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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1237 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 26. September 2024 |
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Willkommen bei der 1237. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 03. Oktober 2024.
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INHALT Ausgabe #1237
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01)...News: topDNS - Video plädiert für Löschen statt Sperren
02)...News: ICANN - Ombudsstelle mit Liz Field neu besetzt
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .ee, .merck und .sk
04)...Registrierung: "Sensational Spellingz" - Domains finden
05)...Recht: scoopsoldier.com - 2. Abweisung im UDRP-Verfahren
06)...Handel: asap.com - schnelle Auktion für US$ 404.600,â
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07)...Event: Stockholm - Anmeldung für die NDDs im April 2025
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) topDNS - Video plädiert für Löschen statt Sperren
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Die vom eco â Verband der Internetwirtschaft eV ins Leben gerufene Initiative "topDNS" plädiert in einem neuen Erklärvideo dafür, Domain-Sperren nur in Ausnahmefällen einzusetzen. Stattdessen soll der Grundsatz des "Löschen statt Sperren" verstärkt umgesetzt werden.
Anfang des Jahres 2022 haben sich auf Betreiben von eco unter der Bezeichnung "topDNS" weltweit führende Registries, Registrare und Hosting-Provider zusammengeschlossen, um den Missbrauch des Domain Name Systems ("DNS Abuse") zu bekämpfen. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem die .com- und .net-Registry VeriSign, die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR), die sowohl als Registry als auch als Registrar tätige CentralNic Group PLC und einige gröÃere Domain-Registrare. Ihr Ziel ist es, einen stabilen und sicheren Betrieb des DNS zu gewährleisten, einschlieÃlich der Förderung bestehender Aktivitäten zur Bekämpfung von DNS-Missbrauch und Aufklärung darüber, welche MaÃnahmen effektiv und angemessen sind. Die Praxis sieht sich dabei zunehmend Domain-Sperren ausgesetzt, wie sie etwa die "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) einsetzt. Eine Sperre erfolgt, wenn die Clearingstelle das empfiehlt und die Bundesnetzagentur unter den MaÃgaben der EU-Netzneutralitätsverordnung keine Bedenken hat; sie verhindert die Zuordnung einer Domain zu einer IP-Adresse und somit den direkten Zugang zu einer Webseite. Doch derartige Sperren sind aus Sicht von eco ein Unding. Im Falle von Rechtsverletzungen die Domain einer Website zu sperren, über die ein missbräuchliches Angebot erreichbar sei, sei so, als würde man den Haupteingang eines Hotels schlieÃen, weil ein Dieb gemeldet wurde. Das Hotel und die ehrlichen Gäste stünden dumm da â und der Dieb wäre nicht unschädlich gemacht.
Domain-Sperren bieten damit häufig nur eine sehr kurzfristige Abhilfe anstatt einer nachhaltigen Lösung und gefährden die Rechtssicherheit für Internet-Infrastrukturanbieter, wie das neue Erklärvideo von eco und der topDNS-Initiative anschaulich zeigt. So ist zwar bei einer Domain-Sperre die Domain gesperrt, das rechtswidrige Angebot aber nicht gelöscht und über die IP-Adresse oder alternative Domain-Namen weiterhin erreichbar. Domain-Abschaltungen sind damit kein wirksames Mittel im Kampf gegen illegale Internetinhalte, da diese nicht nachhaltig gelöscht werden. Gleichzeitig kann der Schaden, der durch die Domain-Sperre entsteht, schnell sehr groà werden, etwa wenn ein einzelnes gefälschtes Produkt dazu führt, dass ein Online-Marktplatz nicht mehr erreichbar ist; auch eMails oder andere Dienste, die mit einer Domain verbunden sind, könnten nicht mehr funktionieren. Ein weiteres Problem besteht in der Verantwortlichkeit und Haftung für die Abschaltung von Domains, da diese etwa im Fall der CUII von privatwirtschaftlichen Internet-Infrastrukturunternehmen ohne vorherige juristische Prüfung durchgeführt werden sollen. Unternehmen haben meist aber weder die Ressourcen noch die juristische Befugnis, solche Entscheidungen zu treffen; willkürliche und teils unberechtigte Abschaltungen wären eine mögliche Folge. Insbesondere bei einer fluiden Ressource wie dem Internet, die von vielen Akteuren über Landesgrenzen hinweg genutzt wird, müsse nach Ansicht von eco die Zuständigkeit für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten bei den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden liegen, die über die entsprechende Expertise und Autorität verfügen. Für die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht seien Gerichte zuständig, die von Polizei und anderen Ermittlern unterstützt werden.
Rechtsstaatliche Prozesse sollte man auch im DNS nicht den Registries und Registraren überlassen, die dazu weder qualifiziert noch berechtigt sind, wie es in dem Video heiÃt. Thomas Rickert, Director Names & Numbers beim eco, ergänzt: "Der eco Verband plädiert daher dafür, dass Domainsperren nur in Ausnahmefällen erfolgen sollten. In einem freien und sicheren Internet müssen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, wie in der Offline-Welt, um jeden Preis geschützt werden. Illegale Online-Inhalte müssen nach dem Grundsatz 'Löschen statt Sperren' von zuständigen Strafverfolgungsbehörden an der Quelle unschädlich gemacht und die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden. Genau dafür macht sich die eco topDNS-Initiative gemeinsam mit ihren Mitgliedern stark."
Das Video "Löschen statt Sperrenâ â eco topDNS-Initiative zur effektiven Bekämpfung illegaler Internetinhalte finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/5/615R8L31-6138TVEA-6138TVJ2-HA5125T.html
Quelle: eco.de, eigene Recherche
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02) ICANN - Ombudsstelle mit Liz Field neu besetzt
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Die Internet-Verwaltung ICANN hat ihre Ombudsstelle neu besetzt: die Britin Elizabeth Field, zuvor unter anderem tätig für Amnesty International und die World Intellectual Property Organization (WIPO), wird ihr Amt in Kürze antreten.
Die Suche war gründlich. 36 Bewerber, darunter 22 Männer und 14 Frauen, alle aus verschiedenen Regionen wie Afrika, Asien-Pazifik, Europa, Lateinamerika und Karibik sowie Nordamerika, hatten bei ICANN ihr Interesse an der Stelle angemeldet. Letztlich wurden acht Bewerber dem Ombuds Search Committee vorgestellt, das daraufhin fünf Bewerber für ein Vorstellungsgespräch auswählte â einen aus dem asiatisch-pazifischen Raum, einen aus Lateinamerika und der Karibik, einen aus Nordamerika und zwei aus Europa. AnschlieÃend wurden zwei Kandidaten dem ICANN Board of Directors zu einem Gespräch vorgestellt, aus dem schlieÃlich Elizabeth ("Liz") Field ausgewählt wurde. "The Board and I are pleased to welcome Liz to ICANN", sagte Board-Chair Tripti Sinha in einer Pressemitteilung. "The Ombuds is a critical accountability mechanism, and Liz offers in-depth experience in providing Ombuds and conflict resolution services for large, complex international organizations. Her extensive expertise serving as Ombuds in a global non-governmental organization makes her particularly well suited for the role." Das Geschlecht dürfte bei der Wahl durchaus eine Rolle gespielt haben, da weibliche Mitglieder der ICANN-Community erklärt haben, dass sie zögern würden, geschlechtsbezogene Beschwerden wie eine sexuelle Belästigung an einen männlichen Ombudsmann zu richten.
Field ist eine sehr erfahrene Konflikt- und Streitschlichterin mit mehr als 18 Jahren Berufserfahrung. Sie war über zehn Jahre in ähnlicher Funktion bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International tätig und arbeitete zuletzt als "Anti-Harassment Coordinator" für das britische Foreign Commonwealth and Development Office. Zudem war sie einige Zeit als "human resources consultant" für die WIPO tätig. Field spricht nach eigenen Angaben neben ihrer Muttersprache Englisch auch Französisch und Spanisch. "I am delighted to have the opportunity to work in service of ICANNâs mission, and I am honored to be able to contribute to the critical work of ICANN as its Ombuds", wird Field zitiert. "I look forward to building the crucial trust, respect, and relationships needed at this exciting and important time for ICANN and its stakeholders.
Die Geschichte des ICANN-Ombudsman (inzwischen nur noch kurz "Ombuds") reicht bis in die ersten Jahre des Jahrhunderts zurück: Anlässlich des ICANN-Meetings 2004 in Kapstadt (Südafrika) berief das ICANN-Board of Directors den Kanadier Frank Fowlie zum ersten Ombudsman. Ihm folgte am 28. Juli 2011 der neuseeländische Rechtsanwalt Chris LaHatte, der sein Amt im Juli 2016 abgab. Ab dem 28. Juli 2016 war Herb Waye als ICANN-Ombudsman tätig, der das Amt am 30. September 2023 abgab. Seither hatte Krista Papac, ICANN Complaints Officer, das Amt interimsmäÃig inne. Das Amt selbst ist nicht unumstritten. Kritiker stellen die Unabhängigkeit des Ombudsmans in Frage, da er vom ICANN-Board bestellt und gekündigt werden kann und zudem dem ICANN-Vorsitzenden berichtet. Bisher wurden diese Befürchtungen in der Realität aber nicht sichtbar. Die Kompetenzen sind ohnehin überschaubar. Der ICANN-Ombudsman vertritt als unabhängige, unparteiische und neutrale Instanz die Interessen von Mitgliedern der ICANN-Community gegenüber ICANN-Mitarbeitern, dem ICANN-Direktorium und ICANN selbst. Zu seinen Aufgaben gehören die Beilegung von Streitigkeiten, das Einreichen von Beschwerden und das Ergreifen von MaÃnahmen als Reaktion auf Entscheidungen der ICANN-Mitarbeiter, des Vorstands oder der unterstützenden Organisationen. Die Anzahl der Beschwerden, seine Funktion und seine Arbeit stellt der Ombudsman regelmäÃig in seinen Jahresberichten dar. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 und ist über die ICANN-Website kostenfrei abrufbar.
Die Informationsseite von ICANN zum Ombudsman finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/5/615R8L31-6138TVEA-6135GVSW-13LAFZ.html
Quelle: icann.org, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .ee, .merck und .sk
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Ein-Zeichen-Domains sind gefragt wie nie: während Estlands .ee bereits groà Kasse gemacht hat, bereitet die Slowakei die Versteigerung der begehrten .sk-Adressen gerade vor. Zudem hat die Saga um .merck mit der Unterzeichnung des Registry-Vertrages ihr Ende gefunden â hier unsere Kurznews.
Für die Eesti Interneti Sihtasutus (EIS), Verwalterin der estnischen Länderendung .ee, hat sich die Freigabe von Domains mit nur einem Zeichen per Auktion ausbezahlt. Den höchsten Preis erzielte e.ee, sie ging für EUR 220.000,â an den Höchstbietenden unter insgesamt 12 Bietern. Aber auch s.ee mit EUR 43.000,â und i.ee für EUR 23.000,â erzielten respektable Preise. Insgesamt wurden 464 Gebote abgegeben, wobei ein groÃer Teil von Personen aus Estland stammte; aber auch Teilnehmer aus anderen Ländern wie China, Südkorea, dem Vereinigten Königreich, Kasachstan, Deutschland und den Vereinigten Staaten waren aktiv an der Versteigerung beteiligt. Internationale Bieter waren vor allem an den Ein-Zeichen-Domains unter .ee interessiert. Insgesamt bezeichnet die Registry die Versteigerung der reservierten Domains als Erfolg. Estnische Ortsnamen boten vielen Einheimischen und Unternehmen einprägsame Domains, um ihre Aktivitäten zu präsentieren. Gleichzeitig haben die Ein-Zeichen-Domains die weltweite Sichtbarkeit der .ee-Domäne erhöht. Die Erlöse aus der Auktion werden in die Verbesserung der Sicherheit und Effizienz von .ee investiert. AuÃerdem unterstützt die Estonian Internet Foundation damit Projekte, die das Wissen über das Internet in der Gesellschaft fördern.
Das langjährige Duell um die Top Level Domain .merck ist auch in technischer Hinsicht beendet. Die Internet-Verwaltung ICANN hat am 10. September 2024 den Registry-Vertrag mit der Merck Registry Holdings Inc. unterzeichnet. Delegiert, also in die Root Zone eingetragen, ist .merck bisher nicht. Eine allgemeine Registrierung wird es aber ohnehin nicht geben, da .merck als Markenendung betrieben wird. Im Jahr 2012 kam es (erneut) zum Konflikt, nachdem sich sowohl die Merck KGaA als auch die zu Merck & Co Inc. gehörende Merck Registry Holdings Inc. bei ICANN um die Endung bewarben. Als daraufhin eine "auction of last resort" drohte, bemühten sich beide Parteien in intensiven Gesprächen um eine gütliche Einigung, die letztlich auch gelang. So hat die Merck Registry Holdings Inc. am 21. März 2021 eine geänderte Bewerbung bei ICANN hinterlegt. Darin heiÃt es, dass man beabsichtige, im Fall eines erfolgreichen Zuschlags die Rechte aus dem Registry-Vertrag auf die MM Domain Holdco Ltd. zu übertragen. Diese in London ansässige Gesellschaft wurde im November 2020 gegründet. Zum "Director" wurden am 25. November 2020 der Brite David Johnathan Peacock, die Deutsch-Britin Antje Ehrlich sowie die US-Amerikanerin Jennifer Lynn Zachary berufen. Ehrlich war (oder ist) als "senior trade mark counsel" für die Merck KGaA tätig, Zachary anwaltlich für die Merck & Co Inc. Damit können beide Unternehmen die Domain-Endung .merck künftig gleichberechtigt verwalten.
SK-NIC a.s., Registry der slowakischen Länderendung .sk, hat angekündigt, alle bisher reservierten Ein-, Zwei- und Drei-Zeichen-Domains versteigern zu wollen. Ab dem 01. Oktober 2024 startet eine Auktion über die Registry-Website, wobei zunächst Inhaber von Markenrechten den ersten Zugriff erhalten; gibt es bereits in dieser Phase mehrere Interessenten um dieselbe Domain, entscheidet eine dreitägige private Auktion über den Zuschlag. Die erste allgemein-öffentliche Auktion beginnt am 15. November 2024, wobei SK-NIC die zur Auswahl stehenden Domains in Gruppen packt, abhängig vom Verlauf der Phase der Markeninhaber-Versteigerung; die folgenden Gruppen starten am 15. Januar 2025 und jeweils zum 15. des Folgemonats. Jede Auktion dauert sieben Kalendertage. Das Startgebot je Domain liegt bei Zwei-Zeichen-Domains bei EUR 1.000,â netto, für Ein-Buchstaben-Domains sind es EUR 1.500,â netto; wer sich für Ein-Ziffern-Domains interessiert, muss mindestens EUR 2.000,â netto bieten. Der Gewinner einer Auktion hat 14 Tage Zeit, den Kaufpreis zu bezahlen, binnen 30 Tagen muss er die Domain über den von ihm beauftragten Registrar registrieren. Zur Teilnahme an der Auktion ist es erforderlich, ein Kundenkonto einzurichten.
Eine Liste aller .sk-Domains, die versteigert werden, finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/5/615R8L31-6138TVEA-6135GVSX-LR28M8.pdf
Quelle: internet.ee, icann.org, sk-nic.sk
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04) "Sensational Spellingz" - Domains finden
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Vor zwei Wochen hatten wir David Barnetts Methode der "phonotaktische Auswertung" vorgestellt, mit der er aus dem Flussbett des Domain-Rauschens noch einige Domain-Edelsteine schürfen konnte. In einem 2. Teil seiner Tipps gräbt er mit der Methode "Sensational Spellingz" noch tiefer.
In einem weiteren Artikel auf circleid.com stellt Brand Protection Strategist David Barnett (Stobbs) eine weitere, "Sensational Spellingz" genannte Methode vor. Er suchte nach "schrägen", also alternativen Schreibweisen bekannter Begriffe â besser als "Sensational Spellingz" bezeichnet â als potenzielle Kandidaten für markenfähige Namen. Seinen Fokus legt Barnett in seinem Test auf Varianten von generischen, geschäftsbezogenen Schlagwörtern. Bei "Sensational Spellingz" denke man an alte Bekannte wie Flickr, Tumblr und Reddit. Es gibt aber auch frühere Begriffe wie Weetabix, Blu-ray und Froot Loops. Interessant würden solche Wortvarianten aufgrund der immer weniger vorhandenen registrierbaren Domains und Marken. Die Verwendung solcher Begriffe könne es einfacher machen, verfüg- und nutzbare Domains zu identifizieren und Markenschutz zu sichern.
Barnett untersuchte auf Grundlage von 34 branchenbezogenen Schlüsselworten (tech, logic, office usw.) Domain-Namen mit vier, fünf und sechs Zeichen. Der Algorithmus zur Erzeugung von Schreibvarianten berücksichtige eine Reihe von Techniken, darunter die Entfernung von Vokalen (wie bei "Flickr" und "Tumblr"), die Wiederholung von Zeichen und die Ersetzung von Zeichen oder Zeichengruppen durch andere, die (beispielsweise) ähnlich ausgesprochen werden. Das Ergebnis müsse manuell ausgewertet werden, um wirklich brauchbare Treffer auszuwählen. Im Ergebnis kam er auf 958 Varianten, wobei sich der Schlüsselbegriff "tech" mit 86 Varianten am ergiebigsten erwies, gefolgt von "quote" (75) und "celeb" (66). Von den 958 Domains suchte Barnett elf Domains aus, die er dann registrierte, um ihren Wert feststellen zu lassen. Für die Bewertung nutzte er eine KI-basierte Domain-Bewertung, die zumindest sechs der elf Domains mit einem Wert über US$ 100,â einstufte. So kam die auf dem Schlüsselbegriff "system" beruhende Domain sztem.com auf US$ 1.519,â und die auf "logic" beruhende Domain logikq.com auf US$ 1.445,â, während logiqk.com lediglich mit unter US$ 100,â bewertet wurde.
Barnett resümiert, dass sich mit dieser Technik durchaus brauchbare Domains generieren lassen, die unter dem Gesichtspunkt der potenziellen Markenfähigkeit interessant sein könnten. Leider gibt Barnett nicht an, auf welche Grundlagen sich der Algorithmus stützt. Auch vermissen wir Hinweise auf das KI-gestützte Bewertungssystem. Wir finden das Verfahren nicht so spannend wie das, welches Barnett in seinem vorangegangenen Artikel vorgestellt hat.
Wer mehr wissen will, findet den Artikel von Barnett hier:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/5/615R8L31-6138TVEA-6135GVSY-BIY1E8U.html
Quelle: circleid.com, eigene Recherche
DOMAIN-RECHT
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05) scoopsoldier.com - 2. Abweisung im UDRP-Verfahren
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Zwei Unternehmen aus der gleichen Branche streiten zum zweiten Mal um die Domain scoopsoldier.com. Die Beschwerdeführerin legte ein Jahr nach der Erstentscheidung erneut Beschwerde ein und beklagte sich über ein schweres Missverhalten des früheren Dreier-Panels. Damit kam sie aber nicht über die Vorprüfung durch den neuen Panelisten hinaus.
Die Scoop Soldiers Services Company LLC mit Sitz in New Jersey (USA) sieht ihre Rechte durch die Domain scoopsoldier.com verletzt. Sie selbst nutzt die Domain scoopsoldiers.com und ist Inhaberin der beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) eingetragenen Marke "SCOOP SOLDIERS". Die Beschwerdeführerin hatte bereits im Jahr 2023 ein UDRP-Verfahren vor The Forum wegen der Domain scoopsoldier.com geführt und verloren (The Forum, Claim Number: FA2307002053790). Aktuell trägt sie vor, diese Entscheidung sei ein Fehlurteil. Sie habe seinerzeit das Verfahren gegen Carl Gregory, den Inhaber der Top Paw Distributing LLC, geführt. Der sei gesetzlicher Vertreter der eigentlichen Domain-Inhaberin Top Paw Distributing LLC. Tatsächlich hätte das Verfahren aber gegen die Top Paw Distributing LLC geführt werden müssen, die eigentliche Domain-Inhaberin, was man jetzt nachhole. Die Beschwerdeführerin meint, die Angelegenheit müsse neu verhandelt werden, auch wenn das Panel der Ansicht sein sollte, wegen des Grundsatzes der Rechtskraft sei die Angelegenheit abgeschlossen. Das Dreier-Panel im Vorverfahren habe eine schwere Fehlentscheidung getroffen, da es die Marke "SCOOP SOLDIERS" als lediglich beschreibend eingeschätzt, die Markenrechte abgelehnt und dem Beschwerdegegner Gregory nachvollziehbare Gründe für die Wahl der Domain zugestanden habe. Obwohl die Beschwerdeführerin ihre Marke drei Jahre bevor der Gegner die Domain registrierte angemeldet hatte, habe das Panel der Vorentscheidung festgestellt, dass die Beschwerdeführerin keine Rechte an der Marke "SCOOP SOLDIERS" habe. Das Panel machte eine eigene Einschätzung im Widerspruch zum USPTO, das die Registrierung der Marke durchführte. Das Panel erlaubte zudem ein Verfahren gegen den falschen Gegner, Mr. Gregory, wo doch die Top Paw Distributing LLC der eigentliche Gegner war. Bei einem erfolgreichen Verfahren hätte die Beschwerdeführerin die Entscheidung gar nicht durchsetzen können, weil sie gegen die falsche Person ergangen wäre. Ein solches Versäumnis des aus Experten bestehenden Panels sei unentschuldbar und sollte korrigiert werden. Darüber hinaus habe das Panel den falschen Angaben von Mr. Gregory vertraut. Der habe erklärt, er habe die Beschwerdeführerin und ihre Marke nicht gekannt, die Domain habe er aufgrund eines Vorschlags seitens seines Registrars GoDaddy registriert. Die Domain enthalte die eingetragene Marke "SCOOP SOLDIERS", einen Phantasiebegriff; es sei einfach nicht plausibel, dass GoDaddy einen aus einem Phantasiebegriff bestehenden Domain-Namen wie "SCOOP SOLDIER(S)" auf der Grundlage des Konzepts von Dienstleistungen zur Beseitigung von Haustierabfällen, die beide Parteien anbieten, empfehlen würde.
Die Gegnerin Top Paw Distributing LLC, vertreten durch Carl Gregory, hält unter anderem entgegen, dass die Beschwerdeführerin nach der Entscheidung vor einem Jahr eine Frist von zehn Tagen hatte, gegen sie anzugehen. Die habe sie nicht genutzt. In dem aktuellen Verfahren verwende sie immer noch dieselben Behauptungen, mit denen sie vollumfänglich gescheitert war, nur dieses Mal zitiere sie zusätzlich Rechtsprechung. Davon abgesehen sei er, Carl Gregory, Inhaber der Domain scoopsoldier.com. Es liege ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) vor.
Zum Entscheider wurde Rechtsanwalt Eugene I. Low aus Hong Kong berufen, der die Beschwerde schon in der Vorprüfung abwies und RDNH feststellte (The Forum, Claim Number: FA2408002109450). Low erklärt, dass erneut eingereichte UDRP-Beschwerden durch den Grundsatz der Rechtskraft ausgeschlossen sind. Nur unter sehr eingeschränkten Umständen könnten Panelisten solche UDRP-Beschwerden akzeptieren. Die Beschwerdeführerin begründe den Ausschluss des Rechtskraftprinzips in diesem Falle mit zwei Argumenten: Das ersten Verfahren sei gegen den falschen Gegner gerichtet gewesen und das Dreier-Panel habe eine falsche Entscheidung getroffen. Auf Grundlage des Vorbringens der Parteien und der Beweise ist Low der Ansicht, dass der Grundsatz der Rechtskraft greift und die vorliegende Beschwerde ausgeschlossen ist. Die Argumente der Beschwerdeführerin greifen aus seiner Sicht nicht, weil sie einerseits eingesteht, den vermeintlich Falschen verklagt zu haben, und andererseits bemängelt, dass das Dreier-Panel die Verfahrensprinzipien und die Beweise nicht zu ihren Gunsten ausgelegt habe. Diese Argumente liefen auf eine Beschwerde in der Sache hinaus, aber nicht wirklich auf das Verhalten (oder Fehlverhalten) der drei Panelisten. Die Beschwerdeführerin habe keine neuen Beweise vorgelegt oder eine Veränderung der Umstände vorgetragen. Geändert habe sich lediglich der von der Beschwerdeführerin "korrekt" benannte Gegner, mit dem sie ihren vermeintlichen Fehler aus dem ersten Verfahren korrigiere. Die Gegner in beiden Fällen scheinen ein und dieselbe Person zu sein oder zumindest zur selben Unternehmensgruppe zu gehören. Ein Grund für ein Panel, den Fall erneut zu prüfen wäre, wenn ein Eigentümerwechsel stattgefunden hätte, der die Kette der Eintragung unterbrochen haben würde. Die Beschwerdeführerin trägt allerdings nicht vor, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Aufgrund dieser Umstände kam Low zu dem Ergebnis, die Beschwerde wegen des Grundsatzes der Rechtskraft abzuweisen.
Low prüfte alsdann das Vorliegen von RDNH. Er stellte fest, dass dies ein klarer Fall sei, bei dem das Prinzip der Rechtskraft greift, und dass die Beschwerdeführerin sich dessen bewusst war. Die vorgebrachten Gründe, aufgrund derer sie das Verfahren erneut anstrengte, seien unangemessen und unzureichend. Insbesondere hätte die Beschwerdeführerin erkennen müssen, dass der Vorwurf eines schweren Fehlverhaltens gegenüber einem Panel eine ernste Angelegenheit ist und dass dieser nicht leichtfertig ohne glaubwürdige Beweise aufgestellt werden dürfe. Was die Beschwerdeführerin hier vorbringe, sei tatsächlich nur ihr Missfallen an der Entscheidung des früheren Dreier-Panels in der Sache. Für Low war dies eine spekulative Wieder-Beschwerde, bei der die rechtlich beratene Beschwerdeführerin wusste oder hätte wissen müssen, dass sie damit keinen Erfolg haben würde. Aus diesem Grunde liege hier ein RDNH vor.
Die UDRP-Entscheidung von 2024 über die Domain scoopsoldier.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/5/615R8L31-6138TVEA-6135GVSZ-SDV19LA.htm
Die UDRP-Entscheidung von 2023 über die Domain scoopsoldier.com finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/5/615R8L31-6138TVEA-6135GVT0-EEMQ3M.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) asap.com - schnelle Auktion für US$ 404.600,â
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Die vergangene Domain-Handelswoche bietet mit asap.com für US$ 404.600,â (ca. EUR 362.467,â) einen Gewinner mit deutlichen Verlusten. Darüber hinaus gibt es im fünfstelligen Mittelfeld ein paar Glanzstücke.
Den Top-Platz belegt asap.com mit einem Preis von US$ 404.600,â (ca. EUR 362.467,â), den sie im Rahmen einer Insolvenzauktion erzielt. Der eigentliche Verkaufspreis liegt bei US$ 340.000,â, zu dem sich eine 19-prozentige Kaufprämie addiert, so dass der Gesamtpreis die genannten US$ 404.600,â (ca. EUR 362.467,â) erreicht. Ursprünglich stammte die Domain aus einem Verbundkauf von mehreren Domains, für die die Käuferin, das Unternehmen Waitr, laut Bilanz aus dem 4. Quartal 2021 insgesamt US$ 3.006.000,â (ca. EUR 2.757.800,â) zahlte. Die Drei-Zeichen-Domain ope.com kommt auf US$ 52.000,â (ca. EUR 46.585,â) und verbessert sich gegenüber den im April 2016 erzielten US$ 26.900,â (ca. EUR 23.596,â).
Die Länderendungen führen wieder einige .ai-Domains an, mit authentic.ai zum Preis von US$ 50.000,â (ca. EUR 44.793,â) an erster Stelle, die sich seit September 2020 sehr gut entwickelt hat. Damals kam sie auf lediglich US$ 1.111,â (ca. EUR 957,â). Die deutsche Endung trägt ihren byte.de mit EUR 9.500,â bei. Interessant ist die Drei-Zeichen-Hack-Domain gue.st (Sao Tome und Principe) mit US$ 5.000,â (ca. EUR 4.479,â).
Die neuen generischen Endungen bieten lediglich den immo.club zum Preis von US$ 3.000,â (ca. EUR 2.688,â). Die klassischen generischen Endungen bieten catalog.org zum Preis von US$ 11.800,â (ca. EUR 10.571,â) an erster Stelle. Die vergangene Domain-Handelswoche liefert lediglich eine Domain im sechsstelligen Bereich, bietet aber immerhin kleine Besonderheiten.
Länderendungen
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authentic.ai US$ 50.000,â (ca. EUR 44.793,â)
strawberry.ai US$ 45.000,â (ca. EUR 40.314,â)
tomo.ai US$ 32.250,â (ca. EUR 28.892,â)
noa.ai US$ 30.000,â (ca. EUR 26.876,â)
deepsoft.ai US$ 10.000,â (ca. EUR 8.959,â)
byte.de EUR 9.500,â
coupon.co.uk GBP 6.700,â (ca. EUR 7.995,â)
balcony.co US$ 7.500,â (ca. EUR 6.719,â)
eladestation.de EUR 5.000,â
amazina.de EUR 5.000,â
gue.st US$ 5.000,â (ca. EUR 4.479,â)
athena.fi US$ 3.888,â (ca. EUR 3.483,â)
therapien.de EUR 3.450,â
pricehub.co.uk GBP 2.499,â (ca. EUR 3.340,â)
pinktv.rs EUR 3.000,â
tmat.eu EUR 2.999,â
dtt.ch EUR 2.990,â
art.ar EUR 2.500,â
babynames.de EUR 2.380,â
Neue Endungen
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immo.club US$ 3.000,â (ca. EUR 2.688,â)
Generische Endungen
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catalog.org US$ 11.800,â (ca. EUR 10.571,â)
closers.net US$ 3.000,â (ca. EUR 2.688,â)
news247.org US$ 2.499,â (ca. EUR 2.239,â)
.com
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asap.com US$ 404.600,â (ca. EUR 362.467,â)
ope.com US$ 52.000,â (ca. EUR 46.585,â)
njs.com US$ 32.500,â (ca. EUR 29.116,â)
montex.com US$ 30.000,â (ca. EUR 26.876,â)
tipless.com US$ 15.000,â (ca. EUR 13.438,â)
undressed.com US$ 12.500,â (ca. EUR 11.198,â)
boysclub.com US$ 11.250,â (ca. EUR 10.078,â)
modestyblaise.com US$ 9.995,â (ca. EUR 8.954,â)
digitalwerk.com EUR 9.500,â
uscamps.com US$ 8.000,â (ca. EUR 7.167,â)
ucuzbilet.com US$ 7.985,â (ca. EUR 7.153,â)
madhya.com US$ 6.000,â (ca. EUR 5.375,â)
conveytech.com US$ 5.000,â (ca. EUR 4.479,â)
bed1.com US$ 4.799,â (ca. EUR 4.299,â)
marui.com US$ 4.000,â (ca. EUR 3.583,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com, eigene Recherche
EVENT
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07) Stockholm - Anmeldung für die NDDs im April 2025
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Für die Nordic Domain Days 2025 (NDD25) im April 2025 sind die Anmeldetore geöffnet. Die Präsenzveranstaltung findet wie gehabt im Clarion Hotel Stockholm statt.
Es sind die achten Nordic Domain Days (NDD) in zehn Jahren, die vom 27. bis 29. April 2025 in Stockholm stattfinden. Bei den Nordic Domain Days kommt die Domain-Industrie zusammen, um Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen: Registries, Registrare, Reseller, Service-Provider und Investoren. Was zählt, sind persönliche Interaktionen zwischen den Referenten und Teilnehmern. Die Agenda liegt allerdings noch nicht vor. Angekündigt ist zumindest, dass jeden Morgen eine Keynote stattfindet.
Die Nordic Domain Days 2025 finden vom 27. bis 29. April 2025 im Clarion Hotel Stockholm, Ringvägen 104, 118 60 Stockholm (Schweden) statt. Die NDD25 bieten unterschiedliche Teilnahmetickets: Das normale "Attendee"-Ticket kostet mittlerweile EUR 299,â und bietet schwedische Kaffeepäuschen (Fika) sowie endlose Ströme von Kaffee über den ganzen Tag, ein Lunchbuffet und ein abendliches Zusammenkommen. Das VIP-Ticket für diesmal EUR 699,â bietet als Upgrade gegenüber dem "Attendee"-Ticket gleich mehrere Abendveranstaltungen, "Email Concierge", "Meeting Lounge" und ein VIP-Dinner am Sonntag. Die Preise der Partner-Tickets starten bei EUR 3.000,â und bieten jede Menge Möglichkeiten, sein Unternehmen darzustellen, inklusive eines eigenen Workshops, den man veranstalten kann. Wichtig zu wissen: auch diesmal wird die Veranstaltung weder aufgezeichnet noch gestreamt â dabei sein ist alles.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
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ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
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verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
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Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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