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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1130 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 11. August 2022 |
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Willkommen bei der 1130. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 18. August 2022.

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INHALT Ausgabe #1130
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01)...News: GigaLaw - was nach dem UDRP-Urteil zu tun ist
02)...News: Statistik - .com verpasst die Trendwende erneut
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .lat, .nl und .nokia
04)...Recht: amadeus.co - drei Entscheider, drei Ergebnisse
05)...Handel: nfts.com - die Story zum Millionen-Deal
06)...Handel: US$ 15 Mio. - nfts.com für Rekordpreis verkauft
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07)...Event: NamesCon 2022 - Rick Schwartz auf Rednerbühne
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) GigaLaw - was nach dem UDRP-Urteil zu tun ist
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Gewonnen, aber was jetzt? Wer sich in einem Verfahren nach der
Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) gegen den
Domain-Inhaber durchgesetzt hat, darf keinesfalls untätig blei-
ben. Der US-Anwalt Doug Isenberg klärt auf.

Für alle Inhaber eines Markenrechts ist das UDRP-Verfahren häu-
fig nicht nur ein kostengünstiger, sondern auch ein schneller
Weg, um eine rechtsverletzende Domain übertragen zu erhalten.
Und ihre Erfolgsaussichten sind hervorragend: 94,6 Prozent der
UDRP-Entscheidungen gehen zu Gunsten des Markeninhabers aus;
nur 4,1 Prozent werden zurückgewiesen, weiß der US-Jurist Doug
Isenberg zu berichten. Doch die schönste Entscheidung hilft
nicht, wenn man sein Ziel nicht erreicht - die Domain. Isen-
berg erinnert daher daran, dass ein obsiegendes Urteil keines-
wegs das Ende des UDRP-Verfahrens bedeutet, sondern die nächs-
te Phase einleitet. Markeninhaber oder deren anwaltliche Ver-
treter dürfen also keinesfalls untätig bleiben und darauf set-
zen, dass die Entscheidung von selbst umgesetzt wird. Zugleich
müssen sie aber nach dem Sieg erst etwas Geduld mitbringen.
Die Regelung in Ziffer 4 k) der UDRP sieht vor, dass die unter-
legene Partei zehn Arbeitstage nach Zugang der Entscheidung ei-
nes Schiedsgerichts Zeit hat, um ein Zivilverfahren vor einem
ordentlichen Gericht einzuleiten. Eingereicht werden muss "of-
ficial documentation"; beispielhaft erwähnt wird eine Kopie ei-
ner Klage, versehen mit dem Eingangsstempel des Gerichts. Soll-
te ein deutsches Gericht zuständig sein, bleibt für den unter-
legenen Domain-Inhaber häufig nicht viel Zeit. In der Praxis
kommt das selten vor; Isenberg hat in den WIPO-Statistiken der
Jahre 2000 bis 2021 nur 48 Fälle ausgemacht, in denen zivil-
rechtlich geklagt wurde, hält diese Auswertung aber für unvoll-
ständig.

Ist diese "waiting period" abgelaufen, sieht die UDRP kein spe-
zielles Verfahren zur Ãœbertragung einer Domain auf den siegrei-
chen Domain-Inhaber vor. Es heisst in der UDRP lediglich: "We
will then implement the decision", ohne dass Einzelheiten nä-
her geregelt sind. Isenberg empfiehlt, die "waiting period" da-
zu zu nutzen, beim Registrar des unterlegenen Domain-Inhabers
ein Kundenkonto zu eröffnen, so dass die Domain lediglich von
einem Konto zum anderen verschoben werden muss. Erst wenn die
Domain dann im eigenen Kundenkonto liegt, sollte man sie in ei-
nem zweiten Schritt zum Stamm-Registrar übertragen. Das kostet
zwar einige Gebühren extra, beschleunigt aber das Verfahren und
senkt das Risiko. Schließlich weist Isenberg darauf hin, dass
nicht alle Registrare besonders kooperativ sind, wenn eine Do-
main nach einem UDRP-Verfahren von einem Inhaber zum nächsten
transferiert werden soll. Oftmals geschieht das aus mangelnder
Kenntnis des Verfahrens, unterschiedlicher Sprachen oder weil
der Registrar seinen Kunden behalten und ihm (vermeintlich) Gu-
tes tun möchte. In solchen Fällen sollte man zwar höflich sein,
kann aber auch Druck aufbauen, indem man zum Beispiel das "Con-
tractual Compliance Complaint Form" von ICANN nutzt und den Re-
gistrar so daran erinnert, dass er seine Verpflichtungen ein-
halten muss, will er seine Akkreditierung nicht gefährden. Aus-
serdem kann es nicht schaden, das Schiedsgericht um einen Hin-
weis zu bitten, auch wenn man sich dort nach Zustellung einer
UDRP-Entscheidung nicht mehr zuständig sieht.

Letztlich ähnelt das UDRP-Verfahren dem deutschen Prozessrecht,
das zwischen Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren
differenziert. In aller Regel sollte sich die unterlegene Par-
tei ihrer Pflichten bewusst sein, gelegentlich bedarf es aber
auch der Nachhilfe. Abgeschlossen ist ein erfolgreiches UDRP-
Verfahren daher erst dann, wenn der Markeninhaber auch als In-
haber der Domain im WHOIS eingetragen ist und sie in seinem
Kundenkonto beim Registrar seines Vertrauens liegt.

Die Hinweise von Doug Isenberg finden Sie unter:
> https://giga.law/blog/2022/7/28/after-udrp

Quelle: giga.law, eigene Recherche

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02) Statistik - .com verpasst die Trendwende erneut
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Keine Trendwende bei .com: den dritten Monat in Folge verliert
die weltweit wichtigste Domain-Endung an Registrierungen. Aber
dafür zeigt .au anderen Länderendungen, wie man in kurzer Zeit
und kurzen Domains deutlich zulegen kann.

Unser erster Blick gilt .com, bei der zuletzt im April 2022
die Registrierungszahlen gestiegen sind. Seither geht es nur
bergab. Nach einem Minus von 76.689 Domains im Mai und 206.671
Domains im Juni sank die Gesamtzahl der registrierten .com-Do-
mains im Juli 2022 nun um 173.275 Domains. Damit bleibt .com
zwar oberhalb der Marke von 160 Mio. Domains und unangefochte-
ner weltweiter Spitzenreiter, erlebt aber die erste richtige
Schwächephase seit Jahrzehnten. Das spürt jetzt auch die Regi-
stry VeriSign, sie ihre Wachstumsprognose für das gesamte Jahr
2022 und kombiniert für .com und .net von 1,75 bis 3,5 Prozent
auf 0,5 bis 1,5 Prozent gesenkt hat. Allgemein wird spekuliert,
dass .com in den Jahren 2020 bis 2021 von einem Vorzieh-Effekt
profitiert hat; viele Unternehmen sind während der Pandemie mit
eigener Domain online gegangen, so dass die Registrierungszah-
len steil gestiegen sind; dieser Bedarf hat jetzt nachgelassen.
Das ist die positive Einschätzung; negativ betrachtet könnte
man auch spekulieren, dass .com seinen Zenit erreicht hat und
das Wachstum an natürliche Grenzen gestoßen ist.

Aus Brüssel erreicht uns der "Annual Report 2021" für die Euro-
pa-Domain .eu. Sie schloss das vergangene Jahr mit 3.713.804
registrierten Domains, ein Plus von 0,9 Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Ihren bisherigen Höchststand hatte .eu übrigens 2017,
damals meldete EURid 3.815.055 .eu-Domains; allerdings schloss
dieser Wert auch die Registrierungen in Großbritannien ein,
die Brexit-bedingt nun weggefallen sind. 2021 fielen die letz-
ten rund 81.000 .eu-Domains von der Insel weg. Den höchsten
Nettoanstieg 2021 vermeldet übrigens Portugal, mit einem Plus
von satten 52 Prozent. Rein nach Registrierungszahlen führt un-
verändert Deutschland mit 1.014.165 .eu-Domains vor den Nieder-
landen mit 470.392 .eu-Domains. Für Stabilität ist ausserdem
gesorgt; die EU-Kommission hat den Registry-Vertrag mit EURid
bis jedenfalls Oktober 2027 verlängert.

Dass die Öffnung eines Namensraumes für Domain-Namen direkt un-
terhalb einer Landesendung deren Popularität in aller Regel ei-
nen kräftigen Schub verschafft, zeigt aktuell .au. Wie bereits
gemeldet, ist es seit dem 24. März 2022 möglich, Domain-Namen
direkt unterhalb des australischen Länderkürzels .au zu regis-
trieren; damit will die zuständige Registry .au Domain Adminis-
tration Ltd. (auDA) eine neue Welt an Möglichkeiten eröffnen,
also für mehr Auswahl an kurzen, prägnanten Domains sorgen.
Aktuell scheint das zu gelingen: zwischen dem 24. März bis 30.
Juni 2022 wurden über 170.000 der "kurzen" .au-Domains neu re-
gistriert. Zum Ende des 2. Quartals 2022 waren damit 3.603.924
Domains unter .au registriert. Da Inhaber einer unter .com.au
oder .net.au registrierten Domain noch bis 20. September 2022
Zeit haben, sich um das kurze .au-Pendant zu bemühen, könnte
die Zahl der Registrierungen auch im 3. Quartal 2022 noch wei-
ter überdurchschnittlich ansteigen.


Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.323.174 (Vergleich zum Vormonat: + 19.544)
.at 1.442.852 (Vergleich zum Vormonat: + 4.196)
.com 160.907.972 (Vergleich zum Vormonat: - 173.275)
.net 13.223.863 (Vergleich zum Vormonat: - 4.121)
.org 10.605.066 (Vergleich zum Vormonat: + 4.336)
.info 3.623.437 (Vergleich zum Vormonat: - 22.931)
.biz 1.411.149 (Vergleich zum Vormonat: - 6.318)
.eu 3.681.538 (Vergleich zum Vormonat: - 3.523)

.xyz 4.889.837 (Vergleich zum Vormonat: - 110.347)
.online 2.159.590 (Vergleich zum Vormonat: - 16.174)
.top 1.956.329 (Vergleich zum Vormonat: + 17.789)

(Stand 01. August 2022)

Den "Annual Report 2021" für .eu finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2800

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eurid.eu, auda.org.au, eigene Recherche

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .lat, .nl und .nokia
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Kein Empfang mehr für die chinesische Variante von .nokia: der
finnische Konzern zieht seine .brand aus dem Domain Name Sys-
tem zurück. Derweil wechselt .lat die Registry, während man in
den Niederlanden verstärkt Betrug bekämpft - hier unsere Kurz-
news.

Die in Uruguay ansässige "ECOM-LAC Federación de Latinoamérica
y el Caribe para Internet y el Comercio Electrónico" übergibt
die bisher von ihr verwaltete Domain-Endung .lat ab sofort in
die Hände der XYZ.COM LLC. Das Kürzel .lat richtet sich an "la-
tino individuals and organizations from all over the world",
also eine Zielgruppe von rund 600 Mio. potentiellen Interes-
senten. Mit aktuell knapp unter 6.000 registrierten Domain-Na-
men liegt .lat daher weit hinter den Erwartungen zurück. Ange-
sichts der Markt- und Marketingmacht der .xyz-Registry soll
sich das ändern. "It is time now for XYZ to apply their expe-
rience and expertise in order to take .LAT to the next level,
and we wish them every success for the future.", sagt Anthony
Harris von ECOM-LAC. "I’m committed to taking .LAT to the next
level, increasing its adoption and elevating its importance
and cultural significance.", verspricht Daniel Negari, der CEO
von XYZ.COM LLC. Ein förmlicher Neustart ist für 2023 angekün-
digt; bereits jetzt sind Registrierungen aber für jedermann zu
jedem beliebigen legalen Zweck möglich. Für XYZ.COM LLC ist es
die 34. nTLD im eigenen Portfolio.

Gemäß einer Studie der Universität Twente beträgt der Schaden
durch Betrug allein in den Niederlanden bei EUR 2,75 Mrd. pro
Jahr. Um das Risiko zu senken, Opfer einer solchen Straftat zu
werden, hat die .nl-Registry SIDN "ScamCheck" eingeführt. Das
Online-Werkzeug macht es noch vor dem Abruf einer Website durch
Eingabe der Domain möglich, zu prüfen, ob eine Website legitim
ist. Vor allem Phishing- und sonstige Scam-Seiten sollen damit
aussortiert werden können. Als Zielgruppe hat man niederländi-
sche Internetnutzer ausgemacht; "ScamCheck" beschränkt sich je-
doch nicht auf Domain-Namen mit der Endung .nl. Aktuell befin-
det sich der Service in der Testphase und ist nur auf hollän-
disch verfügbar, viele Hinweise sind aber selbsterklärend, zu-
mal farbliche Elemente dabei helfen, die Seriösität eines An-
gebots zu beurteilen. Vor allem beim Online-Shopping soll und
kann "ScamCheck" eine wertvolle Hilfe sein, zumal der Service
kostenlos ist.

Der weltweit tätige Telekommunikationskonzern Nokia Corporati-
on mit Hauptsitz im finnischen Espoo trennt sich von einer
seiner beiden Marken-Endungen. Betroffen ist .xn--jlq61u9w7b,
die internationalisierte und in diesem Fall chinesisch-spra-
chige Variante von .nokia, deren Registry-Vertrag Nokia am 01.
Juli 2022 gekündigt hat. Die Kündigung fällt spartanisch aus:
"To whom this may concern, in accordance with clause 4.4(b) of
the Registry Agreement between Nokia Corporation and ICANN, we,
Nokia Corporation, hereby notify ICANN of termination of the
Registry Agreement for the .xn--jlq61u9w7b (“Nokia” in Chinese)
TLD, with this letter constituting 180 days’ advance notice of
the effective termination of the Agreement." lässt die Rechts-
abteilung wissen. Genutzt wurde diese im April 2015 delegierte
Endung nie; sie ist zudem die einzige internationalisierte Ver-
sion einer Marken-Endung von Nokia. Anzeichen dafür, dass auch
der Registry-Vertrag für die Top Level Domain .nokia (in latei-
nischen Buchstaben) gekündigt wird, gibt es bisher nicht; doch
läge auch hier die Kündigung nahe, denn sie kommt auf gerade
einmal vier registrierte Domain-Namen. Von "future opportuni-
ties for differentiation, innovation and consumer choice", wie
es noch in den Bewerbungsunterlagen für .nokia heißt, kann al-
so wenig Rede sein.

Den "ScamCheck" von SIDN finden Sie unter:
> https://veiliginternetten.nl/

Quelle: prnewswire.com, sidn.nl, icann.org

DOMAIN-RECHT
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04) amadeus.co - drei Entscheider, drei Ergebnisse
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Der Streit um die Domain amadeus.co führte zu einer komplexen
UDRP-Entscheidung, bei der drei WIPO-Panelisteninnen mit unter-
schiedlichen Meinungen zu drei unterschiedlichen Ergebnissen
kommen.

Die spanische Amadeus IT Group S.A. ist ein weltweit agieren-
der Anbieter von Technologiedienstleistungen und -lösungen für
den Reisesektor. Gegründet 1987, ist sie Inhaberin zahlreicher
nationaler und internationaler Marken "Amadeus", so auch in Ko-
lumbien, den USA und international, und Domain-Namen wie amade
us.com samt .de-, .es- und .mx-Variante. Sie sieht ihre Rechte
durch die kolumbianische Domain amadeus.co verletzt. Deren US-
amerikanischer Inhaber, Narendra Ghimire, Deep Vision Archi-
tects, ist Domain-Investor und kaufte die Domain amadeus.co im
Oktober 2021 für US$ 800,-. Über Afternic.com stand die Domain
zeitweise zum Verkauf. Mit verschiedenen Schreiben über den Re-
gistrar der Domain amadeus.co versuchte die Amadeus IT Group,
zum Domain-Inhaber erfolglos Kontakt herzustellen. Schließlich
startete sie ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, in dem sie unter
anderem vortrug, dass der Gegner Inhaber von mehr als 100 Mar-
kenrechte verletzenden Domains sei, wie roaring.us, pliant.us,
camarillo.us u.s.w. Der Gegner erklärte, er sei seit 2013 als
Domain-Investor tätig. Die Domain hätte zwischen dem 19. Juli
und 04. Oktober 2021 zum Verkauf gestanden, und er hätte sie
dann für US$ 800,- erworben. Es handele sich um einen allgemei-
nen Begriff, der in erster Linie mit Wolfgang Amadeus Mozart
in Zusammenhang gebracht werde. Es gäbe über tausend Unterneh-
men, die den Begriff "Amadeus" im Namen tragen und noch mehr
mit entsprechenden Marken. Er habe vor dem Abmahnschreiben von
der Gegenseite nichts gewußt; es bestünde ja keine Pflicht,
auf solche Schreiben zu antworten. Er beantragte die Feststel-
lung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Die Entschei-
dung des Falles übernahm ein Dreier-Panel der WIPO, bestehend
aus dem britischen Rechtsanwalt Steven A. Maier als Vorsitzen-
dem sowie der spanischen Rechtsanwältin Reyes Campello Esteba-
ranz und dem britisch-australischen Juristen und Mediator Alan
L. Limbury als Beisitzer.

Das Entscheidertrio konnte sich uneiniger kaum sein: Maier sah
keinen Anspruch für die Beschwerdeführerin, aber auch kein RD-
NH. Limbury sah ebenfalls keinen Anspruch der Beschwerdeführe-
rin, aber ein RDNH, und Campello Estebaranz sah den Anspruch
der Beschwerdeführerin bestätigt und keinen Raum für RDNH (WI-
PO Case No. DCO2022-0040). Hinsichtlich der Identität von Do-
main und Marke waren sich alle einig, die sei gegeben. Maier
und Limbury begründeten das Bestehen eines Rechts bzw. eines
berechtigten Interesses des Gegners an der Domain mit der weit-
verbreiteten Nutzung des Namens "Amadeus" bei Personen und Un-
ternehmen. Allein im Vereinigten Königreich gäbe es 140 Unter-
nehmen, die den Bestandteil "Amadeus" im Namen tragen. Auf-
grund dieses Umstandes allein sah sich die Mehrheit des Panels
nicht in der Lage, anzunehmen, der Gegner hätte die Beschwerde-
führerin und ihre Marken im Sinn, als er die Domain registrier-
te. Die Beschwerdeführerin habe keine Belege vorgelegt, aus de-
nen hervorgeht, dass der Gegner ihre Marke anpeilte. Maier und
Limbury akzeptierten auch, dass der Gegner die Domain regis-
trierte, um sie zu verkaufen, aber dass er dabei eben nicht
die Beschwerdeführerin im Blick hatte, sondern allgemein Nut-
zer des Begriffes. Die aufgeführten weiteren vom Gegner regis-
trierten Domains sprächen eher zu seinen Gunsten als gegen
ihn. Ein Fall von Cybersquatting sei bei diesen Domains nicht
ersichtlich. Damit sprach nichts gegen ein Recht oder berech-
tigtes Interesse des Gegners an der Domain amadeus.co. Auch ei-
ne Bösgläubigkeit beim Registrieren und Nutzen der Domain auf
Seiten des Gegners vermochten sie nicht festzustellen. Aus die-
sen Gründen wiesen sie die Beschwerde der Amadeus IT Group ab.

Bei der Frage nach einem RDNH gingen die Meinungen von Maier
und Limbury auseinander: Limbury sah die Beschwerde als Miss-
brauch der UDRP, da die Beschwerdeführerin hätte wissen müssen,
dass der Begriff "Amadeus" so weitläufig bei Unternehmen ver-
breitet ist und sie deshalb keine Chance haben würden. Maier
hingegen meinte, die Beschwerdeführerin habe sich an ihren
zahlreichen Marken orientiert, weshalb ihre Aussagen nicht
missbräuchlich seien; eine Beschwerde sei daher nachvollzieh-
bar, wenn nicht gar korrekt.

Ganz anders sah Campello Estebaranz diese Angelegenheit und
brachte ihre abweichende Meinung - notwendigerweise - umfang-
reich zur Geltung. Im Wesentlichen ging es ihr um die Bekannt-
heit der Beschwerdeführerin, ihre weitverbreiteten Marken ins-
besondere in Kolumbien und den USA, und ihre weltweiten Akti-
vitäten im Bereich Reisedienstleistungen, die sie seit über 30
Jahren betreibe, unter anderem unter amadeus.com. Zudem sei
sie vielfach Ziel von Cybersquatting. Die Wahrscheinlichkeit,
dass der Gegner als Domainer sie bei Registrierung der Domain
nicht kannte, er keine Markenrecherche betrieben habe, falle
zu seinen Ungunsten aus. Er habe ihre Marken zumindest kennen
müssen. Campello Estebaranz gibt weitere Argumente, die sie
letztlich dazu führt, hier einen Fall von Cybersquatting zu
sehen, weshalb sie der Beschwerde stattgegeben hätte. Zugleich
sah sie keinen Raum für ein RDNH.

Tatsächlich ist dies ein besonders spannender Fall, der sich -
wie vom Panel mehrmals erwähnt - in Grauzonen bewegt, die zu
dem einen wie dem anderen Ergebnis führen können. Die einzel-
nen Argumentationen im Original zu lesen, lohnt sich.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain amadeus.co finden Sie
unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2801

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.com, eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
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05) nfts.com - die Story zum Millionen-Deal
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In der vergangenen Woche teilten Escrow.com und Domainer.com
mit, dass die Vier-Zeichen-Domain nfts.com zum Preis von US$
15 Mio. (ca. EUR 14,74 Mio.) verkauft wurde. Das ist der bis-
her zweitteuerste öffentlich bekanntgewordenen Domain-Deal.

In der gemeinsam von Escrow.com und Domainer.com herausgegebe-
nen Pressemitteilung vom 03. August 2022 heißt es, der Kauf
von nfts.com für US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) wurde
für einen nicht genannten Käufer zwischen erfahrenen Teams von
Domainer.com und GoDaddy ausgehandelt. Pläne für nfts.com Nut-
zung seien nicht bekannt, doch der Käufer selbst habe Verbin-
dungen zu Web3-Projekten wie beispielsweise DigitalArtists.com,
die kuratierte Web3-Dienste für Künstler anbieten. Auf der Web-
site unter nfts.com heißt es entsprechend: "Powered by Digital
Artists.com Marketplace." Die Domain digitalartists.com wech-
selte im März vergangenen Jahres für US$ 300.000,- (ca. EUR
252.101,-) den Inhaber, Verkäufer war seinerzeit Michael Mann.

Unsere Verblüffung über den von nfts.com erzielten Preis von
sagenhaften US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) in Zeiten
der Krise von Kryptowährungen und NFTs wird einerseits unter-
mauert, wenn man sich vor Augen hält, dass die Singularform-
Domain nft.com im September 2021 zum Preis von "lediglich" US$
2.000.000,- (ca. EUR 1.724.138,-) gehandelt wurde. Außerdem
lässt sich in archiv.org nachvollziehen, dass die Domain nfts
.com 2018 noch zu niedrigen fünfstelligen Beträgen angeboten
wurde. Allerdings waren damals NFTs noch nicht im Gespräch.
Jedoch teilt James Iles in einem Blogbeitrag mit Hintergründen
zu dem Verkauf mit, dass der Entrepreneur Alex Dreyfus die
Domain nfts.com im vergangenen Jahr für US$ 31 Mio. angeboten
bekommen hätte. Iles berichtet auch, dass Ian Garner, einer
der auf Käuferseite involvierten Broker, ihm mitgeteilt habe,
er arbeite seit 2018 mit dem Käufer zusammen und der habe über
die Jahre ein beneidenswertes Domain-Portfolio aufgebaut. Vie-
le Domains darin seien Blockchain-orientiert. Darüber hinaus
versichert Garner, die Zahlung des Kaufbetrages erfolgte voll-
ständig in bar und nicht mit irgendwelchen Kryptowährungen.
Domain-Investor George Kirikos ließ es sich nicht nehmen, für
die Domain nfts.com noch schnell Bewertungen (appraisals) bei
den unterschiedlichen Anbietern durchzuführen, ehe die ihre Al-
gorithmen ändern. Für die US$ 15 Mio. teure nfts.com berechnen
als Wert:

GoDaddy-Appraisal US$ 7.598,- (ca. EUR 7.465,-)
Estibot-Aappraisal US$ 18.000,- (ca. EUR 17.684,-)
Saw.com-appraisal US$ 48.000,- (ca. EUR 47.157,-)
Alter.com-Appraisal US$ 3.900,- (ca. EUR 3.831,-)

Soviel zu Domain-Bewertungen in freier Wildbahn.

Der Preis, auf den sich die Parteien bereits im April 2022 ge-
einigt haben dürften (seitdem kursiert der Verkaufspreis von
US$ 15 Mio.), berücksichtigt dann wohl noch nicht ganz den ge-
genwärtigen schlechten Stand von NFTs, deren Abstieg erst im
Mai 2022 begann. Naheliegende Überlegungen darüber, dass die-
ser Deal dem NFT-Markt aufhelfen soll, werden durch den Um-
stand zerstreut, dass die bei der Abwicklung des Geschäfts be-
teiligten Parteien seriös sind; Domainer.com und GoDaddy han-
delten als Broker, und Escrow.com wickelte den Transfer von
Geld und Domain ab. Dass aber eine Pressemitteilung veröffent-
licht wurde und das Geschäft also nicht unter einer "non dis-
closer"-Vereinbarung steht, spricht schon für die Absicht, den
Markt nicht nur für Domains, sondern auch für NFTs anzuregen.
Man kann dem Verkäufer, dem Käufer und den weiteren an dem Ge-
schäft Beteiligten nur gratulieren.

Die Pressemitteilung zum Verkauf von nfts.com findet man hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2802

Die Hintergründinformationen von James Iles findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2803

Quelle: domainnamewire.com, domaininvesting.com,
jamesnames.com

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06) US$ 15 Mio. - nfts.com für Rekordpreis verkauft
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Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit der Domain nfts
.com zum Preis von US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) den
bisher zweitteuersten bekanntgewordenen Domain-Deal, was schon
jetzt das Domain-Handelsjahr zu einem Gewinner macht. Darüber
hinaus gab es noch die ein oder andere erfreuliche Zahl bei
den Verkäufen.

Es überrascht schon sehr, dass in der Krise von Kryptowährun-
gen und NFTs die Domain nfts.com zum sagenhaften Preis von US$
15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-) verkauft wurde. Allerdings
soll die Domain, nachdem sie lange Jahre zu niedrigen fünfstel-
ligen Beträgen angeboten wurde, zuletzt für US$ 31 Mio. offe-
riert worden sein. Die gesamte Geschichte haben wir in einem
separaten Artikel zusammengetragen. Mit deutlichem Abstand hin-
ter nfts.com liegt afloat.com mit US$ 75.000,- (ca. EUR
73.683,-), die allerdings eine herausragende Verbesserung ge-
genüber den US$ 2.688,- (ca. EUR 2.000,-) vom August 2007 dar-
stellen. Bei openborder.com sieht die Entwicklung von US$
4.200,- (ca. EUR 3.621,-) im September 2021 auf jetzt US$
14.995,- (ca. EUR 14.732,-) nicht so überbordend aus, aber in
der Kürze der Zeit ist das nicht schlecht. Ähnlich lief es bei
epictimes.com von US$ 2.150,- (ca. EUR 1.706,-) im Mai 2012
auf nunmehr US$ 7.700,- (ca. EUR 7.565,-). Schließlich bringt
es shellys.com von US$ 1.635,- (ca. EUR 1.533,-) im November
2015 auf heute US$ 6.000,- (ca. EUR 5.895,-).

Unter den Länderendungen liegt - als zweitteuerste Domain der
Woche - it.tv aus Tuvalu mit US$ 83.160,- (ca. EUR 81.699,-)
vorne. Die Domain kam im März 2008 auf lediglich $US 12.500,-
(ca. EUR 8.052,-). An zweiter Stelle steht die luxemburger bu
.lu mit EUR 33.000,-. Die deutsche Endung müht sich in Gemüt-
lichkeit und kommt mit mycar24.de auf gerade EUR 5.800,-.

Bei den neuen generischen Endungen liegt wieder eine .xyz vor-
ne: boolean.xyz kommt auf US$ 14.888,- (ca. EUR 14.626,-). Die
Domain today.xyz soll jetzt für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.456,-)
verkauft worden sein, nachdem sie bereits im Mai US$ 2.550,-
(ca. EUR 2.429,-) den Inhaber wechselte. Die klassischen gene-
rischen Endungen liefern lediglich eine Domain, aber dafür ein
Qualitätsprodukt: push.org kommt auf EUR 31.243,-. Die vergan-
gene Domain-Handelswoche ragt aufgrund des Millionensellers
deutlich heraus.


Länderendungen
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it.tv US$ 83.160,- (ca. EUR 81.699,-)
colours.tv US$ 15.000,- (ca. EUR 14.737,-)

bu.lu EUR 33.000,-
teenpatti.in US$ 9.980,- (ca. EUR 9.805,-)
bikini.it EUR 8.301,-
mycar24.de EUR 5.800,-
ernaehrungsstudio.de EUR 4.760,-
terravita.de US$ 3.060,- (ca. EUR 3.006,-)
onecareer.de US$ 3.059,- (ca. EUR 3.005,-)
tigereye.de US$ 3.050,- (ca. EUR 2.996,-)
videostatement.de US$ 3.050,- (ca. EUR 2.996,-)
cachaca.com.br US$ 3.000,- (ca. EUR 2.947,-)
soulstories.de US$ 2.549,- (ca. EUR 2.504,-)
hundephysio.ch US$ 2.040,- (ca. EUR 2.004,-)
rundundbunt.de US$ 2.040,- (ca. EUR 2.004,-)
ucpa.de US$ 2.040,- (ca. EUR 2.004,-)
lasvegas.io US$ 2.000,- (ca. EUR 1.965,-)

careersbox.co.uk US$ 3.904,- (ca. EUR 3.835,-)
clarendon.co.uk US$ 1.958,- (ca. EUR 1.924,-)
awa.co.uk US$ 1.170,- (ca. EUR 1.149,-)
mgc.us US$ 1.488,- (ca. EUR 1.462,-)


Neue Endungen
-------------

boolean.xyz US$ 14.888,- (ca. EUR 14.626,-)
rye.xyz US$ 5.001,- (ca. EUR 4.913,-)
boomerang.club US$ 2.599,- (ca. EUR 2.553,-)
flex.asia US$ 2.550,- (ca. EUR 2.505,-)
today.xyz US$ 2.500,- (ca. EUR 2.456,-)
eth.broker US$ 2.400,- (ca. EUR 2.358,-)
otherspace.xyz US$ 2.111,- (ca. EUR 2.074,-)


Generische Endungen
-------------------

push.org EUR 31.243,-


.com
-----

nfts.com US$ 15.000.000,- (ca. EUR 14.736.511,-)
afloat.com US$ 75.000,- (ca. EUR 73.683,-)
funfull.com US$ 16.000,- (ca. EUR 15.719,-)
tormail.com US$ 15.000,- (ca. EUR 14.737,-)
openborder.com US$ 14.995,- (ca. EUR 14.732,-)
vesseltechnologies.com US$ 14.888,- (ca. EUR 14.626,-)
rian.com US$ 12.000,- (ca. EUR 11.789,-)
repmaster.com US$ 11.499,- (ca. EUR 11.297,-)
altesa.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.824,-)
epictimes.com US$ 7.700,- (ca. EUR 7.565,-)
geekex.com US$ 6.999,- (ca. EUR 6.876,-)
holypay.com US$ 6.100,- (ca. EUR 5.993,-)
shellys.com US$ 6.000,- (ca. EUR 5.895,-)
thefarrier.com US$ 5.999,- (ca. EUR 5.894,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

EVENT
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07) NamesCon 2022 - Rick Schwartz auf Rednerbühne
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Die NamesCon.Global findet ab 31. August 2022 in Austin (Te-
xas) statt. Veranstalter ist die WHD Event GmbH, die auch das
CloudFest ausrichtet. Domain-King Rick Schwartz wird teilneh-
men und vortragen.

Rick Schwartz kehrt ins Rampenlicht von Domain-Konferenzen zu-
rück und spricht auf der NamesCon.Global über das Verhandeln
mit potentiellen Käufern. Der Domain-King rief gemeinsam mit
dem US-amerikanischen Rechtsanwalt Howard Neu ab 2004 die ers-
te Domainer-Konferenz T.R.A.F.F.I.C. in die Welt, die beide
zehn Jahre lang organisierten und ausrichteten. Danach und ne-
benbei fand man Schwartz immer wieder auch bei anderen Domain-
Veranstaltungen. 2019 startete er ein Domainer-Treffen in Ashe-
ville, zu dem nur ausgesuchte Domain-Investoren geladen wurden,
von der man jedoch kurz danach - vermutlich wegen der Covid19-
Pandemie - nichts mehr hörte. Jetzt betritt er wieder die Büh-
ne, und zwar auf der NamesCon.Global, die diesmal vom 31. Au-
gust bis 03. September 2022 stattfindet. Auf der Website gibt
es mittlerweile auch einen groben Überblick über die Abläufe
der Veranstaltungstage, die jeweils um 09:00 Uhr beginnen.

Die NamesCon.Global findet vom 31. August bis zum 03. Septem-
ber 2022 im Omni Austin Hotel Downtown, 700 San Jacinto, E 8th
St, Austin, TX 78701 (USA) statt. Derzeit gibt es bei den Ti-
ckets Frühbucherrabbat, der aber am 15. August 2022 endet. Die
Tickets für die NamesCon sind momentan nach dem "Springtime
Special" jetzt im "Summer Sale" günstiger zu haben: der Stan-
dard Pass kostet US$ 549,- (zzgl. US$ 19,06 Fee und US$ 45,29
VAT), der Channel Pass kostet US$ 799,- (zzgl. US$ 19,06 Fee
und US$ 65,92 VAT). Der "Plus-One Pass for FunDay" gilt für
den 03. September 2022 und kostet US$ 49,- (zzgl. US$ 3,31 Fee
und US$ 4,32 VAT).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de

verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)

Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen


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