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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1232 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 22. August 2024 |
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Willkommen bei der 1232. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 29. August 2024.
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INHALT Ausgabe #1232
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01)...News: .com-Gebühren - VeriSign räumt mit Mythen auf
02)...News: ICANN - Interesse an Universal Acceptance wächst
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .farms, .ph und .ve
04)...Recht: URS - Streit um capio.app dauerte nur 25 Tage
05)...Recht: Gigalaw - Domain Dispute Digest für das Q2/2024
06)...Handel: auger.com - Bohrerdomain fördert US$ 125.000,â
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07)...Event: CIIDRC - Training für UDRP-Panelists im Oktober
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) .com-Gebühren - VeriSign räumt mit Mythen auf
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Die US-Registry VeriSign Inc. geht in der Diskussion um die Höhe von .com-Gebühren in die mediale Offensive: mit einer Klarstellung im Unternehmensblog will man populäre Mythen widerlegen.
Am 02. August 2024 hat die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) mitgeteilt, dass sie die vertragliche Beziehung mit VeriSign zur Verwaltung von .com erneuern wird. Zugleich hat sie jedoch angekündigt, Gespräche mit VeriSign über die Preisgestaltung im .com-Markt führen zu wollen. Man wolle mögliche Lösungen erörtern, die den Endnutzern, sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern, zu Gute kommen und dem öffentlichen Interesse dienen. Hintergrund ist, dass VeriSign das vertragliche Recht zur Gebührenerhöhung bisher stets vollumfänglich ausgenutzt hat, nach Ansicht von Kritikern aber ohne ein besseres Produkt oder einen besseren Service anzubieten. VeriSign-CEO Jim Bidzos lieà umgehend mitteilen, dass man bereit sei, Strukturen zu prüfen, unter anderem, um die .com-Gebühren berechenbarer zu machen. Wer darin allerdings zu lesen glaubt, dass VeriSign die Gebühren für .com einfriert oder gar senkt, der dürfte sich irren. In einem Artikel im Unternehmensblog mit dem Titel "Setting the Record Straight â Myths vs. Facts about .com" hat Pat Kane, Senior Vice President Naming and Registry Services, die Dinge aus der Sicht von VeriSign klargestellt. Demnach werde ein GroÃteil der aktuellen Diskussion durch sachliche Ungenauigkeiten, ein Missverständnis grundlegender technischer Konzepte und Fehlinterpretationen in Bezug auf Preisgestaltung, Wettbewerb und Marktdynamik in der Domain-Branche verzerrt.
In seinem Artikel beschreibt Kane sieben "Mythen", die nach Ansicht der Registry über .com verbreitet würden â und falsch seien. Der erste Mythos: "The technology that powers the .com TLD is not sophisticated." bezieht sich auf die technische Kompetenz. Dem versucht Kane, Fakten entgegenzuhalten. Richtig sei, dass die Infrastruktur von VeriSign täglich durchschnittlich 329 Mrd. DNS-Transaktionen verarbeite und in diesem Jahr einen Spitzenwert von mehr als sechs Mio. Transaktionen pro Sekunde erreicht habe. Seit mehr als 27 Jahren habe VeriSign ohne Unterbrechung eine 100-prozentige DNS-Verfügbarkeit für .com gewährleistet; dies erreiche man durch den Betrieb eines groÃen, global verteilten Registrierungsbetriebs, der aus Hunderten von technischen Standorten besteht, die über mehr als 60 Länder auf sechs Kontinenten verteilt seien. Dann geht Kane in Mythos zwei ("The annual wholesale price for .com domain names â $10.26 as of Sept. 1 â is much higher than market value and is harming consumers.") auf die Gebühren ein. Der jährliche GroÃhandelspreis für die Verlängerung einer .com-Domain sei niedriger als bei 87 Prozent der 448 gTLDs, für die solche Daten von Registraren verfügbar seien. Basierend auf diesen Daten, würden die Verlängerungspreise beispielsweise US$ 9,93 (.org), US$ 15,â (.biz) oder US$ 17,50 (.info) betragen; .xyz steige bis Ende September 2024 auf US$ 11,â, .online auf US$ 25,â und .store auf US$ 40,â. Das mache deutlich, dass die Preise für .com dem Marktwert entsprechen oder darunter liegen. Inhaber von .com-Domains seien eher von zwei Faktoren betroffen, auf die VeriSign keinen Einfluss habe: die steigenden Preise der Domain-Registrare und den unregulierten Sekundärmarkt, der groÃe Bestände an Domains anhäufe und Preisaufschläge verlange, die in einigen Fällen tausendmal höher seien als der regulierte GroÃhandelspreis. Auch gegen eine regelmäÃige Ausschreibung der .com-Verträge wehrt sich Kane und verweist auf die Bedeutung der "security, stability, and resilience" des DNS.
Auch wenn jeder der sieben Mythen Anlass zur Diskussion gibt, gibt es derzeit jedenfalls kein konkretes Anzeichen dafür, dass es tatsächlich zu einer öffentlichen Ausschreibung von .com kommt. Die Zahl der ernsthaft in Betracht kommenden Bewerber wäre wohl ohnehin überschaubar: die zweitgröÃte gTLD-Registry Radix verwaltet lediglich um die neun Mio. Domains, ein Bruchteil der aktuell gut 157 Mio. .com-Domains, und hat zudem ihren Sitz in Dubai, also auÃerhalb der USA. Selbst die GoDaddy-Tochter Registry Services LLC kommt auf nur 2,3 Mio. verwaltete Domains. Für .com gilt vielmehr das, was schon Adenauer wusste: "Keine Experimente".
Den Blog-Artikel von VeriSign finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5Z78TKQN-5Z5AL1K9-5Z3ZEQ28-VC73N.html
Quelle: verisign.com, eigene Recherche
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02) ICANN - Interesse an Universal Acceptance wächst
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Das Interesse an "Universal Acceptance" (UA) ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Das berichten die Netzverwaltung ICANN und die Universal Acceptance Steering Group (UASG) in ihrem Bericht zum zweiten "UA Day", der am 14. August 2024 veröffentlicht wurde.
Unter dem Motto "jeder Domain-Name sollte gleichbehandelt werden" rief ICANN im Jahr 2015 die UASG ins Leben. Sie sollte dafür sorgen, dass jede Top Level Domain von allen Internet-Clients wie Webbrowsern, eMail-Programmen und Routern akzeptiert wird. Etablierte Zwei- und Drei-Zeichen-TLDs wie .de oder .com gelten insoweit als unproblematisch; im Zuge der Einführung von hunderten nTLDs mit vier oder mehr Zeichen sowie internationalisierten Domain-Namen mit unterschiedlichsten Zeichensätzen wurde diese Aufgabe aber ungleich komplexer. UA gilt deshalb als technische Grundvoraussetzung für den weiteren Ausbau des Internets, weil sie sicherstellt, dass Domain-Namen unabhängig von Skript, Sprache oder Zeichenlänge von allen internetfähigen Anwendungen, Geräten und Systemen gleichermaÃen genutzt werden können. Für ICANN wiederum ist UA elementar, damit jedermann weltweit die soziale und wirtschaftliche Macht des Internets mit der von ihm gewählten Domain erleben kann, die am besten zu seinen Interessen, seinem Geschäft, seiner Kultur, seiner Sprache und seiner Schrift passt. Dabei helfen soll der 2023 eingeführte "UA Day"; er ist auf keinen bestimmten Tag festgelegt, sondern konzentriert sich um den 28. März herum auf verschiedene Arten von Veranstaltungen, um das Bewusstsein für UA zu steigern.
Das scheint ICANN zu gelingen, wenngleich auch langsam. Im "Universal Acceptance (UA) Day 2024 Report" berichtet die Internet-Verwaltung, dass zwischen März und Mai 2024 an 52 Veranstaltungen in 47 Ländern insgesamt 6.544 Personen teilnahmen. Dabei wurden in diesem Jahr insgesamt 133 Vorschläge zur Steigerung der UA aus 68 Ländern eingereicht. Zum Vergleich: Im Vorjahr 2023 gingen 90 Vorschläge aus 56 Ländern ein, was nach Einschätzung von ICANN ein zunehmendes Interesse an diesem Thema zeigt. Besonders stark war das Interesse an UA in Afrika; dort wurden 33 Prozent der Veranstaltungen abgehalten, gefolgt von der Asia-Pazifik-Region (29 Prozent) und Latein-Amerika/Karibik (25 Prozent). Das geringe Interesse in Nord-Amerika und Europa ergibt sich zwanglos aus der weitgehenden Verbreitung des lateinischen Alphabets. Unter den repräsentierten Sprachen finden sich Amharisch, Arabisch, Armenisch, Bangla, Bemba, Birmanisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Haitianisches Kreolisch, Hindi, Koreanisch, Laotisch, Mazedonisch, Nyanja, Portugiesisch, Serbisch, Sesotho, Singhalesisch, Spanisch, Swahili, Tamilisch und Thai. Die zentrale Veranstaltung fand am 28. März 2024 in Belgrad statt, abgehalten von der serbischen National Internet Domain Registry Foundation (RNIDS). Das ganztägige Programm umfasste neben diversen Reden und Vorträgen (darunter Sally Costerton, ICANN-Interimspräsidentin und CEO) die Integration von UA in technische Lehrpläne an Universitäten sowie einen technischen Workshop zur praktischen Umsetzung universeller Akzeptanz.
Die Fortschritte bleiben zwar klein, sind aber vielversprechend. iMasters in Brasilien zeigte etwa, wie man einen komplett selbst gehosteten Mailserver mit portugiesischen Benutzernamen und Domains einrichtet. Sie teilten das Video mit 100.000 brasilianischen Software-Entwicklern, die es bis heute 1.700 Mal angesehen haben. Die Internet Society in Trinidad und Tobago ging eine Partnerschaft mit der University of West Indies ein, um ihre Website UA-fähig zu machen. Die Organisatoren demonstrierten, dass sich jemand mit einer arabischen Adresse für ein Studium an ihrer Universität bewerben kann. Wer mehr wissen will, dem sei der 14-seitige Bericht ans Herz gelegt, der viele statistische Informationen zum "UA-Day" und Querverweise zu Präsentationen zur Verfügung stellt. Jede Codezeile kann helfen, das Internet weiter zu öffnen und noch globaler zu machen.
Den "Universal Acceptance (UA) Day 2024 Report" finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5Z78TKQN-5Z5AL1K9-5Z3ZEQ29-1C6CWU7.pdf
Quelle: icann.org, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .farms, .ph und .ve
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Agrarökonomen, aufgepasst: mit .farms steht ab sofort eine weitere branchennahe Domain-Endung zur Verfügung, deren Nutzung aber ausschlieÃlich auf Blockchains beschränkt ist. Derweil bereitet Venezuelas .ve wohl den Start von Second Level Domains vor, während die Philippinen ihren Olympiasieger ehren â hier die Kurznews.
Unstoppable Domains, nach eigenen Angaben der weltweit gröÃte Onchain-Domain-Anbieter, hat mit .farms eine weitere Web3-Domain gestartet. Die Endung .farms soll Landwirten helfen, Zwischenhändler auszuschalten und so einen fairen Preis für ihre Produkte zu erzielen. Das basiere auf einer Partnerschaft mit Farmsent, einer landwirtschaftszentrierten Blockchain, die den Lebensmittelhandel und die Ernährungssicherheit weltweit erleichtern werde. Ãber .farms könne jeder Landwirt direkt mit Käufern auf der ganzen Welt Geschäfte abwickeln, heiÃt es in einer Pressemitteilung; zu den weiteren wichtigen Vorteilen gehöre die Möglichkeit, Kryptowährungszahlungen über mehr als 275 unterstützte Token zu senden und zu empfangen. Die nur im Web3 verfügbare Domain .farms darf jedoch nicht mit der von Identity Digital verwalteten Endung .farm verwechselt werden; .farm ist im klassischen Domain Name System beheimatet und daher ohne jede Einschränkung weltweit nutzbar. Mit .farmers gibt es schlieÃlich noch eine weitere, von der Farmers Insurance Exchange betriebene Markenendung, die ebenfalls ausschlieÃlich als Web2-Domain betrieben wird. Im Gegensatz zu anderen Domain-Endungen, die Unstoppable Domains anbietet, gibt es für .farms bisher auch keine Ankündigung, sich bei ICANN um deren Zuteilung bewerben zu wollen.
Die Olympiade in Paris ist offiziell beendet, doch die Freude auf den Philippinen wirkt nach: zur Feier der beiden Goldmedaillen des Kunstturners Carlos Yulo hat die Registry PH Domain Foundation eine Sonderaktion für .ph-Domains gestartet. Für begrenzte Zeit kann man .ph-Domains für US$ 23,â statt wie bisher US$ 38,â registrieren. Man müsse auf der Website www.dot.ph lediglich den Promotioncode "DOUBLEGOLDPH" verwenden. Die Registrierung einer .ph-Domain sei dabei ein Ehrenzeichen, das die Verbindung zu den Philippinen zeige. Für Yulo selbst zahlt sich der doppelte Olympiasieg übrigens ebenfalls aus: nach einem Bericht von Spiegel Online sagten ihm Spender Geschenke in Millionen-Höhe zu, darunter eine Eigentumswohnung und ein Ferienhaus südlich von Manila, kostenlose Pizza, Eiscreme, Mittags- und Abendbuffets auf Lebenszeit sowie kostenlose Inlands- und Auslandsflüge. Nur die eigene Domain hat er noch nicht â carlosyulo.ph ist aktuell noch unregistriert.
Nach einem Bericht des französischen Markenschutzunternehmens IP Twins bereitet die Comisión Nacional de Telecomunicaciones (CONATEL), Verwalterin der Landesendung .ve (Venezuela), eine erhebliche Lockerung der Vergaberegelungen vor. So habe CONATEL angekündigt, die Registrierung von Domains direkt unterhalb von .ve speziell für Markeninhaber zu öffnen. Die Neuregelung ziele darauf, Unternehmen und Einzelpersonen mit geprüften Marken zu bevorzugen und sicherzustellen, dass ihre Marken im digitalen Raum geschützt sind. Bisher mussten sie auf eine der zahlreichen offiziellen Subdomains wie .co.ve, .com.ve, .info.ve oder .web.ve ausweichen. Die Direktregistrierung unterhalb von .ve vereinfache den Prozess und biete eine kürzere, einprägsamere und potenziell besser vermarktbare Webadresse. Eine offizielle Bestätigung von CONATEL war dafür bisher nicht zu erhalten; die Registry-Website unter nic.ve befindet sich aktuell im Wartungsmodus, weshalb keine kommerziellen Dienste angeboten werden. Nach Einschätzung von IP Twins konzentriere sich die Ãffnung derzeit ausschlieÃlich auf Markeninhaber; die Registry könne .ve in Zukunft aber auf breiterer Basis öffnen.
Quelle: unstoppabledomains.com, dot.ph, iptwins.com
DOMAIN-RECHT
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04) URS - Streit um capio.app dauerte nur 25 Tage
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Im Streit um die Domain capio.app wagte der schwedische Gesundheitskonzern Capio AB ein Suspendierungsverfahren nach der URS, scheiterte aber. Aus Sicht des Examiners kam das Unternehmen seiner Beweislast im Hinblick auf die Bösgläubigkeit des Gegners nicht nach.
Lange haben wir keine Entscheidung nach der Uniform Rapid Suspension (URS) mehr besprochen. Es wird Zeit, sie in Erinnerung zu rufen und wieder auf die Unterschiede zum UDRP-Verfahren hinzuweisen: Die Streitbeilegungsverfahren nach der URS sind schneller und günstiger als die nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP). Dafür verlangt die URS allerdings auch einen "clear cut case": alles muss einfach und klar sein. Der Beschwerdeführer hat nur eine einzige Gelegenheit und maximal 500 Worte, um darzulegen, dass die Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist mit einem Begriff, für den er nach den Vorgaben des Trademark Clearinghouse Schutz genieÃt, der Inhaber dagegen kein legitimes Interesse oder Recht an der Domain hat und dass sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain bösgläubig erfolgt sind. Die Voraussetzungen des URS-Verfahrens sind denen der UDRP sehr ähnlich. Beide Verfahren richten sich an Markeninhaber, das Verfahren nach der UDRP gewährt jedoch etwas gröÃeren Spielraum â und führt zu anderen Ergebnissen. Während die URS lediglich die Suspendierung der Domain bis zum Ende der Registrierungsperiode herbeiführt (was völlig ausreichend sein kann), sorgt die UDRP für eine Löschung oder Ãbertragung der Domain. War das USR-Verfahren erfolgreich, wird bei Aufruf der Domain lediglich eine Platzhalterseite des Streitbeilegungsanbieters angezeigt. Nach dem Ablauf des Registrierungszeitraums kann die Domain wieder durch Dritte registriert oder die Suspendierung durch den Beschwerdeführer für ein Jahr kostenpflichtig verlängert werden; Inhaber der Domain wird er jedoch nicht.
Die schwedische Capio AB startete das URS-Verfahren um die Domain capio.app am 19. Juli 2024. Als Inhaber der Domain capio.app stellte sich, nachdem der Vorhang des Privacy-Dienstes gelüftet war, die kanadische "ApplyBoard Inc. of Kitchener, ON" heraus. Letztere antwortete auf die Beschwerde am 12. August 2024. Die Entscheidung vom Examiner Charles A. Kuechenmeister erging am 13. August 2024 (Forum Claim Number: FA2407002107022). Das Verfahren dauerte also lediglich 25 Tage. Allerdings war die Beschwerdeführerin nicht erfolgreich. Sie konnte ihre Marken nachweisen und den Anscheinsbeweis erbringen, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat; jedoch scheiterte sie am Nachweis der Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain, auch wenn die Domain auf eine Pay-per-Click Seite mit Inhalten weiterleitete, die in den Geschäftsbereich der Beschwerdeführerin reichten. Der Gegner hielt entgegen, er habe die Domain registriert mit dem Plan, sie für ein noch aufzubauendes Geschäft zur Erleichterung der Mobilität internationaler Studenten zu nutzen. Von der Parking-Seite habe er nichts gewusst, die habe der Registrar GoDaddy ungefragt eingerichtet. Er habe GoDaddy angewiesen, die Seite zu entfernen.
Kuechenmeister bestätigte in seiner Entscheidung die Marke und dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe. Die Behauptung des Gegners, mit der Domain ein Geschäft aufbauen zu wollen, das nichts mit der Beschwerdeführerin zu tun hat, habe er allerdings nicht belegt oder näher erklärt. Er habe zudem offengelassen, wie lange er die Domain bereits innehabe. Die Darstellung hinsichtlich der Parking-Seite akzeptierte Kuechenmeister, doch änderte das nichts an der fehlenden Berechtigung. Das Nachsehen hatte die Beschwerdeführerin bei der Prüfung der Bösgläubigkeit des Gegners: Was die Pay-per-Click Seite betreffe, so glaube er den Angaben des Gegners. Es gäbe keine Anhaltspunkte, dass die Marke der Beschwerdeführerin bekannt oder berühmt sei. Der Gegner behaupte nicht, dass er die Beschwerdeführerin und ihre Marke nicht kannte, als er die Domain erwarb, aber gibt an, dass er die Domain in einem Marktsegment zu verwenden beabsichtigt, das sich von dem der Beschwerdeführerin völlig unterscheidet und mit diesem in keiner Beziehung steht. Das zeige, dass der Gegner die Domain nicht mit der Absicht registriert habe, Gewinn mit dem guten Namen der Beschwerdeführerin zu generieren. Die Beschwerdeführerin trage in diesem Punkt die Beweislast, habe aber die erforderliche tatsächliche Gewissheit nicht nachgewiesen. Aus diesem Grunde wies Kuechenmeister die Beschwerde ab.
Die URS-Entscheidung über die Domain capio.app finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5Z78TKQN-5Z5AL1K9-5Z3ZEQ2A-1DJH6YI.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
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05) Gigalaw - Domain Dispute Digest für das Q2/2024
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Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidung für das zweite Quartal 2024 vor. Die Steigerungkurve der Anzahl von UDRP-Verfahren flacht erstmals seit zehn Jahren ab.
"Gigalaw's Domain Dispute Digest Second Quartal 2024" ist ein 15-seitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den vergangenen drei Monaten. Doug Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf ICANN-akkreditierten Streitbeilegungsstellen der Monate April, Mai und Juni 2024 aus. Kernfeststellung seines Berichts ist: Domain-Namen-Streitigkeiten lassen nach â aber nur ein wenig, und wahrscheinlich nicht für lange.
Der Abgleich, den Isenberg vornimmt, orientiert sich jeweils am Vorjahresquartal. Er zählt für das 2 Quartal 2024 2.132 UDRP-Entscheidungen (gegenüber 2.087 im 2. Quartal 2023 und 1.786 im 2. Quartal 2022), bei denen um 4.941 Domains gestritten wurde (gegenüber 4.272 im 2. Quartal 2023 und 3.053 im 2. Quartal 2022). Das bedeutet gegenüber dem 2. Quartal 2023 einen Anstieg um 2,16 Prozent bei den Entscheidungen und 15,66 Prozent bei den Domains. Seit einem Einbruch in 2013 steigt die Anzahl der Verfahren kontinuierlich weiter. Die aufgenommene Fahrt wird jetzt abgebremst, die Zahlen steigen nicht mehr rasant. In 95,99 Prozent der Fälle wurden 4.743 Domains transferiert; 2,47 Prozent (122 Domains) der Beschwerden wurden zurückgewiesen und 1,54 Prozent (76 Domains) abgebrochen. Unter den fünf akkreditierten Streitbeilegungsstellen liegt WIPO mit 1.204 Entscheidungen (1.195 im 2. Quartal 2023) an erster Stelle vor dem Forum mit 673 Entscheidungen (609 im 2. Quartal 2023). Es folgen das tschechische CAC mit 202 Entscheidungen (210 im 2. Quartal 2023), das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ADNDRC) mit 28 (60 im 2. Quartal 2023) Fällen und als Schlusslicht das kanadische CIIDRC mit 25 Entscheidungen (13 im 2. Quartal 2023). Weiter zeigt sich, dass bei der WIPO in 95,33 Prozent der Fälle auf Transfer entschieden wird; deutlich höher ist die Rate beim Forum (96,39 Prozent), am höchsten beim CAC (98,53 Prozent); ADNDRC kommt auf glatte 94 Prozent und beim CIIDRC kommen Gegner am besten weg, da liegt die Transferquote bei 92,86 Prozent.
Isenberg informiert in seinem Digest weiter über die Verteilung der Verfahren auf die unterschiedlichen Endungen, wobei .com unter den gTLDs mit 3.819 Domains vorne liegt, gefolgt von .net mit 247 Domains. Bei den ccTLDs liegt die kolumbianische .co mit 41 Domains vor .ai mit 23 Domains und .cc mit 17 Domains. Die aktivsten Beschwerdeführer werden nach Fällen und Domains gelistet: Der Finanzdienstleister Morgan Stanley liegt mit 48 Verfahren vorne, während der Schuhhersteller Thursday Boot Company mit 158 Domains vorne liegt. Weiter geht Isenberg auf die Zahlen von URS-Verfahren ein, deren Anzahl gegenüber dem 2. Quartal 2023 gestiegen sind: 42 Entscheidung bei 44 Domains im 2. Quartal 2023 entwickelten sich im 2. Quartal 2024 zu 55 Entscheidungen bei 59 Domains. Vergleicht man die aktuellen Werte aber mit dem 1. Quartal 2024 (68 Entscheidungen bei 111 Domains), so sinkt die Anzahl der URS-Verfahren deutlich. Der Quartalsbericht endet mit einem umfangreichen Glossar, welches die wesentlichen Begriffe im Zusammenhang mit dem UDRP-Verfahren kurz erklärt.
Das 15-seitge "Gigalaw Domain Dispute Digest Q2/2024" gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Ãberblick über die Entwicklung der UDRP- und USR-Verfahren im zweiten Quartal dieses Jahres gegenüber dem 2. Quartal des Vorjahres. Wir empfehlen die Lektüre.
Den "Gigalaw Domain Dispute Digest Q2/2024" können Sie hier herunterladen:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/4/5Z78TKQN-5Z5AL1K9-5Z3ZEQ2B-BNY1554.pdf
Quelle: giga.law, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) auger.com - Bohrerdomain fördert US$ 125.000,â
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Die vergangene Domain-Handelswoche bringt zwei Domains im sechsstelligen Bereich, von denen auger.com mit US$ 125.000,â (ca. EUR 113.636,â) vorne liegt. Eine .net-Domain ist die zweite.
Wenig tat sich bei der Kommerzendung .com. Die Domain auger.com schafft es auf US$ 125.000,â (ca. EUR 113.636,â) und ist damit die Nummer 1 der Woche. Die goldrates.com sind auf US$ 9.999,â (ca. EUR 9.090,â) gestiegen, nachdem sie im Juli 2017 bei US$ 2.099,â (ca. EUR 1.766,â) lagen.
Unter den Länderendungen steht die italienische schumacher.it mit US$ 15.000,â (ca. EUR 13.636,â) auf Platz 1 der letzten Woche. Die Preise sind schwach, aber ein besonderes Tief weist fitnessstudios.de auf, die von EUR 13.500,â im März 2014 sich auf EUR 7.500,â heruntertrainierte.
Die neuen generischen Endungen stehen mit world.charity zum Preis von EUR 20.000,â besser da. Einige .club-Domains zeigten Bewegung, wie sub.club mit aktuell US$ 5.000,â (ca. EUR 4.545,â) gegenüber US$ 4.560,â (ca. EUR 4.071,â) im Mai 2019, oder and.club mit aktuell US$ 1.340,â (ca. EUR 1.218,â) und einem Verlust gegenüber jenen US$ 1.540,â (ca. EUR 1.305,â) aus dem Juli 2021, sowie meditation.club mit US$ 1.540,â (ca. EUR 1.363,â) im November 2018, die nun auf US$ 1.300,â (ca. EUR 1.182,â) gefallen ist. Die klassischen generischen Endungen hingegen liefern gut ab: spring.net kommt auf US$ 100.000,â (ca. EUR 90.909,â) und verbessert sich über alle MaÃen gegenüber den im Februar 2023 erzielten US$ 6.400,â (ca. EUR 6.006,â). Die Drei-Zeichen-Domain ipl.net erzielt US$ 27.000,â (ca. EUR 24.545,â) und verbessert sich gegenüber dem Preis von US$ 966,â (ca. EUR ,â) im September 2009. SchlieÃlich ist da noch whatnot.net mit aktuell US$ 9.000,â (ca. EUR 8.182,â) gegenüber EUR 5.000,â im April 2008. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht hochrangig, aber auch nicht ohne.
Länderendungen
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schumacher.it US$ 15.000,â (ca. EUR 13.636,â)
futbol.co US$ 8.999,â (ca. EUR 8.181,â)
fitnessstudios.de EUR 7.500,â
my.at EUR 7.000,â
whatnot.ch EUR 6.250,â
business24.de EUR 5.950,â
collective.se US$ 6.488,â (ca. EUR 5.898,â)
eza-regler.de EUR 4.760,â
hilfebeiadipositas.de EUR 3.980,â
online.co EUR 3.846,â
progressive.vc US$ 3.500,â (ca. EUR 3.182,â)
vehicle.in US$ 3.419,â (ca. EUR 3.108,â)
ptt.co US$ 3.250,â (ca. EUR 2.955,â)
magical.vc US$ 3.200,â (ca. EUR 2.909,â)
arr.co US$ 3.200,â (ca. EUR 2.909,â)
apexsystems.eu EUR 2.999,â
bizcap.de EUR 2.999,â
corpay.de EUR 2.999,â
paidads.de EUR 2.999,â
xcredit.de EUR 2.999,â
rebounce.de EUR 2.900,â
dubaihotels.ae US$ 3.000,â (ca. EUR 2.727,â)
citronnade.fr EUR 2.700,â
bii.eu EUR 2.600,â
jumpingfitness.de EUR 2.600,â
betterfly.eu EUR 2.599,â
cartesia.eu EUR 2.599,â
360-it.de EUR 2.500,â
cleverfly.de EUR 2.500,â
firebox.eu EUR 2.500,â
drpay.de EUR 2.499,â
enio.fr EUR 2.450,â
Neue Endungen
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world.charity EUR 20.000,â
oo.nyc US$ 7.000,â (ca. EUR 6.364,â)
moo.vip US$ 6.250,â (ca. EUR 5.682,â)
find.law US$ 5.999,â (ca. EUR 5.454,â)
367.vip US$ 5.500,â (ca. EUR 5.000,â)
gir.vip US$ 5.000,â (ca. EUR 4.545,â)
sub.club US$ 5.000,â (ca. EUR 4.545,â)
alpha.care US$ 4.888,â (ca. EUR 4.444,â)
3k.vip US$ 4.500,â (ca. EUR 4.091,â)
thy.work US$ 3.600,â (ca. EUR 3.273,â)
0.nyc US$ 3.500,â (ca. EUR 3.182,â)
dark.video US$ 2.750,â (ca. EUR 2.500,â)
e.gay US$ 2.700,â (ca. EUR 2.455,â)
roulette.club US$ 2.500,â (ca. EUR 2.273,â)
meditation.club US$ 1.300,â (ca. EUR 1.175,â)
Generische Endungen
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spring.net US$ 100.000,â (ca. EUR 90.909,â)
seattle.org US$ 33.350,â (ca. EUR 30.318,â)
ipl.net US$ 27.000,â (ca. EUR 24.545,â)
whatnot.net US$ 9.000,â (ca. EUR 8.182,â)
courseware.org US$ 6.500,â (ca. EUR 5.909,â)
scanner.biz US$ 6.250,â (ca. EUR 5.682,â)
sir.net US$ 5.000,â (ca. EUR 4.545,â)
parvo.org US$ 3.295,â (ca. EUR 2.995,â)
wellnesshotel.org EUR 2.800,â
.com
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auger.com US$ 125.000,â (ca. EUR 113.636,â)
upsign.com EUR 55.000,â
sorteos.com EUR 50.000,â
nason.com US$ 33.999,â (ca. EUR 30.908,â)
arcs.com US$ 30.000,â (ca. EUR 27.273,â)
baddie.com US$ 21.000,â (ca. EUR 19.091,â)
titanproperty.com US$ 15.000,â (ca. EUR 13.636,â)
saphiira.com US$ 14.788,â (ca. EUR 13.444,â)
hotelresort.com US$ 12.000,â (ca. EUR 10.909,â)
teachify.com US$ 12.000,â (ca. EUR 10.909,â)
argentic.com US$ 12.000,â (ca. EUR 10.909,â)
vibefitness.com US$ 12.000,â (ca. EUR 10.909,â)
goldrates.com US$ 9.999,â (ca. EUR 9.090,â)
datatoday.com US$ 8.100,â (ca. EUR 7.364,â)
777e.com US$ 7.777,â (ca. EUR 7.070,â)
wowwigs.com US$ 7.500,â (ca. EUR 6.818,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) CIIDRC - Training für UDRP-Panelists im Oktober
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Das kanadische Streitbeilegungszentrum CIIDRC veranstaltet am 18. Oktober 2024 unter dem Titel "CIIDRC 2024 UDRP Panelist Training & Workshop" ein UDRP-Training unter anderem für Entscheider*innen.
Das Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (CIIDRC) ist der zuletzt von ICANN akkreditierte UDRP-Provider und in Domain-Angelegenheiten seit November 2019 tätig. Die Anzahl der Entscheidungen seitdem ist noch gering, aber es werden stetig mehr. Aktuell liegt die Zahl entschiedener Verfahren nach der UDRP sowie der CDRP (der Streitbeilegungsordnung für Domains unter der kanadischen Endung .ca) bei knapp 500.
Das am 18. Oktober 2024 stattfindende Training mit dem Titel "CIIDRC 2024 UDRP Panelist Training & Workshop" findet vor Ort in Vancouver (Kanada) und online statt. Es bietet Gelegenheit, das eigene Fachwissen zu steigern und die Kenntnisse über UDRP-Praxis, -Verfahren und -Rechtsprechung zu verfeinern. Angekündigt sind dynamische Diskussionen, Fallanalysen und Szenarien aus der Praxis. Als Vortragende sind die bekannten Domain-Anwälte Zak Muscovitch, Steven M. Levy und Douglas M. Isenberg im Boot. Die Veranstaltung startet mit einem Frühstück um 08:30 Uhr (PDT). Von 09:00 bis 12:00 Uhr (PDT) findet die Vormittagssession statt, die allen offen steht. Nach einer einstündigen Mittagspause geht es dann nur noch für UDRP-Panelisten bis 17:00 Uhr (PDT) weiter. Von 17:00 bis 18:00 Uhr (PDT) darf dann genetzwerkelt werden.
Das "CIIDRC 2024 UDRP Panelist Training & Workshop" findet am 18. Oktober 2024 ab 08:30 Uhr (PDT) im Gowlings WLG, Suite 2300, 550 Burrard Street, Vancouver, BC, Kanada V6C 2B5 und online statt. Die Teilnahmegebühren liegen vor Ort bei CDN 75,â (nebst 5 Prozent Steuer), wobei Frühstück und Lunch enthalten sind. Teilnehmer, die nur einen halben Tag dabei sind, zahlen CND 50,â (nebst 5 Prozent Steuern). Wer lediglich online dabei ist, zahlt CND 50,â (nebst 5 Prozent Steuern).
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: vaniac.org, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
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verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)
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Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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