Laden...
=======================================================
Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1231 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 15. August 2024 |
=======================================================
Willkommen bei der 1231. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 22. August 2024.
--------------------------------------------------------------
INHALT Ausgabe #1231
--------------------------------------------------------------
01)...News: VeriSign - NTIA stellt .com-Gebühren zur Debatte
02)...News: Governance - Ãberblick dank Prof. Kleinwächter
--------------------------------------------------------------
03)...Registrierung: TLDs - Neues von .nowruz, .pt und .ss
04)...Recht: ADR - Mein Name ist Close, ich â¦
05)...Recht: UDRP Perspectives - neue Service-Plattform online
06)...Handel: gosh.com - erstaunlicher Preis von US$ 475.000,â
--------------------------------------------------------------
07)...Event: NIS-2 - ICANN startet Webinar-Serie für Europa
--------------------------------------------------------------
08)...Impressum/Mediadaten
--------------------------------------------------------------
DOMAIN-NEWS
================
--------------------------------------------------------------
01) VeriSign - NTIA stellt .com-Gebühren zur Debatte
--------------------------------------------------------------
Die US-Regierung hat Gespräche über die Höhe der .com-Gebühren angekündigt: auf Initiative der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) will man mit der Registry VeriSign Inc. einvernehmliche Lösungen suchen.
Seit dem Jahr 2001 verwaltet VeriSign mit .com die wohl wertvollste Ressource im Domain Name System (DNS). Und daran wird sich auch in nächster Zukunft nichts ändern. Wie die NTIA in einem Schreiben vom 02. August 2024 ankündigte, will man das sogenannte "Cooperative Agreement" mit VeriSign erneuern. Damit widersetzt sich die NTIA, die dem US-Handelsministerium untergeordnet ist, öffentlichen Forderungen insbesondere des American Economic Liberties Project, des Demand Progress Education Fund und des Revolving Door Project; sie hatten von der NTIA verlangt, VeriSign eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung des "Cooperative Agreement" zukommen zu lassen, um den Vertrag vollständig zu beenden und den Prozess für ein offenes Bieterverfahren auf dem freien Markt einzuleiten. Gemeinsam mit ICANN und VeriSign würde die NTIA ein "incestuous legal triangle" bilden, das VeriSign erlaube, übermäÃige Gewinne zu erzielen, ohne ein besseres Produkt oder einen besseren Service anzubieten. Zuletzt hatten auch drei republikanische Vertreter des US-Repräsentantenhauses die Möglichkeit aufgeworfen, dass sich VeriSign einer öffentlichen Ausschreibung stellen muss. Die NTIA betonte jedoch nun, dass für sie die "security, stability, and resilience" des DNS von gröÃter Bedeutung sei und im öffentlichen Interesse liege. Man beabsichtige daher, die Vereinbarung mit VeriSign zu verlängern, so NTIA Assistant Secretary Alan Davidson.
Zugleich machte er jedoch die Tür auf für Gespräche über die Höhe der .com-Gebühren. Derzeit ist VeriSign berechtigt, in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode den Höchstpreis, den man für die jährliche Registrierung oder Verlängerung einer .com-Domain erhält, um bis zu sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr anzuheben; dieses Recht hat VeriSign bisher stets vollumfänglich ausgeschöpft. Daher gibt die NTIA dem öffentlichen Druck ein Stück nach: "At the same time, in light of recent public inquiries, NTIA has questions related to pricing in the .com market. We are therefore pleased that Verisign has agreed to discussions regarding .com pricing and the health of the .com ecosystem, including retail and secondary markets. The parties will discuss possible solutions that benefit end-users, both businesses and consumers, and serve the public interest. To inform these conversations, NTIA will draw on the expertise of its federal government partners as appropriate", so Davidson. Die Reaktion von VeriSign folgte prompt: "We have observed that our capped .com price increases have not always been passed through to benefit end-users and therefore we welcome an opportunity to have this important discussion. We are prepared to consider structures to address this and other issues, including ways to make .com pricing more predictable for the channel as part of it", so VeriSign-CEO Jim Bidzos. Wann diese Gespräche stattfinden und ob sie tatsächlich zu einer weiteren Gebührenbegrenzung führen, ist derzeit aber völlig offen.
Zu den Kernargumenten von VeriSign gegen eine Ãnderung der aktuellen Regelungen zählt, dass zahlreiche Domain-Registrare die Gebühren weit mehr erhöht haben als VeriSign selbst. Damit werde der Profit je Domain gesteigert, auch wenn die Zahl der registrierten Domains gleichbleibe oder â wie seit einigen Monaten bei .com der Fall â sogar sinke. Zudem würden Domains im Sekundärmarkt häufig zu Preisen verkauft, die weit über den üblichen Registrierungsgebühren liegen. Jedenfalls für den 01. September 2024 ist klar: die Einkaufspreise für .com steigen wie geplant von US$ 9,59 auf US$ 10,26. Und die nächste Präsidentenwahl in den USA kommt bestimmt.
Das Schreiben der NTIA finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5YUJB4KF-5YRXRO4E-5YT1FKIO-ZVM7X3.html
Quelle: theregister.com, eigene Recherche
--------------------------------------------------------------
02) Governance - Ãberblick dank Prof. Kleinwächter
--------------------------------------------------------------
Das WWW im Spannungsfeld zwischen Technik und Politik â diesem Thema widmet sich die Internet Governance. Prof. Wolfgang Kleinwächter, emeritierter Professor für internationale Kommunikationspolitik und Regulierung der Universität Aarhus, gibt im Blog der .de-Verwalterin DENIC eG einen aktuellen Ãberblick.
Henry Kissinger, der inzwischen verstorbene ehemalige AuÃenminister der USA, soll einst gesagt haben: "Wen rufe ich denn an, wenn ich Europa anrufen will?" Er konnte sich daran zuletzt zwar nicht mehr erinnern, aber das Bonmot beschreibt ein Problem, das auch für die Internet Governance gilt: das Internet hat aufgrund seiner dezentralen Struktur keinen Präsidenten und keine Präsidentin, noch nicht einmal ein Büro, das man anrufen kann. Unter dem Begriff der Internet Governance werden nach dem Verständnis der Bundesregierung (eine weltweit einheitliche Definition gibt es nicht) vielmehr MaÃnahmen zusammengefasst, die den Zugang, die Stabilität und die Offenheit des Internets sicherstellen sollen. Das umfasst technische Aspekte wie die weltweite Vergabe von IP-Adressen und die Registrierung von Domain-Namen ebenso wie Themen von grundsätzlicher Bedeutung, darunter Datensicherheit, Künstliche Intelligenz und Netzneutralität. Hierzu gibt es Plattformen wie zum Beispiel das Internet Governance Forum der Vereinten Nationen (IGF) samt nationaler Ableger (IGF-D), die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und den Global Digital Compact (GDC). Dementsprechend schwer fällt es, den Ãberblick zu behalten. Hier setzt das monatliche DENIC-Update von Prof. Wolfgang Kleinwächter, einem der renommiertesten Kenner der Internet-Governance, an.
In seinem Rückblick auf die Entwicklungen im Internet Governance-Umfeld im Juli 2024 berichtet Prof. Kleinwächter zunächst vom Global Digital Compact (GDC). Der GDC geht zurück auf die Initiative "Our Common Agenda" des UN-Generalsekretärs António Guterres; er definiert Leitlinien für das Internet und dessen Regulierung, ohne jedoch den Status eines völkerrechtlichen Vertrages zu genieÃen. Seine dritte Fassung wurde an die 193 UN-Staaten verteilt; am 17. Juli 2024 brachen mehr als zehn Staaten, darunter die EU, USA, Russland und die G77, das "Schweigen". Damit gilt der Text als abgelehnt; es folgen nun weitere informelle Konsultationen zu den kontroversen Paragraphen. Seit dem 23. Juli 2024 ist zudem die Registrierung für das 19. IGF möglich, das im Dezember 2024 in Riad stattfindet. Am 26. Juli 2024 wurde in der "IGF WG Strategy" ein informelles Positionspapier zur Zukunft des IGF nach 2025 vorgestellt; diskutiert wird unter anderem, ob nach 2025 das IGF in eine formelle Organisation umgewandelt werden und einen neuen Namen erhalten soll. Am 29. Juli 2024 begann ferner in New York die vorerst letzte Verhandlungsrunde zur Ausarbeitung einer UN-Konvention gegen Cyberkriminalität. Vertreter der Wirtschaft und die Zivilgesellschaft hatten sich bei einer Expertenkonferenz kritisch geäuÃert; der bisherige Entwurf enthalte viele vage Formulierungen, insbesondere bei der Definition von Straftaten, bei Sicherungen von Menschenrechten sowie bei der Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahren bei der Strafverfolgung. SchlieÃlich fand am 07. Juli 2024 in Astana das Gipfeltreffen der Shanghai Cooperation Organization (SCO) statt. In der Schlusserklärung wird auf die Schlüsselrolle der UNO bei der Stärkung von Cybersicherheit verwiesen und der Abschluss von völkerrechtlich bindenden Verträgen sowohl zu Cyberkriminalität als auch zu internationaler Cybersicherheit gefordert; das Prinzip der nationalen Cybersouveränität müsse als Grundprinzip bekräftigt werden.
Man darf sich nichts vormachen: Internet Governance bleibt ein sperriges und mühsames Thema, aber ein nicht minder spannendes und wichtiges. Wer ein globales, dezentrales, freies, offenes und interoperables Internet will, das dem Multi-Stakeholder-Modell der Internet-Verwaltung verpflichtet ist, kommt an ihr nicht vorbei. Umso mehr lohnt es sich, den regelmäÃigen Berichten von Prof. Kleinwächter zu folgen.
Den Artikel von Prof. Wolfgang Kleinwächter finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5YUJB4KF-5YRXRO4E-5YT1FKIP-1BYTVM8.html
Quelle: denic.de, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
========================
--------------------------------------------------------------
03) TLDs - Neues von .nowruz, .pt und .ss
--------------------------------------------------------------
Das Aus für .nowruz steht kurz bevor: da die Registry trotz Abmahnung mehrere VertragsverstöÃe nicht abgestellt hat, hat ICANN das Verfahren zur Vertragsbeendigung eingeleitet. Im Südsudan strebt man derweil viele Registrierungsverträge für .ss an, während Portugals .pt an der Sicherheit arbeitet â hier die Kurznews.
Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, die Registry-Verträge mit der in Istanbul ansässigen Asia Green IT System Bilgisayar San. ve Tic. Ltd. Sti. kündigen zu wollen. Bereits im Juli 2024 war Asia Green wegen diverser VertragsverstöÃe von ICANN abgemahnt worden; so soll Asia Green die vertragliche Verpflichtung für Ausfallzeiten des Registration Data Directory Service nicht erfüllt und es versäumt haben, die monatlichen Reports rechtzeitig zu übermitteln sowie Gebühren zu bezahlen. Parallel wurde die von Asia Green verwaltete Top Level Domain .nowruz, unter der aktuell sechs Domains registriert sind, in das Notfallprogramm Emergency Back-End Registry Operator (EBERO) aufgenommen; zum EBERO-Manager wurde die .uk-Registry Nominet bestimmt. Die ebenfalls von Asia Green verwalteten Endungen .pars, .shia, .tci und eine internationalisierte Top Level Domain melden keine Registrierungen, weshalb ICANN davon abgesehen hatte, sie ebenfalls in das EBERO-Programm zu transferieren. Innerhalb der von ICANN bis 31. Juli 2024 gesetzten Frist scheinen die VertragsverstöÃe nicht abgestellt worden zu sein; jedenfalls hat ICANN den Status auf "Escalated to Termination Process â Mediation Phase" geändert. Da das aktuelle Registry Agreement für .nowruz ohnehin im September 2024 endet, dürfte die Top Level Domain in Kürze aus dem Domain Name System verschwinden.
Associação DNS.PT, Verwalterin der portugiesischen Länderendung .pt, kooperiert künftig verstärkt mit der Sicherheitspolizei Public Security Police (PSP). Beide Organisationen haben ein Kooperationsprotokoll zur Entwicklung nationaler Fähigkeiten im Bereich Cybersicherheit, Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität unterzeichnet. Die Vereinbarung ermöglicht DNS.PT und PSP eine Zusammenarbeit an mehreren Stellen, von der strategischen Entwicklung im Kampf gegen Cyberkriminalität bis hin zur Schulung und Qualifizierung von Personal, einschlieÃlich der Schaffung spezifischer Tools zur Unterstützung von Ermittlungen und gemeinsamen Operationen. "We live in times when the security of the digital world is as crucial as that of the physical world. Protecting Portuguese citizens and companies in cyberspace is a responsibility that .PT takes with great seriousness. We believe that synergy and the exchange of expertise between .PT and PSP, through this protocol, will be a fundamental step in building a safer digital future for everyone", so Luisa Ribeiro Lopes von DNS.PT. Es zählt allgemein zur Strategie von .pt, Partnerschaften mit national anerkannten Unternehmen einzugehen, die zum sicheren, innovativen und nachhaltigen Wachstum der ccTLD beitragen können.
Nach Informationen des Markenschutzunternehmens Comlaude bereitet die im Juli 2011 in die Unabhängigkeit vom Sudan entlassene afrikanische Republik Südsudan die Ãffnung ihrer Landesendung .ss vor. Seit dem 01. August 2024 und noch bis zum 15. September 2024 läuft eine Sunrise Period, in der Markeninhaber ihre Marke bevorrechtigt unter .ss und .co.ss registrieren können. Ein Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse ist nicht erforderlich, allerdings kann es bei Mehrfachbewerbungen zu einer Auktion kommen. Vom 20. September 2024 bis 10. Oktober 2024 läuft dann die Landrush-Phase, gefolgt von einer Early Access Period, die für den 15. Oktober 2024 bis 25. Oktober 2024 angesetzt ist. Ab dem 01. November 2024 folgt dann die Live-Phase. Auf der Website der Registry National Communication Authority (NCA) finden sich dazu nur versteckte Hinweise; auch die Zahl der akkreditierten Registrare ist mit acht sehr überschaubar. Grundsätzlich ist eine Registrierung unabhängig vom Sitz möglich. Vor allem der historische Bezug zur nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) könnte daher so manchen Markeninhaber ins Grübeln bringen, ob eine präventiv-defensive Registrierung sinnvoll ist. Für den Fall von Rechtsverletzungen gibt es mit der Alternate Domain Dispute Resolution Policy (ADRP) ein eigenes Streitschlichtungsverfahren.
Die Mitteilung von ICANN zu .nowruz finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5YUJB4KF-5YRXRO4E-5X94LT3M-O6N1503.html
Weitere Informationen zur Sunrise-Phase unter .ss finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5YUJB4KF-5YRXRO4E-5YT1FKIQ-1AUK1BQY.pdf
Quelle: icann.org, pt.pt, comlaude.com
DOMAIN-RECHT
===============
--------------------------------------------------------------
04) ADR - Mein Name ist Close, ich â¦
--------------------------------------------------------------
Ein Herr Close aus Deutschland führte ein ADR-Verfahren vor der WIPO, weil er seine Namensrechte durch die Domain close.eu verletzt sah. Der Gegner wies darauf hin, dass Close bereits ein Verfahren um die Domain verloren habe und er keine neuen Tatsachen vorbringe. Das führte zu seiner zweiten Niederlage.
Martin Close aus Deutschland sieht seine Namensrechte durch die Domain close.eu verletzt. Er startete vor der WIPO ein ADR-Verfahren. Dort trägt er unter anderem vor, die Domain close.eu entspreche seinem Nachnamen, während der Begriff "Close" im Namen des Gegners nicht enthalten ist; dieser sei auch nicht Inhaber einer entsprechenden Marke. Der Gegner habe die Domain nur zu spekulativen Zwecken registriert und eine Weiterleitung auf eine Standard-Webseite eingerichtet, auf der sie zum Verkauf angeboten werde. Der Gegner, die Evolution Media e.U., ist im Domain-Handel tätig und hat die Domain close.eu am 03. Januar 2022 registriert; sie ist aktuell nicht konnektiert. Der Gegner trägt zunächst vor, die Beschwerde sei identisch mit einer früheren des Beschwerdeführers, die vom tschechischen Schiedsgericht ("CAC") zurückgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer führe das aktuelle Verfahren ohne nachzuweisen, dass neue Tatsachen zutage getreten sind. Der Beschwerdeführer habe nicht nachgewiesen, ein anerkanntes Recht zur Verwendung des Namens "Close" oder ein Namensrecht zu haben. Weiter erklärt der Gegner, die Domain zum Verkauf anzubieten, sei sein berechtigtes Interesse. Er habe die Domain wegen ihres inneren Wertes registriert: der englische Begriff "close" lasse sich mit "nahe" übersetzen, einem allgemeinen Begriff aus dem Wörterbuch, der von vielen verschiedenen Unternehmen zu unterschiedlichsten Zwecken genutzt werden könne. Entscheider war der Brüsseler Rechtsanwalt Flip Jan Claude Petillion, der auch Herausgeber des "Getting the Deal Through"-Kompendiums für "Domains & Domain Names" ist.
Petillion wies die Beschwerde zurück, weil der Beschwerdeführer nicht mitgeteilt hat, dass bereits eine frühere Entscheidung in der Sache ergangen war und es keine vernünftige Begründung für die Einreichung einer neuen Beschwerde gab (Zaak nr. DEU2024-0012). Der Gegner habe nachgewiesen, dass der Beschwerdeführer bereits eine identische Beschwerde gegen den Beschwerdegegner bezüglich der Domain vor dem CAC eingereicht hatte. Das Panel in dem früheren Verfahren hat die Beschwerde zurückgewiesen (siehe CAC-ADREU-008302). Der Beschwerdeführer erwähnte dies mit keinem Wort und gab auch keine Umstände wie etwa neue Tatsachen an, die die erneute Beschwerde rechtfertigen könnten. Darüber hinaus war Petillion der Ansicht, dass der Fall unter keinen der begrenzten Umstände falle, die eine Wiedervorlage einer bereits entschiedenen Beschwerde rechtfertigten. Petillion verwies auf die frühere Entscheidung und dass diese vor allem mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass es keinen Nachweis für die Identität des Beschwerdeführers (Personalausweis oder Reisepass) gab und dass der Beschwerdeführer nicht nachweisen konnte, dass sein Nachname nach dem nationalen Recht Deutschlands als Recht anerkannt oder geschützt ist. Im vorliegenden Fall legte der Beschwerdeführer zwar eine Kopie seines Personalausweises vor und verwies auf deutsches Recht; Petillion war jedoch der Ansicht, der Beschwerdeführer hätte die zusätzlichen Informationen früher vorlegen können und müssen. Aber selbst wenn diese zusätzlichen Informationen berücksichtigt würden, reichten sie nicht aus, um zu zeigen, dass der Nachname des Beschwerdeführers nach dem nationalen Recht Deutschlands für die Zwecke des vorliegenden Verfahrens als Recht anerkannt oder geschützt sei. Der Beschwerdeführer verweise auf das "deutsche Namensgesetz" und "§ 1757 BGB". Der erste Verweis sei unklar, und nach Ansicht des Gegners beziehe sich § 1757 BGB auf die Zuweisung eines Nachnamens und nicht auf dessen Verwendung. Wie dem aber auch sei, für Petillion war wesentlich, dass es sich bei "close" um einen Wörterbuchbegriff handelt und dies für den Gegner bei der Registrierung der Domain ausschlaggebend war. Dass er dabei den Beschwerdeführer im Sinn hatte, sei nicht ersichtlich. Damit wies Petillion die Beschwerde ab. Doch er ging weiter: Petillion zählte die Mängel des Vortrags des Beschwerdeführers nochmals auf, um festzustellen, dass die Beschwerde in böser Absicht eingereicht wurde und einen Missbrauch des Verwaltungsverfahrens darstellt.
Die ADR-Entscheidung über die Domain close.eu finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5YUJB4KF-5YRXRO4E-5YT1FKIR-19TSFRC.pdf
Die frühere ADR-Entscheidung des CAC findet man unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5YUJB4KF-5YRXRO4E-5YT1FKIS-RDPRHO.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, adr.eu, eigene Recherche
--------------------------------------------------------------
05) UDRP Perspectives - neue Service-Plattform online
--------------------------------------------------------------
"UDRP Perspectives" ist ein neues Angebot, welches die Grundlagen von Verfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy vermittelt. Autoren sind Domain-Anwalt Zak Muscovitch und UDRP-Panelist Igor Motsnyi.
Verfahren nach der UDRP sind gar nicht so schwer. Doch den Ãberblick zu erlangen und das System zu verstehen, verlangt Arbeit. Die wird nun erleichtert durch das Angebot "UDRP Perspectives on recent jurisprudence" (udrpperspectives.org) von ICA General Counsel und Domain-Anwalt Zak Muscovitch sowie IP-Anwalt und UDRP-Panelist Igor Motsnyi. Im Angebot von "UDRP Perspectives" findet man eine kuratierte Sammlung aktueller (weitestgehend seit 2018) Rechtsprechung und Kommentare zur UDRP. Das Angebot wendet sich an UDRP-Panelists, Anwälte und Parteien. Wir haben uns die einfach gestaltete Seite angeschaut.
Die Seite besteht im Grunde nur aus einem langen, übersichtlich gehaltenen Text, der über Links im vorangestellten Inhaltsverzeichnis oder über die Themen (Topics)-Suche durchsucht werden kann. Das Werk ist in vier Abschnitte eingeteilt: die "Preliminary Issues" (Nr. 0), in denen die UDRP, ihre formalen Anforderungen und die Arbeit der Panelisten vorgestellt wird. Angesprochen werden unter anderem der Umgang mit mehreren Gegnern, erneut eingereichte Beschwerden, unrichtige Daten des Gegners und die Frage der Verfahrenssprache. Dabei gilt für alle einzeln besprochenen Punkte des gesamten Informationsangebots, dass die Autoren Beispielsentscheidungen, Kommentare und gegebenenfalls weiterführende Literatur anführen. Die Kommentare sind dem wöchentlich erscheinenden "The ICA UDRP-Digest" entnommen. Es folgen die Erläuterungen zu Rechtsfragen der drei Elemente des UDRP-Verfahrens. Der zweite Abschnitt ("identical or confusing similar to trademark", Nr. 1) widmet sich der Frage von Identität oder täuschender Ãhnlichkeit der Domain zur Marke. Es wird unter anderem auf allgemeines Markenrecht eingegangen, sich aus der Domain ergebendes Markenrecht und Prioritäten. Im dritten Abschnitt ("rights or legitimate interest", Nr. 2) werden Rechtsfragen zur Frage des Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners verhandelt. Auch hier wird die Priorität (Domain oder Marke) angesprochen, und es wird auf den "Oki Data"-Fall eingegangen, der MaÃstäbe setzte für den Umgang mit "Markendomains", über die ausschlieÃlich Produkte der fraglichen Marke angeboten werden unter Hinweis darauf, dass man selbst nichts mit dem Markeninhaber zu tun hat. Auch die Frage des Domain-Investings bleibt nicht unbeantwortet, wobei differenziert wird zwischen Domain-Investing allgemein und Domain-Investing in markentaugliche ("brandable") Domains. Im nächsten Abschnitt ("bad faith registration and use", Nr. 3) gehen die Autoren auf die Bösgläubigkeit des Gegners ein und stellen unter 3.1 lapidar fest: "Both bad faith registration and bad faith use are required under the Policy"; hierzu bieten sie selbstverständlich Beispiele und Kommentare an. Ebenfalls besprochen werden in diesem Feld Preise und Verkaufsangebote, Pay-per-Click-Webseiten und passives Halten der Domain im Allgemeinen und aber auch, wenn der Gegner auf die UDRP nicht reagiert. AbschlieÃend besprechen die Autoren unter Punkt "4.0 RDNH" das Reverse Domain Name Hijacking.
"UDRP Perspectives" von Muscovich und Motsnyi ist das Kompendium für jedermann, wenn es darum geht, einen schnellen Ãberblick über das UDRP-Verfahren, die Anforderungen und Rechtsfragen sowie die aktuelle Rechtsprechung zu erhalten. An dieser Quelle führt kein Weg mehr vorbei.
Wir empfehlen "UDRP Perspectives" wärmstens:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/3/5YUJB4KF-5YRXRO4E-5YT1FKIT-LMF19RJ.html
Quelle: udrpperspectives.org, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
================
--------------------------------------------------------------
06) gosh.com - erstaunlicher Preis von US$ 475.000,â
--------------------------------------------------------------
Die vergangene Domain-Handelswoche lockt zum erstaunten Ausruf: gosh.com erzielt US$ 475.000,â (ca. EUR 435.205,â) und wird begleitet von gosh.xyz für US$ 24.888,â (ca. EUR 22.803,â).
Domain-Investor Braden Pollock teilt mit, gosh.com zum Preis von US$ 475.000,â (ca. EUR 435.205,â) verkauft zu haben, womit er den wertvollsten Deal der Woche auf die Liste bringt. Der Käufer tat sich vermutlich auch an der entsprechenden .xyz-Domain gütlich, wobei gosh.xyz sich mit US$ 24.888,â (ca. EUR 22.803,â) beschied. Die Drei-Zeichen-Domain wwi.com erzielt erfreuliche US$ 350.000,â (ca. EUR 320.677,â) und verbessert sich sehr deutlich gegenüber den im Dezember 2007 erzielten US$ 22.500,â (ca. EUR 15.241,â). Und finders.com steigert sich von US$ 551,â (ca. EUR 433,â) im September 2014 auf jetzt US$ 25.000,â (ca. EUR 22.906,â).
Unter den Landesendungen sticht wieder Anguilla hervor mit der Drei-Zeichen-Domain aka.ai zum Preis von US$ 34.944,â (ca. EUR 32.016,â), gefolgt von wow.ai zum Preis von US$ 27.166,â (ca. EUR 24.890,â), die sich so gegenüber im September 2022 erzielten US$ 25.050,â (EUR 25.050,â) nicht wirklich verbessert. Die deutsche Endung .de besetzt immerhin den vierten Platz mit alpholz.de zum Preis von EUR 16.513,â.
Die neuen generischen Endungen kommen mit zwei gleich bepreisten .xyz-Domains daher, nämlich walrus.xyz und die bereits erwähnte gosh.xyz zum Preis von je US$ 24.888,â (ca. EUR 22.803,â). Die klassischen generischen Endungen sind schwächer besetzt, mit newyorkhotels.org zum Preis von EUR 8.610,â als teuerstes Stück. collector.net sammelt US$ 5.000,â (ca. EUR 4.581,â) ein und damit deutlich mehr als im Mai 2017, als es nur US$ 1.488,â (ca. EUR 1.360,â) waren. Die vergangene Domain-Handelswoche war erfrischend.
Länderendungen
--------------
aka.ai US$ 34.944,â (ca. EUR 32.016,â)
wow.ai US$ 27.166,â (ca. EUR 24.890,â)
reactor.ai US$ 20.000,â (ca. EUR 18.324,â)
campaign.ai US$ 14.005,â (ca. EUR 12.832,â)
checker.ai EUR 6.500,â
zeal.ai US$ 6.800,â (ca. EUR 6.230,â)
alterego.ai US$ 6.600,â (ca. EUR 6.047,â)
amply.ai US$ 6.433,â (ca. EUR 5.894,â)
polyglot.ai US$ 5.625,â (ca. EUR 5.154,â)
wasabi.ai US$ 5.506,â (ca. EUR 5.045,â)
freyr.ai US$ 5.000,â (ca. EUR 4.581,â)
alpholz.de EUR 16.513,â
adlar.de EUR 7.995,â
fi-group.de EUR 5.450,â
scentbird.de EUR 5.200,â
crusa.de EUR 5.000,â
epassfoto.de EUR 5.000,â
homeofsports.de EUR 4.980,â
ehg.de EUR 4.500,â
aqms.de EUR 3.750,â
gohub.de EUR 3.750,â
bauauktion.de EUR 3.500,â
familysupport.de EUR 3.500,â
mental-gesund.de EUR 3.250,â
mbu.de EUR 3.000,â
marble.eu EUR 9.850,â
alabama.me US$ 9.999,â (ca. EUR 9.161,â)
sinc.io US$ 8.500,â (ca. EUR 7.788,â)
tattoo.co EUR 5.500,â
resumes.co US$ 6.000,â (ca. EUR 5.497,â)
more.in US$ 5.980,â (ca. EUR 5.479,â)
emenu.in US$ 4.900,â (ca. EUR 4.489,â)
itsmine.eu EUR 3.999,â
bets.mx US$ 4.000,â (ca. EUR 3.665,â)
noter.se EUR 3.500,â
55.co.uk GBP 2.800,â (ca. EUR 3.272,â)
Neue Endungen
-------------
walrus.xyz US$ 24.888,â (ca. EUR 22.803,â)
gosh.xyz US$ 24.888,â (ca. EUR 22.803,â)
Generische Endungen
-------------------
newyorkhotels.org EUR 8.610,â
data.pub US$ 8.000,â (ca. EUR 7.330,â)
emenu.net EUR 5.800,â
collector.net US$ 5.000,â (ca. EUR 4.581,â)
cancunhotels.org US$ 4.500,â (ca. EUR 4.123,â)
trebor.net US$ 3.799,â (ca. EUR 3.481,â)
resortspa.net US$ 2.995,â (ca. EUR 2.744,â)
peakperformance.net EUR 2.499,â
communityequity.org US$ 2.298,â (ca. EUR 2.105,â)
petsandpeople.org US$ 2.000,â (ca. EUR 1.832,â)
.com
-----
gosh.com US$ 475.000,â (ca. EUR 435.205,â)
wwi.com US$ 350.000,â (ca. EUR 320.677,â)
landwolf.com US$ 42.069,â (ca. EUR 38.544,â)
lfm.com GBP 25.000,â (ca. EUR 29.215,â)
himpel.com US$ 30.000,â (ca. EUR 27.487,â)
raimondi.com US$ 27.000,â (ca. EUR 24.738,â)
finders.com US$ 25.000,â (ca. EUR 22.906,â)
vfshop.com US$ 23.500,â (ca. EUR 21.531,â)
coinbets.com EUR 18.500,â
benbornstein.com US$ 20.000,â (ca. EUR 18.324,â)
sanscasino.com US$ 19.888,â (ca. EUR 18.222,â)
cmotions.com US$ 15.000,â (ca. EUR 13.743,â)
perlentaucher.com US$ 12.000,â (ca. EUR 10.995,â)
liom.com US$ 12.000,â (ca. EUR 10.995,â)
vipluck.com EUR 9.990,â
ezinne.com EUR 9.600,â
victorybrands.com US$ 9.900,â (ca. EUR 9.071,â)
monsoleil.com US$ 9.300,â (ca. EUR 8.521,â)
ff20.com US$ 8.999,â (ca. EUR 8.245,â)
michcomm.com US$ 8.099,â (ca. EUR 7.420,â)
pync.com US$ 7.950,â (ca. EUR 7.284,â)
yukselsaudia.com US$ 7.800,â (ca. EUR 7.147,â)
get100.com US$ 7.650,â (ca. EUR 7.009,â)
wellhoefer.com US$ 7.500,â (ca. EUR 6.872,â)
audiocenter.com US$ 7.500,â (ca. EUR 6.872,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com, domainnamewire.com, domaininvestors.com, eigene Recherche
EVENT
=========
--------------------------------------------------------------
07) NIS-2 - ICANN startet Webinar-Serie für Europa
--------------------------------------------------------------
ICANN startet eine Webinar-Serie für Europa. Das erste Seminar findet unter dem Titel "Identity Verification â Three Approaches" am 28. August 2024 online statt. Drei Internetdienstleister stellen ihre Methode zur Identitätsüberprüfung vor.
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) beginnt mit einer neuen Webinar-Serie für Europa, bei der gerade für die europäische Domain-Industrie relevante Themen behandelt werden. Das erste Webinar trägt den Titel "Identity Verification â Three Approaches" und findet am 28. August 2024 um 14:00 Uhr statt. Hintergrund für das Thema ist die Umsetzung der zweiten Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS2-Richtlinie) in den einzelnen europäischen Ländern. Im Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in staatliche Regelungen umgesetzt haben. Dass das nicht alle Mitgliedsstaaten schaffen, unter anderem Deutschland, steht schon jetzt fest. NIS2 verpflichtet die Mitgliedsstaaten, genaue und vollständige Domain-Registrierungsdaten in einer eigenen Datenbank im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht in Bezug auf personenbezogene Daten mit der gebotenen Sorgfalt zu sammeln und zu pflegen. Dabei müssen die Domain-Inhaber, deren Daten gesammelt werden, ordentlich identifiziert werden.
ICANN hat für dieses Webinar drei verschiedene Anbieter geladen, die einen Ãberblick darüber geben, wie sie die Identitätsüberprüfung handhaben: die Estonian Internet Foundation, Betreiberin der Landesendung für Estland (.ee), den schwedischen ID-Verifizierungsdienstleister Truid und den schwedischen ccTLD-Registrar und Webhosting-Provider Loopia. Als Vortragende kommen Timo Võhmar, Leiter der Abteilung Geschäfts- und IT-Entwicklung bei der Estonian Internet Foundation, Erik Nordlund, Leiter der Technologieabteilung bei Truid und Daniel Ãverfjord, Product Manager bei Loopia, zu Wort.
Das ICANN-Webinar "Identity Verification â Three Approaches" findet online am 28. August 2024 um 14:00 Uhr statt. Die Teilnahme erfolgt nach kostenloser Anmeldung via Zoom. Ein weiteres Webinar ist für den 23. Oktober 2024 unter dem Titel "Blocking Ads and Trackers at the Domain Level" geplant.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: icann.org, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
================
ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Feedback? Wir freuen uns auf Ihre eMails!
Schreiben Sie an: mailto:dingeldey@domain-recht.de
Juristische Beratung? Domain-Anwälte finden Sie hier:
http://www.domain-anwalt.de
Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:
Link
Adressänderung?
Bitte abbestellen (siehe oben) und dann einfach neu
abonnieren unter Link
Laden...
Laden...
© 2024