die V-Frage wird seit längerer Zeit immer öfter gestellt und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten suchen HändlerInnen berechtigterweise nach Möglichkeiten den Deckungsbeitrag zu verbessern. "Versandkosten berechnen - oder nicht?", ist eine schwierige Frage, die nicht leicht zu beantworten ist. Miss Pompadour hat für sich eine Antwort auf die Frage gefunden und berechnet in jedem Fall in Deutschland, Österreich und der Schweiz wieder Versandkosten. Mehr dazu in unserem Thema des Tages. Einen guten Wochenstart mit steigendem Deckungsbeitrag wünscht Ihr Jochen G. Fuchs Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD PS.: Ich erlaube mir einen Reminder an die Augustausgabe unseres Commerce Briefings: "E-Mail-Marketing: So können Händlerinnen KundInnen optimal erreichen". Member lesen ab heute im Commerce Briefing, was die wichtigsten KPIs für das E-Mail-Marketing 2023 sind, was es mit neuen Trends wie WhatsApp- und LinkedIn-Newslettern auf sich hat und welche Vorschriften beim Versand von Werbe-Mails beachtet werden müssen. Und mit einer Reihe von kurzen Case Studies zeigen wir, wie einfallsreiches und erfolgreiches E-Mail-Marketing in der Praxis aussieht. Kein Member? Einfach für einmalig 9,90 drei Monate lang testen! (Dann gibt's nicht nur das Commerce Briefing, sondern auch die Commerce Shots täglich.)
Unternehmen können es sich nicht leisten, bei Geschäftsstrategien selbstgefällig zu werden. Dieses Whitepaper zeigt, wie ein Cloud-ERP-System helfen kann, ihr Unternehmen widerstands- und wachstumsfähig zu machen.
Die V-Frage: Versandkosten berechnen oder nicht? Erik Reintjes, der Geschäftsführer von Miss Pompadour, hat auf LinkedIn bekannt gegeben, dass das Unternehmen wieder volle Versandkosten von seinen KundInnen verlangen wird. Die Kosten betragen jetzt 4,90 Euro pro Bestellung. In den letzten 1,5 Jahren gab es einen kostenlosen Versand ab einer Bestellung von 70 Euro. 2022 fielen bei Miss Pompadour für Bestellungen unterhalb einer Freigrenze von 60 Euro noch 3,90 Euro an. In Frankreich und Holland hält Miss Pompadour zur Markteinführung noch an versandkostenfreiem Versand ab 120 beziehungsweise ab 100 Euro fest, um Umsätze und KundInnen zu generieren. Im DACH-Kernmarkt scheint das nicht mehr nötig zu sein. Der Clou an der Business-Entscheidung: Laut Reintjes hat sich an den maßgeblichen Kennzahlen nichts verändert. Die Konversionsrate ist erhalten geblieben, die Umsätze und die Warenkorbhöhe ebenfalls. Der Fall zeigt, dass es sinnvoll sein kann, Versandkosten einzuführen und auch auf Freigrenzen zu verzichten. Allerdings stellt sich die Frage, wie übertragbar das Ergebnis dieser Entscheidung ist. Wer Miss Pompadour nicht kennt: Das ist ein junges E-Commerce-Unternehmen, das sich auf die Umgestaltung von Wohnungen spezialisiert hat. Mit einer sehr individuellen, hauseigenen Farb-Kollektion mit über 90 Farbtönen und insgesamt über 400 Farbtönen im Angebot unterstützt das Unternehmen KundInnen bei der Verschönerung ihres Zuhauses. Zusätzlich werden auch hochwertige Farben anderer europäischer Hersteller angeboten. Miss Pompadour ist also in der glücklichen Lage mit exklusiven Produkten über ein sehr wertvolles Alleinstellungsmerkmal zu verfügen - optimale Voraussetzungen um nicht unter Zugzwang durch versandkostenfreie MitbewerberInnen zu geraten. Trotzdem zeigt das Beispiel von Miss Pompadour, dass es sich für HändlerInnen lohnen kann, die eigene Versandkostenstruktur auf den Prüfstand zu stellen. Zum LinkedIn-Post von Erik Reintjes
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BACKGROUND
Composable Commerce: Wie HändlerInnen damit die Erwartungen von KundInnen übertreffen (eCommerce Magazin) VerbraucherInnen stellen heute sehr hohe Anforderungen an Marken und Produkte. Sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich erwarten KundInnen nahtlose, personalisierte Erlebnisse an allen Touchpoints entlang der gesamten Customer Journey. Bei tausenden Möglichkeiten auf Knopfdruck gibt sich niemand mit weniger als dem Perfekten zufrieden. Um mit diesen ständig steigenden Anforderungen Schritt zu halten und der Konkurrenz immer einen Schritt voraus zu sein, benötigen Unternehmen heute ein Technologie-Ökosystem, das es ihnen ermöglicht, die Erwartungen ihrer KundInnen nicht nur zu erfüllen, sondern sie zu übertreffen. So schreibt Kristin Naragon, Chief Strategy & Marketing Officer (CSMO) bei Akeneo.
Die wichtigsten Anbieter von PIM-Systemen - Teil 2 (INTERNET WORLD plus) Wir stellen in einer dreiteiligen Artikelserie 11 Anbieter von Product-Information-Management-Lösungen. Im ersten Teil wurden Allrounder vorgestellt, die weder in der Unternehmensgröße noch bei den Branchen oder Business-Segmenten eine bestimmte Zielgruppe ansprechen. In diesem zweiten Teil werden PIM-Lösungen beschrieben, die sich eher auf größere Unternehmen und Konzerne fokussieren.
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Ist der Shopify-Buy-Button barrierefrei? (LinkedIn) Tobias Roppelt, Geschäftsführer der Agentur Gehirngerecht Digital, geht der Frage nach, ob der Shopify-Buy-Button barrierefrei gestaltet ist. Die Antwort lautet jein.
Podcast
Amazon & OTTO für Händler sperren – rechtliche Möglichkeiten für Marken (Ahead on Marketplaces, der Movesell Podcast) Podcast-Beschreibung des Hosts: In unserer neuen Podcast-Folge 64 ist Legal Consultant Markus Nessler bei uns zu Gast. Zusammen mit Florian Vette beschäftigt sich Markus mit der Frage, welche Möglichkeiten Marken besitzen, Händler für Amazon zu sperren. In den letzten Jahren hat sich auf Amazon viel getan: Während es vor einigen Jahren noch erstrebenswert war, möglichst viele Handelspartner:innen zu besitzen, stellen diese Partnerschaften Marken im Zeitalter von Marktplätzen vor ganz neue Herausforderungen. Denn sobald diese Handelspartner die Produkte auch auf Amazon und Co. anbieten, besteht der einzige Unterschied zwischen den Produkten häufig im Preis. Das Resultat: Preiskampf zwischen den eigenen Produkten. Für viele Marken stellt sich daher schnell die Frage, ob sie HandelspartnerInnen für Amazon und OTTO sperren dürfen. Welche Maßnahmen können Marken unternehmen, um mangelnder Produktpräsentation entgegenzuwirken? Wie kann die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern gesteuert werden?
Ihr Kontakt zu uns Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Büro München Postfach 20 15 52 • 80015 München Bayerstraße 16a • 80335 München Deutschland Telefon: +49 731 88005 - 8205, Telefax: +49 731 88005 - 5203 Geschäftsführer: Marco Parrillo Kommanditgesellschaft, Ulm, Registergericht Ulm, HRA 1900. Persönlich haftende Gesellschafterin: Ebner Ulm MGV GmbH, Ulm, Registergericht Ulm, HRB 576. USt-IdNr.: DE 147041097