Corona-Unternehmenshilfen – keine rein nationale Angelegenheit
Seit Beginn der Corona-Krise hat die Bundesregierung zahlreiche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen aufgesetzt. Die Programme müssen nicht nur laufend an die aktuelle Beschlusslage zu den Pandemiemaßnahmen angepasst werden – so wurden jetzt die Antragsfristen für November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfe verlängert. Die Programme unterliegen auch EU-beihilferechtlichen Regelungen.
Unternehmen droht eine Aussetzung der Einspeisevergütung
(15.01.2021) Betreiber von Solar-, Kraft-Wärme-Kopplungs- oder Windenergieanlagen sowie ortsfesten Batteriespeichern, sollten ihre Anlagen bis zum 31. Januar bei der Bundesnetzagentur anmelden. Andernfalls kann die Förderung unterbrochen werden.
Wie Sie Ihr Liefernetzwerk auf den Westbalkan erweitern
Kammerpartnerschaft lädt Unternehmen zum "Linking for the Future"
(13.01.2021) Vertretern der Metall-, Maschinenbau- und Automobilindustrie, die mit minimalem Zeitaufwand Geschäftskontakte in den Westbalkan knüpfen möchten, bietet ein virtuelles Matchmaking Ende Februar hierzu eine ausgezeichnete Gelegenheit.
Unter der Überschrift "Wertschätzen statt Wegwerfen" soll das neue Abfallvermeidungsprogramm stehen, das die Bundesregierung am 6. Januar beschlossen hat. Stärker als in der Vergangenheit sollen dabei Unternehmen einbezogen werden – allerdings auf freiwilliger Basis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
EU-Beihilferegelungen im Zusammenhang mit den Corona-Unternehmenshilfen
Nationale Hilfsmaßnahmen einzelner Mitgliedstaaten für ihre Unternehmen müssen in Brüssel genehmigt werden. Für die Unterstützung, mit der die EU-Staaten den Betrieben in der Corona-Krise unter die Arme greifen, hat die EU-Kommission bereits im März 2020 einen rechtlichen Rahmen geschaffen – den "Temporary Framework". Was bedeutet er für die deutschen Programme?
Nachrichten aus der IHK-Organisation
Mit dem Jahreswechsel ist Großbritannien aus dem europäischen Binnenmarkt und der Zollunion ausgeschieden. Was das für deutsche Unternehmen bedeutet, erläutern die IHKs aus Rheinland-Pfalz in mehreren Webinaren. Auf www.ihk.de erfahren Sie Details. Dort lesen Sie auch von einer Online-Veranstaltung der IHKs aus Würzburg und Heilbronn zur schwierigen Situation der Gewerbetreibenden in den Innenstädten und von einer Staffel virtueller Seminare der IHK Dresden zur internationalen Mitarbeiterentsendung.
Aus dem Karriereportal der IHK-Organisation
Die DIHK Service GmbH in Berlin sucht einen Referenten (w/m/d) für ihr Projekt "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge", die IHK zu Kiel einen Assistenten (w/m/d) für ihr Sekretariat und die IHK in Darmstadt einen Volontär (w/m/d). Die IHK in Bochum möchte einen Juristen (w/m/d) einstellen, die IHK in Chemnitz einen Berater (w/m/d) "Arbeit 4.0" mit dem Schwerpunkt Lernende Systeme (KI) und die IHK in München einen Fachberater/Sachbearbeiter (w/m/d) Finanzdienstleistungs- und Versicherungswirtschaft, einen Referenten/Volljuristen (w/m/d) Gewerberecht, Finanzdienstleistungs- und Versicherungswirtschaft sowie einen Referenten/Volljuristen (w/m/d) Gewerberecht. Bei der IHK Ulm können Sie sich als Marketing- und Kommunikations-Manager (w/m/d) bewerben, bei der IHK in Osnabrück als Projektleiter (w/m/d) für Raumordnung, Industrie und Energie beziehungsweise als Persönlicher Referent (w/m/d) des Hauptgeschäftsführers.