ist eigentlich ganz logisch.
Aber der Reihe nach: Was wurde eigentlich in Sachen Energie und Klima beschlossen? In der Abschlusserklärung sind zu dem Thema einige merkwürdige Formulierungen zu finden: „Eine starke Wirtschaft und ein gesunder Planet verstärken sich gegenseitig“ oder „Bei der Erleichterung ausgewogener und wirtschaftlich tragfähiger Langzeitstrategien zur Umwandlung und Stärkung unserer Volks- und Energiewirtschaften im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung werden die G20-Mitglieder eng zusammenarbeiten“. Das ist alles sehr schwammig, wenn nicht gar inhaltsleer. Wenn man zudem noch hineinschreibt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika erklären, „dass sie danach streben werden, eng mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, auf fossile Brennstoffe zuzugreifen und sie sauberer und effizienter zu nutzen wie auch erneuerbare und andere saubere Energiequellen einzusetzen“, dann grenzt das an Verdummung.
lesen Sie hier weiter 14.07.2017 DGS Offensive: Mieterstrom-Projekte realisieren! Die PV-Mieterstromförderung wurde im Bundestag am 29.06.2017 beschlossen. Die DGS Franken bietet Ihnen hochaktuell das Wirtschaftlichkeitsprogramm, mit denen Sie Mieterstrom-Projekte kalkulieren, den passenden Mustervertrag, mit denen Sie Mieterstrom-Projekte juristisch sicher gestalten, anwendungsbezogene Mieterstom-Webinare und –Seminare, durch die Sie das konzeptionelle, rechtliche und wirtschaftliche Know-How für die Umsetzung von Mieterstrom-Projekten erwerben.
DGS-Wirtschaftlichkeitsprogramm rechnet Mieterstrom Rechnen Sie jetzt Ihre Mehrfamilienhausprojekte mit pv@now manager! Das DGS Wirtschaftlichkeitsprogramm kann mit einfacher Bedienung die Mieterstromförderung berechnen und die positiven Ergebnisse anschaulich darstellen. Für den Investor, den Betreiber, den Mieterstromanbieter sowie für die privaten und gewerblichen Mieter im Gebäude. In typischen Projekten verkürzen sich Amortisationszeiten dank des Mieterstromzuschlags um ca. 5 Jahre. Hier geht's zum Programm pv@now
Erleben Sie pv@now manager live mit dem Schwerpunkt "Mieterstromprojekte berechnen" im kostenlosen Webinar der Solarakademie Franken am Donnerstag, den 27. Juli von 10 bis 12 Uhr. Hier können Sie sich für das Webinar kostenlos anmelden
DGS-Mustervertrag gestaltet Mieterstrom-Vereinbarungen Der neue DGS Mustervertrag „PV-Mieterstrom“ ist da! Ab dem Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes kann eine Förderung für PV-Strom aus Anlagen bis 100 kWp in Anspruch genommen werden, der in einem Wohngebäude an Letztverbraucher geliefert wird. Der dafür eigesetzte „Mieterstromvertrag“ muss jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen: Der neue Mustervertrag enthält alle wesentlichen Regelungen, die eine Lieferung von Strom vor Ort als „Mieterstrom“ erfordert. Die Kanzlei NÜMANN+SIEBERT hat den Vertrag ausführlich kommentiert und angeleitet und mit einer Erörterung der Förderung und weiterer wichtiger Details versehen. Hier können Sie den neuen DGS Mustervertrag „PV-Mieterstrom“ ("1e") bestellen
DGS Webinare und Seminare vermitteln Mieterstrom-Know How Machen Sie sich fit für die verschiedenen typischen Mieterstrommodelle und die Inhalte der neuen Mieterstromförderung. Unsere zwei Veranstaltungs-Empfehlungen:
- Im Webinar „Die neue Mieterstromförderung“ der Solarakademie Franken am Dienstag, den 25. Juli vermittelt DGS Experte Michael Vogtmann von 16 bis 18 Uhr zunächst praxisnah die verschiedenen Stromversorgungsarten, Betreiber-, Mess- und Zählkonzepte im Mehrfamilienhaus. Im Anschluss erläutert er die Rahmenbedingungen für den Mieterstromzuschlag" und die typischen Förderhöhen im Projektfall. Er erklärt, wie die Förderung in Anspruch genommen werden kann und wie sich die verbesserte Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten schnell und einfach prognostizieren lässt.
Buchung und Infos zum Webinar „Die neue Mieterstromförderung“
- Im Präsenz-Seminar „Mieterstrom und integrierte Energiekonzepte“ am Freitag, den 15. September in Nürnberg behandelt Rechtsanwalt Peter Nümann von 10:00 bis 16:30 Uhr die Konzepte, Rechtsfragen und Verträge zur hauseigenen Versorgung mit Strom, Wärme und Klima in Mietshaus, WEG und Gewerbeareal. Sie erhalten grundlegende Informationen zu Eigenversorgung und Stromlieferung vor Ort sowie zur Förderung von Mieterstrom und Überschusseinspeisung. Darüber hinaus werden sektorenübergreifende „hauseigene“ Konzepte besprochen, sowie deren rechtliche Gestaltung, Anforderungen und Probleme.
Buchung und Infos zum Seminar „Mieterstrom und integrierte Energiekonzepte“
14.07.2017 CO2-Steuer ja – aber wie Es ist widersinnig, dass saubere Erneuerbare-Energie-Anlagen ohne Brennstoffkosten abgeregelt werden, während die schmutzigen Kohlemeiler volle Pulle weiterlaufen. Es ist widersinnig, dass der Zubau von sauberen Erneuerbare-Energie-Anlagen von Seiten der Bundesregierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit massiv abgebremst wird und stattdessen die schädlichen Klimagase kostenfrei in die Luft gepustet werden dürfen. Das bedroht nicht nur das Weltklima, sondern verursacht im eigenen Land hohe Kosten. Die Verursacher werden dafür nicht zur Kasse gebeten. Im Gegenteil. Fossile Energien kassieren immer noch die höchsten Subventionen: Der deutsche Staat bezuschusst Öl, Gas und Kohle mit 46 Milliarden Euro pro Jahr, stellt eine aktuelle Greenpeace-Studie vom Juni 2017 fest. Nun gibt es Kritiker aus den Reihen der Verfechter der Erneuerbaren, die meinen ein fairer Wettbewerb zwischen fossiler Verbrennungstechnik und Erneuerbaren Energien sei so unmöglich. Andere argumentieren, mit Markt habe das überhaupt nichts zu tun, sondern sei Ausdruck der Machtverhältnisse im Land. Die Phalanx derer, die fossile Brennstoffe fördern, verarbeiten, handeln und in Verbrennungsmaschinen zum Einsatz bringen, sei zu stark.
Im beginnenden Bundestagswahlkampf kommt daher das Thema einer CO2-Bepreisung verstärkt in die Diskussion. Bei so ziemlich allen Befürwortern der Erneuerbaren gibt es eine positive Haltung gegenüber einer CO2-Steuer, also einer Variante, mit der die Verschmutzung der Atmosphäre mit einer nationalen Strafsteuer belegt würde. Auch die energiepolitischen Wahlprüfsteine, welche eine große Zahl von Nicht-Regierungs-Organisationen – darunter auch die DGS – vor kurzem beschlossen haben, enthält die Frage, ob die Kandidaten sich für eine nationale CO2Steuer bzw. –Abgabe einsetzen. So weit so gut. Allerdings kann das nicht verdecken, dass es noch keine konsensfähigen Vorstellungen darüber gibt, wie diese Besteuerung funktionieren solle.
lesen Sie hier weiter 14.07.2017 Auf den letzten Drücker: Hoch dotierter Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik Der Solarenergieförderverein Bayern (SeV) lobt zum 7. Mal den Wettbewerb für architektonisch und technisch anspruchsvolle Solaranlagen aus. Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist bereits der 31. Juli 2017, es ist also noch ein klein wenig Zeit einen Vorschlag einzureichen. Der 1. Preis ist mit 15.000 Euro dotiert, weitere 10.000 Euro sind für Anerkennungspreise vorgesehen, zusätzlich 2.000 Euro werden für eine studentische Arbeit bereit gestellt.
Die Solarenergienutzung in und an Gebäuden ist im Rahmen des energieeffizienten Bauens ein zentrales Thema. Solartechnische Systeme sollten selbstverständliche Bestandteile innovativer Gebäudehüllen wie auch Bausteine energetischer Sanierung sein. Die Aufgabe besteht darin, für diese technischen Neuerungen adäquate gestalterische Umsetzungen zu finden. Architekten können – durch eine architektonisch und technisch anspruchsvolle Gebäudeintegration von Solaranlagen in Dach und/oder Fassade – die Sensibilität für die Verbindung von Gebäude und Solartechnik bei Bauherren und breiter Öffentlichkeit steigern und somit regenerativen Energien zu einer weiteren Verbreitung verhelfen.
Zur Erhöhung der Akzeptanz und zur weiteren Verbreitung des Themas lobt der SeV den Architekturpreis "Gebäudeintegrierte Solartechnik 2017" aus. Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Architekten, Eigentümer/ Betreiber und Solartechnik-Unternehmen – privat oder gewerblich, industriell oder öffentlich – von mindestens einer Solaranlage (Solarstrom und/oder Solarwärme), die einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet. Die Inbetriebnahme, d. h. die nachweisbare erste Energielieferung dieser Anlage, muss im Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2017 erfolgt sein.
Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 31. Juli 2017. Die Teilnahmeunterlagen und weitergehende Informationen können Sie hier herunterladen oder direkt beim SeV anfordern.
Passend zum Thema: In Kooperation mit der Stadt Nürnberg wurde auf Instagram unter #nuernberg_de zu einem Wettbewerb (Thema Energie und Architektur) aufgerufen. Das Gewinnerbild wurde im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 12. Juli im Energie Campus Nürnberg überreicht. Hier finden Sie die eingereichten Bilder: #encn_Architektur
Die im Rahmen des Architekturpreis "Gebäudeintegrierte Solartechnik" des Solarenergiefördervereins Bayern e.V. entstandene Wanderausstellung Gebäudeintegrierte Solartechnik – Architektur und Solarenergie zeigt Beispiele, wie für den Einsatz von Solartechnik adäquate gestalterische Umsetzung gefunden wurde. Die Ausstellung kann aktuell im Foyer des Energie Campus Nürnberg besichtigt werden. 14.07.2017 Positive Entwicklungen und energiepolitischer Mitgliedsbeitrag Die DGS erfährt in letzer Zeit eine spürbar größere Unterstützung. Letztes Jahr gab es so viele Neueintritte wie in keinem der letzten Jahre und das aktuelle Jahr sieht sogar noch besser aus. Das stimmt uns positiv. Wir freuen uns über diese Entwicklung und denken, dass die Arbeit der letzten Jahre nun endlich beginnt, Früchte zu tragen. Jedoch darf dieser kleine Boom nicht zum Strohfeuer werden, da unser Tun auch langfristig gewährleistet sein muss. Denn auch wenn die DGS seit mehr als 40 Jahren bundesweit tätig ist, wird sie als Mittler zwischen den Akteuren mehr denn je benötigt um die Energiewende erfolgreich voranzutreiben. Als die Interessenvertretung für die Erneuerbaren Energien unterstützen und informieren wir Verbraucher und Anwender von Erneuerbarer Energien, beteiligen uns aktiv an der technischen Gestaltung von Norm- und Regelwerksfragen, sind im engen Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern und verstehen uns ausserdem als Mittler zwischen Wissenschaftlern, Ingenieuren, Architekten, dem Baugewerbe, dem Handwerk, der Industrie, Behörden und Parlamenten und vieles mehr.
Energiepolitischer Mitgliedsbeitrag Um die ehrenamtliche Arbeit der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. voranzubringen haben wir für Sie eine neue Möglichkeit geschaffen unsere gemeinnützige Vereinsarbeit zu unterstützen. Denn unsere Arbeit im Sinne einer „Energiewende von unten“ ist nicht nur zeit- und arbeitsaufwendig, sondern mitunter auch kostenintensiv. Allein mit den Mitgliedsbeiträgen können wir nur eingeschränkt agieren. Oftmals sind uns die Hände gebunden, manch gute Ideen und Aktionen können nicht durchgeführt werden, wenn es an finanziellen und logistischen Mitteln fehlt. Aus diesem Grund können Sie als Mitglied ab sofort auch eine "energiepolitische Mitgliedschaft" auswählen. So ist es möglich den Mitgliedsbeitrag einmalig oder auch dauerhaft zu erhöhen. Aus organisatorischen Gründen wird der Standard-Mitgliedsbeitrag verbucht und der Differenzbetrag als Spende ausgewiesen. Das gilt im Übrigen nicht nur für Neumitglieder. Alle DGS-Mitglieder können uns durch eine kurze Mitteilung, z.B. über dieses Formular, über eine Aufstockung ihres Mitgliedbeitrags informieren.
Spenden und Nachlässe Um es Ihnen zu ermöglichen uns auf unkompliziertem Wege zu unterstützen haben wir auf unserer Website ein Formular eingerichtet. Damit ist es einfach und sicher möglich uns via SEPA-Lastschriftmandat eine einmalige Spende wie auch eine Dauerspende zukommen zu lassen. Die DGS ist als gemeinnütziger Verein berechtigt, Spenden anzunehmen und im Sinne des Gesetzes Spendenbescheinigungen auszustellen. Auch der kleinste Betrag ist uns eine Hilfe. Für Sie ist Ihre Spende zudem steuerlich absetzbar.
Wir möchten auf diesem Weg auch darauf hinweisen, dass es ebenso möglich uns durch testamentarische Nachlässe zu unterstützen. Er gibt hier die unterschiedlichsten Varianten einen Nachlass zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation zu regeln: Erbvertrag, Schenkung, Vermächtnis oder Erbschaft (Testament). Darüber hinaus können Sie das Geld als Zustiftung oder Spende zur Verfügung stellen.
Hier können Sie Mitglied werden Hier können Sie ihre Mitgliedschaft aufstocken Zum Spendenformular Die DGS bei Facebook 14.07.2017 Kleiner Medienspiegel Fossile Energien kassieren immer noch die höchsten Subventionen: Der deutsche Staat bezuschusst Öl, Gas und Kohle mit 46 Milliarden Euro pro Jahr. Insgesamt bekommen die Fossilen fast 4 Billionen Euro in Subventionen von den G20 Staaten, berichtet eine Greenpeace-Studie vom Juni 2017. Demnach beläuft sich die Gesamtsumme der Fossilen-Subventionen durch die G20-Länder insgesamt auf knapp 4,4 Billionen US-Dollar - das entspricht etwa 7 Prozent des BIP. Über die Hälfte dieser Summe entfällt auf China mit insgesamt circa 2,2 Billionen US-Dollar. Die USA subventioniert die Fossilen mit knapp 700 Milliarden US-Dollar, auf dem dritten Platz findet sich Russland mit etwa 335 Milliarden US-Dollar ein. Deutschland ist mit 55 Milliarden US-Dollar auf Platz Neun dabei, das entspricht etwa 1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zudem werden bei der Energiesteuer fossile Energieträger direkt begünstigt. Als Fazit kritisiert Greenpeace, dass Deutschlands Subventionen der Fossilen die Bemühungen um Dekarbonisierung konterkarieren. Greenpeace Studie: Subventionen für fossile Energien in Deutschland G20: Niemand hat die Absicht die Dekarbonisierung voranzutreiben
Verkauf den Diesel bevor es zu spät ist - sogar der ADAC warnt vor dem Diesel: Wer jetzt einen Diesel kauft, muss ihn fahren bis er auseinanderfällt. Später verkaufen wird wohl nicht mehr möglich sein. Gesundheit ist ein Grundrecht des Menschen - viele Betroffene werden davon Gebrauch machen und Klagen einreichen. Viele Städte wollen Dieselautos wegen ihrer Abgaswerte verbannen. Und Fahrverbot ist Wertverlust. Angesichts der drohenden Fahrverbote warnt nun sogar der Automobilclub ADAC davor, Dieselautos zu kaufen. Sich für Elektroautos auszusprechen, traut er sich noch nicht. Er rät zum Abwarten (BILD vom 28.6.2017). In den Niederlanden deutet alles darauf hin, dass Elektroautos in mittlerer Zukunft das Straßenbild bestimmen. Ursprünglich sprach sich eine Mehrheit im Parlament dafür aus, das Verbrenner-Verbot für den Neuwagen-Verkauf bereits 2025 umzusetzen. Die Umsetzung der Energie-Agenda könnte im Zuge der Koalitionsverhandlungen 2017 beschlossen werden und läuft wohl darauf hinaus, ab dem Jahr 2035 Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu verbannen und nur noch den Verkauf von Elektroautos und anderen lokal emissionsfreien Fahrzeugen gestatten.
Russen bietet ExxonMobil Ölfelder an: Während in den USA neue Sanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht werden, suchen Russlands Ölkonzerne nach Verbündeten in Amerika. Dabei geht es auch um die geplante zweite Ostsee-Pipeline Nord Stream 2, gegen die der US-Senat Front macht. Der größte russische Ölkonzern, Rosneft, hat dem amerikanischen Öl- und Gas-Multi ExxonMobil Anteile an gleich vier Ölfeldern auf dem russischen Festland angeboten. Gleichzeitig macht sich ExxonMobil, das bis Ende 2016 vom heutigen US-Außenminister Rex Tillerson geführt wurde, gegen neue amerikanische Russland-Sanktionen stark. Das Sanktionsgesetz gegen Russland, das kürzlich vom US-Senat beinahe einstimmig beschlossen wurde, hat für Wirbel auch in Europa gesorgt. Schließlich könnten US-Sanktionen auch die deutschen Konzerne Uniper (Eon) und Wintershall (BASF) betreffen, die zusammen mit Gazprom das Projekt Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 vorantreiben. Präsident Trump könnte nämlich nach der neuen Gesetzeslage westliche Konzerne bestrafen, sollten diese Russland beim Bau von Exportpipelines mit Technologien, Geld oder Dienstleistungen helfen. Allem Anschein nach scheint dieses Thema auf dem G20 Gipfel von größerer Bedeutung gewesen zu sein als der Kampf gegen den Klimawandel und die Förderung der Erneuerbaren Energien.
Situation der traditionellen Energieversorger verbessert sich: Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der NordLB, welche die wirtschaftliche Lage von RWE und Eon nach deren Neuausrichtung untersucht hat. Eon hatte die Kraftwerkstochter Uniper abgespalten und RWE machte Vergleichbares mit der Tochter Innogy. Beide Konzerne halten jeweils noch erhebliche Anteile an den Tochtergesellschaften, die seit letztem Jahr eigenständig an der Börse vertreten sind. Die Geschäftszahlen der nun vier börsennotierten Unternehmen seien für das erste Quartal 2017 trotz der rückläufigen Ergebnisentwicklung insgesamt positiv ausgefallen. Die NordLB rechnet mit einer Ertragswende in den kommenden Geschäftsjahren. Dies gelte für Eon, RWE und Uniper. Die Zukunft von Innogy wird in der NordLB-Studie nicht ganz so positiv eingeschätzt. Als Hintergründe für diese prognostizierte Trendwende wird die Politik der Bundesregierung angesehen, die beim „Ausbau der Erneuerbaren Energien auf einem guten Weg“ sei und den „Druck durch die Energiewende“ vermindert habe. Die Studie hebt dabei ausdrücklich auch den „Kompromiss zur Entsorgung des Atommülls“ hervor. Zukünftig könnten steigende Strompreise und mögliche Einnahmen für das Vorhalten von „Kapazitäten zur Versorgungssicherheit“ sowie Netzgeschäfte den Unternehmen wieder auf die Beine helfen.
Erneuerbare Energien nur an zweiter Stelle in Neubauten: Erneuerbare Energien lagen bei Heizanlagen im Jahr 2015 mit einem Anteil von 38 Prozent auf Platz 2 der primären Energiequellen in Neubauten. Das meldet das Statistische Bundesamt (Destatis). Mit 51,5 Prozent hatten dagegen Gas-Heizungen eindeutig die Nase vorn. Die übrigen Energiequellen (unter anderem Fernwärme, Öl und Strom) erreichten zusammen 10,5 Prozent. Insgesamt wurden 2015 knapp 106.000 Wohngebäude fertiggestellt. Bei den Heizungen mit Erneuerbaren Energien stehen dabei Umweltthermieanlagen (Wärmepumpen Luft oder Wasser) mit 63,9 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Geothermieanlagen (18,6 Prozent). Insgesamt wurden in 61,5 Prozent der Neubauten Heizanlagen installiert, bei denen Erneuerbare Energien als Juniorpartner dabei sind. Wurden Umweltthermie, Geothermie oder Gas als primäre Energiequelle gewählt, werden diese in mehr als 50 Prozent jeweils monovalent betrieben. Wo das nicht der Fall ist, werden sie am häufigsten durch Erneuerbare Energien ergänzt. Holz war bei der primären Nutzung von Umweltthermie (22,9 Prozent) und Geothermie (16,2 Prozent) die bevorzugte Wahl. Gas wurde am häufigsten mit Solarthermie kombiniert (26,8 Prozent).
BGH-Urteil - Keine EEG-Vergütung für nicht angemeldete PV-Anlagen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass EEG-Anlagen, die nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, keine Vergütung erhalten. Verhandelt wurde vor dem VIII. Zivilsenat des BGH der Fall eines Landwirtes, der seit 2012 Solarstrom ohne Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingespeist und vom Netzbetreiber Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten hatte. Nun muss er dem Netzbetreiber die Einspeisevergütung für den Zeitraum bis zu seiner verspäteten Meldung bei der BNetzA Mitte 2014 zurückerstatten. Behalten kann er nur den Marktwert des Stromes, den er in diesem Zeitraum geliefert hatte. Auch bei der Frage, ob der Netzbetreiber den Anlagenbetreiber hätte besser aufklären müssen, verfolgte das Gericht eine kompromisslose Linie. Es gäbe eine eindeutige Regelung zur Meldepflicht im EEG und diese liege beim Betreiber. Da die Zahl der Fälle, in denen die Anmeldung vergessen wird, beträchtlich zu sein scheint, hat der Gesetzgeber dieses „extrem scharfe Schwert“ (pv mag) für das Versäumen einer Formalie bereits selbst wieder entschärft. Im EEG 2017 heißt es, dass die Förderung nur noch um 20 Prozent reduziert wird, wenn zwar nicht die Bundesnetzagentur-Anmeldung aber zumindest die Jahresmeldung über die eingespeiste Strommenge erfolgt ist. Dies gilt auch für Bestandsanlagen.
Klaus Oberzig
14.07.2017 DGS-Vorträge von der Intersolar Europe online - Ralf Haselhuhn (DGS) während seines Vortrags auf der Intersolar Europe 2017
Wie jedes Jahr gestaltete die DGS auch diesmal einen Teil des Innovations- und Anwenderforums auf der Intersolar Europe. Die Veranstaltung fand am Freitag, den 2. Juni statt. Die Vortragsreihe der DGS trug den Titel: „Betrieb und Wartung von PV Anlagen“. In einem Vortragsblock wurden fünf Vorträge gehalten. Die Vorträge von DGS-Referenten, die Ende Mai auf der Intersolar Europe in München gehalten wurden, sind jetzt online verfügbar.
Jörg Sutter beschrieb in seinem Vortrag "Wartung und Betrieb – welche Relevanz hat das? Einführung, Randbedingungen und Risiken, Möglichkeiten der Umsetzung" die allgemeine Rahmenbedingungen und wichtige Punkte zur Wartung und dem Betrieb von Solarstromanlagen.
Der Vorsitzende des DGS-Fachausschusses PV und Geschäftsführer des DGS-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, Ralf Haselhuhn, beschrieb danach in seinem Vortrag "Rahmenbedingungen für den Betrieb von PV-Anlagen Elektrische Vorschriften, Versicherungsvorgaben, Vorgaben der Gebäudeeigentümer bei gepachteten Objekten" weitere wichtige Aspekte im Detail.
Unser DGS-Spezialist zum Thema Mieterstrom zeigte in seinem Vortrag "Chancen für den Mieterstrom – aktuelles zum Gesetzesentwurf. Eine aktuelle Übersicht" den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu diesem Thema und stellte Aspekte von Mieterstromprojekten vor.
Dieser Vortrag ist aus aktuellem Anlass, mittlerweile hat sich die Gesetzeslage geändert, nicht verfügbar.
Die anschauliche Darstellung typischer Fehler war der Vortrag "Darstellung von typischen Anlagenfehlern, Risiken und Behebung, Sorgfalt Ausführung vs. Probleme beim Betrieb" von Gutachter Björn Hemmann von der DGS Franken gewidmet.
In der abschließenden Präsentation Vortrag "Der DGS Solarrebell – Betrieb einer Klein-PV-Anlage" stellte der DGS-Präsident Weyres-Borchert das Projekt SolarRebell und die damit verbundenen Aufgaben und Empfehlungen zum Betrieb dieser Kleinanlage vor. 14.07.2017 Rabattaktion für DGS-Mitglieder: Noch bis zum 26. Juli Die DGS startete zur Intersolar 2017, zusammen mit ihren Mitgliedsunternehmen Caterva und Snow Leopard Projects, eine Rabattaktion für DGS-Mitglieder. 8 Wochen lang können sich Vereinsmitglieder Sonderkonditionen auf den Stromspeicher „Caterva-Sonne“ sichern.
Laut Prof. Dr. Volker Quaschning von der HTW Berlin brauchen vier von fünf Einfamilienhäusern einen Stromspeicher, um die Energiewende in Deutschland zu schaffen. Die Energiewende, dafür steht auch die DGS und arbeitet mit der Mission „100% Erneuerbare Energien bis 2050“ genau darauf hin. Doch die Energiewende ist träge geworden. Sie stockt und wird immer wieder von Politik, Wirtschaft und auch von der Gesellschaft sabotiert und zurückgestellt. Alte Energieträger werden subventioniert und neue Technologien unterdrückt und ignoriert.
Die wichtigsten Eckdaten in Kürze - DGS startet eine Rabattaktion vom 30. Mai bis zum 26. Juli 2017 (8 Wochen)
- Sonderkonditionen (gelten für alle Bestellungen, die vor Ende der Aktion schriftlich eingegangen sind):
- € 714,- für Frühbucher, die innerhalb der ersten 4 Aktionswochen DGS-Mitglied werden
- € 649,- für vollwertige DGS-Mitglieder
- € 349,- für Nichtmitglieder
Energiewende für DGS-Mitglieder Mit dieser Rabattaktion möchten DGS, Caterva und Snow Leopard Projects die Energiewende beschleunigen und den DGS-Mitgliedern die Teilnahme an der Energiewende erleichtern. Alle notwendigen Informationen können Sie hier zu finden
Stromspeicher, ein Schlüssel zur Energiewende Eine dieser neuen Technologien sind die Stromspeicher. Durch ihre Fähigkeit, den volatilen Strom von Sonne und Wind zu speichern und in den sogenannten Dunkelflauten (der Abwesenheit von Sonne und Wind) nutzbar zu machen, ein ganz entscheidender Schlüssel für die Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien in Deutschland. Noch hilfreicher sind Stromspeicher, die auch noch netzdienlich sind und dadurch nicht nur das Eigenheim mit Strom versorgen, sondern auch Schwankungen im Stromnetz direkt ausgleichen können und sogenannte Regelenergie betreiben.
Speicher am Regelstrommarkt Der Speicher des Unternehmens Caterva besitzt eine Nutzkapazität von 18 kWh und ist momentan der einzige Stromspeicher, der nicht nur alle technischen sondern auch alle juristischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Regelstrommarkt erfüllt und dies bereits heute erfolgreich tut. Bei Stromüberschuss und negativen Börsenpreisen stellen diese Speicher in den Kellern ihrer Besitzer die Netzstabilität sicher, indem sie sich aufladen und so den Überschuss abnehmen. Bei einem Stromdefizit speist jeder Speicher Strom ins Netz ein und hält so das Netz stabil. Strom der vorher teuer ins Ausland verkauft und dann wieder zurück gekauft werden musste, bleibt so im Land.
Neben der Teilnahme am Regelstrommarkt beteiligen sich die Speicherbesitzer 20 Jahre lang an den Erlösen aus der Regelenergie in Form einer Gemeinschaftsprämie. Bei passender PV-Größe erhalten sie zudem kostenfrei eine Strommenge von maximal 10.000 kWh jährlich (ebenfalls 20 Jahre lang). Bei einem Haushalt mit einem Stromverbrauch von unter 10.000 kWh im Jahr kann dies optimaler Weise dazu führen, dass 20 Jahre lang nur noch die Grundgebühr anfällt. Die Wartung ist über den Vertragszeitraum ebenfalls kostenfrei.
Infoflyer zum Download
Bewusstsein schaffen - zur Sonne lenken
Unter diesem Motto versteht sich die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. als Mittler zwischen Wissenschaftlern, Ingenieuren, Architekten, dem Baugewerbe, dem Handwerk, der Industrie, Behörden und Parlamenten. Diese sollen durch unsere Arbeit an einen Tisch gebracht werden, um ihre gesellschaftliche Verantwortung im Hinblick auf eine notwendige Energiewende hin zu mehr Nachhaltigkeit und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger wahrzunehmen.
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