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Handwerkskammer Reutlingen
Handwerk kompakt - Ausgabe 3/2025 vom 13. Februar 2025
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Mündlich, schriftlich, digital: Was sich bei Arbeitsverträgen geändert hat – und was nicht

Weniger Aufwand, mehr Effizienz, geringere Kosten – die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen mehr Freiraum für ihre eigentlichen Aufgaben geben sollen. Die Neuerungen betreffen auch das Arbeitsrecht. So können Arbeitsverträge nun auch in elektronischer Form geschlossen werden.

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Stellenanzeigen: Hier inserieren Handwerksbetriebe günstiger

Wer Arbeitskräfte sucht, kommt um reichweitenstarke Onlineportale nicht herum. Der Rahmenvertrag mit dem Marktführer Stepstone sichert Handwerksbetrieben auch in diesem Jahr erhebliche Preisvorteile.

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Mit Tabuthemen im Betrieb richtig umgehen

Sensible Themen wie Mobbing, Sucht oder psychische Erkrankungen stellen Handwerkschefs und Kollegen im Betrieb vor Herausforderungen. Wie spricht man solche Themen an und wie geht man damit professionell um?

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Marken- und Designschutz: KMU bekommen Fördergutscheine

Eine eigene Marke anzumelden oder ein Design schützen zu lassen, hat Vorteile und bringt gleichzeitig Bürokratie und Kosten mit sich. Unterstützung bietet die Europäische Union in Form von Fördergutscheinen, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen sollen, die Gebühren zu stemmen. Die neue Förderrunde ist gestartet.

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Neue KI-Regeln: Das müssen Handwerksbetriebe jetzt wissen

Seit dem 2. Februar gibt es neue Vorgaben für Unternehmen, die KI entwickeln, anbieten oder – Achtung – einfach nur nutzen. Worum es geht und welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind.

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Kleidung, Tattoos & Co.: Wann der Chef mitreden darf

In manchen Fällen kann der Arbeitgeber das Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter mitbestimmen. Doch wann genau sind Vorgaben zu Haarfarbe, Fingernägeln oder Kleidung zulässig? Wann sind Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu wahren? Antworten auf diese Fragen gibt unsere Übersicht.

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Energetische Sanierung: Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung

Wenn ein Privatkunde energetische Sanierungsmaßnahmen an seinem Eigenheim in Auftrag gibt, muss er sich entscheiden: Beantragt er die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG oder eine staatliche Förderung wie Zuschüsse oder ein zinsgünstiges Darlehen. Ein Urteil macht deutlich, wann es mit der Steuerermäßigung nicht klappt. Die Voraussetzungen im Überblick.

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Nicht-Wohngebäude: Wie hoch ist der Energieverbrauch?

Um den Energieverbrauch von Gebäuden zu berechnen, gibt es mittlerweile zahlreiche Tools. Meist stehen dabei Wohngebäude im Fokus. Das Institut Wohnen und Umwelt stellt nun ein Online-Tool bereit, das speziell auf Nichtwohngebäude ausgerichtet ist. Es soll dabei helfen, den Energieverbrauch dieser Gebäude zu verstehen und Bereiche mit hohen Energieverbräuchen zu iden­tifizieren.

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Handwerk kompakt-Archiv
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv.
Impressum
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Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen
Telefon: 07121 2412-0
Telefax: 07121 2412-400
E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de
Internet: www.hwk-reutlingen.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte
Präsident Alexander Wälde
Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny
(Anschrift wie oben)

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Christiane Nowottny, Hauptgeschäftsführerin
Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart

Redaktion
Sonja Madeja / Udo Steinort
Telefon: 07121 2412-123
Telefax: 07121 2412-412
E-Mail: presse@hwk-reutlingen.de

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