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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1267 | ISSN 1616-0908 |
> http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 15. Mai 2025 |
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Willkommen bei der 1267. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 22. Mai 2025.
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INHALT Ausgabe #1267
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01)...News: NIS-2 - EU eskaliert Vertragsverletzungsverfahren
02)...News: Monitoring - jüngere Domains bergen mehr Risiken
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .me, .music und .top
04)...Recht: Gigalaw - weniger UDRP-Verfahren im Q1/2025
05)...Recht: Forum - zuviel Spekulation im Streit um clio.ai
06)...Handel: Ahoi - rivaclub.com schwimmt mit US$ 294.888,â
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07)...Event: UDRP - Webinar zum Reformreport von WIPO & ICA
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) NIS-2 - EU eskaliert Vertragsverletzungsverfahren
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Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der NIS-2-Richtlinie eskaliert: in zwei Monaten droht ein Klageverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Bis zum 17. Oktober 2024 hatten die 27 EU-Mitgliedsländer Zeit, die Richtlinie über MaÃnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) in nationales Recht umzusetzen. Doch bisher ist wenig passiert. Lediglich acht Länder â nämlich Belgien, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien und die Slowakei â haben bereits nationale Gesetze zur Umsetzung der NIS-2 verabschiedet. Einige weitere Länder, darunter Ãsterreich, haben zumindest Gesetzesentwürfe vorgelegt, die sich in der Phase der parlamentarischen Diskussion oder im Gesetzgebungsprozesses befinden; beim Rest liegt derzeit noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf vor. In Deutschland gab es mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) zwar ebenfalls bereits einen Entwurf; der fiel jedoch mit dem Scheitern der Ampel-Koalition dem Prinzip der sachlichen Diskontinuität zum Opfer, wonach alle Gesetzentwürfe und andere Vorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, neu eingebracht und verhandelt werden müssen. Bereits im November 2024 hat die EU-Kommission deshalb "Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien" gegen 23 EU-Mitgliedsstaaten eingeleitet, sprich ein Vertragsverletzungsverfahren.
Da mindestens 19 EU-Mitgliedsstaaten hierauf nicht in genügender Weise reagiert haben, hat die EU-Kommission nun beschlossen, förmliche und mit Gründen versehene Stellungnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts zu versenden. Neben Deutschland gehören zu den Adressaten Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Ãsterreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden. Sie müssen binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen MaÃnahmen ergreifen. Versäumt es ein Mitgliedstaat auch hierauf, das EU-Recht einzuhalten, kann die Kommission den Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Entscheidet der Gerichtshof gegen einen Mitgliedstaat, muss dieser die erforderlichen MaÃnahmen ergreifen, um dem Urteil nachzukommen. In etwa 90 Prozent der Vertragsverletzungsverfahren kommen die Mitgliedstaaten jedoch ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nach, bevor sie vor den Gerichtshof gebracht werden. Kommt ein Mitgliedstaat dem Urteil des Gerichtshofs trotz des ersten Urteils jedoch weiterhin nicht nach, kann die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen. Nach einer einzigen schriftlichen Mahnung (Aufforderungsschreiben) kann die Kommission den Mitgliedstaat erneut an den Gerichtshof verweisen. Wenn die Kommission einen Mitgliedstaat erneut an den Gerichtshof verweist, kann sie dem Gerichtshof finanzielle Sanktionen vorschlagen, die sich nach Dauer und Schwere des VerstoÃes sowie seiner Zahlungsfähigkeit richten. Welche Pläne die neue Bundesregierung hat, ist noch unklar; im Koalitionsvertrag heiÃt es lediglich: "Wir werden im Rahmen der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie das BSI-Gesetz novellieren."
Mit der NIS-2 soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie gilt für Einrichtungen in wesentlichen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, IKT-Verwaltungsdiensten und digitalen Diensten, aber auch in den Bereichen Abwasser- und Abfallbewirtschaftung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste und öffentlicher Verwaltung. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie ist nach Einschätzung der EU-Kommission von zentraler Bedeutung für die weitere Verbesserung der Resilienz und der Kapazitäten der in diesen Bereichen tätigen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie der EU als Ganzes, auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren.
Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/6EGWKM3J-6EFFY3Z7-6EFFY3YS-2ESVCV.html
Quelle: europa.eu, eigene Recherche
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02) Monitoring - jüngere Domains bergen mehr Risiken
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Je jünger eine Domain, desto höher ist ihr Schadpotential: zu diesem Ergebnis kommt ein Report des US-amerikanischen Sicherheitsunternehmens DNSFilter. Für effektives Domain-Monitoring bildet sich damit ein weiterer Ansatzpunkt.
Gegründet im Oktober 2015, hat sich DNSFilter mit Sitz in Washington (DC) dem Ziel verschrieben, mit Unterstützung durch 140 Mitarbeiter Online-Bedrohungen effektiver und benutzerfreundlicher zu blockieren als die Konkurrenz. Wie das gelingen soll, verrät das Unternehmen unter anderem in seinem Sicherheitsbericht, der quartalsweise erscheint. In der aktuellen Ausgabe, die nach Preisgabe einiger persönlicher Informationen heruntergeladen werden kann, hat man den globalen Datenverkehr im Domain Name System des 1. Quartals 2025 analysiert und dabei einige Trends unter Cyberkriminellen ausgemacht. Der wichtigste davon ist, dass Betrüger stark auf neu registrierte Domains setzen, um ahnungslose Nutzer dazu zu verleiten, auf Phishing-Links zu klicken. Neu registrierte Domains bieten ihnen erhebliche Vorteile; sie sind noch nicht auf Sperrlisten erschienen, was böswilligen Akteuren zeitlichen Vorsprung gibt. Phishing- oder Malware-Angriffe können binnen Minuten nach dem Start einer Website erfolgen, und etwa ein Drittel der Phishing-Sites verschwindet nach den Recherchen von DNSFilter bereits Stunden nach der ersten Entdeckung. Es sei nahezu unmöglich, bösartige Aktivitäten in so kurzer Zeit zu erkennen, zu bewerten und zu blockieren.
Besonders beliebt sind Fast-Flux-Angriffe, wahlweise als Single-Flux- oder Double-Flux-Technik. Cyberkriminelle ändern dabei DNS-Einträge so schnell, dass es IT-Sicherheitsteams erschwert wird, die Quelle bösartiger Aktivitäten zu identifizieren und zu blockieren. Im Fall eines Single-Flux-Angriffs wird eine Domain mit mehreren IP-Adressen verknüpft, die in DNS-Antworten häufig rotieren. Double-Flux nutzt ebenfalls IP-Adressrotation und fügt schnell wechselnde DNS-Nameserver hinzu; das dient als zusätzlicher Schutzschild, der die Ausschaltung der Angreifer zusätzlich erschwert. DNSFilter vergleicht dieses Phänomen mit der Eröffnung eines Pop-Up-Stores, der Gelder von Kunden einnimmt und ihn dann wieder schlieÃt, noch bevor die Polizei eintrifft. Die US-amerikanische Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) hat festgestellt, dass viele Netzwerke eine Lücke in der Abwehr solcher Fast-Flux-Angriffen aufweisen. Eine der Abwehrempfehlungen lautet auf Verwendung von DNS- und IP-Blocklisten sowie Firewall-Regeln oder nicht routingfähigen DNS-Antworten, um den Zugriff auf Fast-Flux-Domains und IP-Adressen zu blockieren.
Wenn neu registrierte Domains häufig für Phishing- und Malware-Kampagnen verwendet werden, ergibt sich aber auch ein Ansatzpunkt für GegenmaÃnahmen. Das Datum der Registrierung einer Domain gehört â zumindest im Fall von Domains mit generischer Endung â zu den wenigen Daten, die über das WHOIS (noch) öffentlich zugänglich sind und ausgelesen werden kann. Das erlaubt ein strategisches Filtern und Blockieren solcher neu registrierter Domains in Abhängigkeit von ihrem Alter. Effektives Domain-Monitoring kann also auch insoweit helfen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und nicht wachsen zu lassen, denn es überwacht und berichtet kontinuierlich rund um die Uhr über bestehende und neue Domain-Registrierungen. Darauf aufbauend, lässt sich eine effektive Strategie zur Verhinderung von Markenmissbrauch entwickeln. Domain-Monitoring bildet damit einen wichtigen Baustein für den Schutz vor dem Missbrauch einer Marke durch Domain-Grabbing, Cybersquatting, Phishing-Seiten, Spam, der Manipulation von Suchergebnissen durch Search Engine Optimization (SEO) oder verkaufte Plagiate über gefälschte Online-Shops.
Den "DNSFilter 2025 Q1 Security Report" finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/6EGWKM3J-6EFFY3Z7-6EFFY3YT-2AO15SW.html?
Quelle: circleid.com, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .me, .music und .top
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Schlechtes Image von .top: die neu eingeführte Top Level Domain ist nach Recherchen des Spamhaus Project bei Cyberkriminellen besonders beliebt. Derweil möchte Montenegros .me die Verbreitung von Kinderpornographie noch stärker eindämmen, während .music aktive Registrierungen benötigt â hier unsere Kurznews.
Domain.me, Registry der montenegrinischen Länderendung .me, verschärft den Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Helfen soll der Ausbau einer Partnerschaft mit der britischen Internet Watch Foundation (IWF), einer Wohltätigkeitsorganisation, die daran arbeitet, die Verfügbarkeit von Online-Inhalten mit sexuellem Missbrauch zu minimieren. Domain.me erhielt ursprünglich über das PIR-Sponsoring-Programm Zugang zu den IWF-Diensten und ist nun selbst Mitglied geworden. Besonders effektiv ist die "TLD Hopping List"; sie zielt auf die kriminellen Websites ab, die nach Identifikation durch die IWF im Internet "herumhüpfen", um aktiv zu bleiben. Dabei handelt es sich um Angebote, die offline genommen werden, nur um wieder aufzutauchen, oft mit demselben Inhalt und demselben Namen, aber unter einer anderen Top Level Domain. Durch den Abgleich mit dieser Liste stellt Domain.me sicher, dass es weniger Orte für Kriminelle gibt, verbotene Inhalte zum Abruf bereitzuhalten. "At .ME Registry, we are committed to creating a safer and more responsible online space. Joining the Internet Watch Foundation reflects our commitment to collaborating with industry leaders to prevent online abuse, raise awareness of online safety, and support the IWFâs vital mission", so Predrag LeÅ¡iÄ, CEO von Domain.me.
Bereits im Herbst 2024 hat .music ihren regulären Registrierungsbetrieb aufgenommen, aber auf den ersten Blick scheint das Interesse mau. Nur rund 7.500 registrierte Domains melden die Statistikexperten von ntldstats.com. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Nach den zuletzt verfügbaren ICANN-Berichten kam .music im Januar 2025 auf bereits über 30.000 registrierte Domains. Die Differenz ergibt sich daraus, dass ein GroÃteil der registrierten Domains noch nicht aktiviert wurde. "We have more registrations than any community TLD and it is not even close", so Constantine Roussos, CEO der Registry DotMusic Limited. Allerdings spricht die Differenz auch dafür, dass ein GroÃteil der Domains auf defensive Registrierungen zurückgeht, ohne die Absicht, sie jemals aktiv zu nutzen. Das wäre überraschend, denn die Registrierung und Nutzung von .music-Domains ist ausschlieÃlich verifizierten Mitgliedern der Music-Community vorbehalten, so dass diese ihre Identität im Internet schützen, kontrollieren und überwachen können. Wer eine .music-Domain registriert hat, muss sie daher über den Identity Service Provider id.music freischalten lassen; erst dann kann die Domain genutzt werden. Bleibt zu hoffen, dass die Domain-Inhaber davon Gebrauch machen und .music präsenter wird.
Das gemeinnützige Spamhaus Project hat die Betreiber der neuen Top Level Domain .top stark kritisiert. Im jüngsten "Domain Reputation Update" stellten die Spamhaus-Forscher einen Anstieg des Missbrauchs um 50 Prozent fest; in nur sechs Monaten wurden 211.406 Fälle entdeckt. Und das belegt man auch mit Beispielen, nämlich den Domains e-zpass[.]com-txzy[.]top und bayareafastrak[.]com-fzxb[.]top, die auf E-Zpass, ein automatisiertes Mautsystem an der Ostküste der USA, und FasTrak, dessen Pendant an der Westküste, abzielen. Die Betrügereien werden hauptsächlich über SMS-Phishing ("Smishing") verbreitet und nutzen die Domain-Endung .top aus, um den Empfängern vorzutäuschen, dass sie noch nicht bezahlte Mautgebühren schulden. Insgesamt hätten die günstigen Registrierungsgebühren, die geringe Kontrolle, eine breite Verfügbarkeit und die Unterstützung für Massenregistrierungen .top zu einem Hotspot für Missbrauch gemacht. Dabei packt Spamhaus .top in ein Paket mit .xin; sowohl .top- als auch .xin-Domains werden hauptsächlich über Dominet (HK) Limited registriert, einen Domain-Registrar, der bis zum 27. August 2024 unter dem Namen "Alibaba.com Singapore E-Commerce Private Limited" firmierte. Dem wiederum wirft ICANN vor, keine angemessenen und zeitnahen Schritte zur Untersuchung und angemessenen Reaktion auf Missbrauchsmeldungen unternommen zu haben. Spamhaus fordert deshalb ICANN auf, genauer hinzuschauen und die Bemühungen zur Bekämpfung eines eskalierenden Missbrauchs zu intensivieren. Es sei an der Zeit, .top und seine Unterstützer für ihre Rolle bei der Ermöglichung des Missbrauchs zur Rechenschaft zu ziehen.
Den Bericht des Spamhaus Project zu .top finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/6EGWKM3J-6EFFY3Z7-6EFFY3YU-CO0CBS.html!
Quelle: iwf.org.uk, domainincite.com, spamhaus.org
DOMAIN-RECHT
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04) Gigalaw - weniger UDRP-Verfahren im Q1/2025
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Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidungen für das erste Quartal 2025 vor. Die Anzahl der UDRP-Verfahren fällt leicht ab.
"Gigalaw's Domain Dispute Digest First Quartal, 2025" ist ein 16-seitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den ersten drei Monaten dieses Jahres. Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf ICANN-akkreditierten Streitbeilegungsstellen (WIPO, Forum, CAC, ADNDRC und CIIDRC) aus. Kernfeststellung seines Berichts ist: Domain-Namen-Streitigkeiten nach der UDRP fielen gegenüber dem ersten Quartal 2024 sehr deutlich ab, es gab 11,77 Prozent weniger Entscheidungen über 27,51 Prozent weniger Domains. In seinem Vorwort geht Isenberg zunächst auf den WIPO-ICA Report ein und stellt die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte daraus vor. Im Domain Dispute Digest zeigt er die rückläufige Entwicklung von Domains und Entscheidungen im UDRP-Verfahren im Vergleich zum ersten Quartal 2024 auf, spekuliert aber auf Basis der ihm vorliegenden Daten bis zum 19. April 2025, dass letztlich für das Gesamtjahr 2025 wieder ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen sein wird.
Gegenüber dem Vorjahresquartal mit 4.638 Domains und 2.201 Entscheidungen gehen die Zahlen deutlich zurück: das erste Quartal 2025 verzeichnete nur 3.362 Domains und 1.942 Verfahren. Auch gegenüber dem vierten Quartal 2024 mit 3.635 Domains und 2.169 Entscheidungen fallen die Zahlen des ersten Quartals 2025 ab. Aber nicht nur das, gegenüber dem ersten Quartal 2024 gab es weniger Transferentscheidungen und Zurückweisungen, nur 88,7 Prozent gegenüber 94,2 Prozent Transfers und 4,28 Prozent gegenüber 5 Prozent Abweisungen; hingegen stieg die Anzahl der abgebrochenen Verfahren auf 6,93 Prozent gegenüber 0,84 Prozent im ersten Quartal 2024. Die meisten Entscheidungen ergingen bei WIPO (1.121), gefolgt vom Forum (583). Bei 84,63 Prozent aller Verfahren ging es um lediglich eine Domain, bei 8,2 Prozent um zwei Domains. Der prozentuale Anteil nimmt ab, je mehr Domains beteiligt waren. Das umfangreichste Verfahren war ein Streit von Novartis um 228 Domains; Novartis belegt mit einem weiteren Verfahren über 122 Domains auch den zweiten Platz. Die meisten, nämlich 48 Verfahren, bestritt das französische Handelsunternehmen Carrefour und führte damit zwei Verfahren mehr als im ersten Quartal 2024. Die meisten Verfahren unter den gTLDs betrafen .com-Domains (1.968), gefolgt von .shop (187) und .online (186). Unter den Länderendungen lag .co (Kolumbien) mit 37 Verfahren vorne, gefolgt von .ai (Anguilla) mit 23 Verfahren.
Isenberg widmet sich diesmal wieder den vorzeitig beendeten ("terminated") Verfahren, die sonst nicht in seine Berechnungen Eingang finden. So führten 89,75 Prozent der Verfahren und damit 3.362 betroffene Domains zu einer Entscheidung, während 10,25 Prozent der Verfahren und damit 384 betroffene Domains vorzeigt beendet wurden. Bei WIPO waren das 11,16 Prozent der Verfahren, bei Forum 9,14 Prozent. Bei den weiteren Streitbeilegungsinstitutionen fällt der prozentuale Anteil an vorzeitigen Beendigungen jeweils geringer aus, je geringer die Anzahl der Verfahren und beteiligten Domains ist.
Das 16-seitige "Gigalaw Domain Dispute Digest, Q1/2025" gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Ãberblick über die Entwicklung der UDRP- und URS-Verfahren im ersten Quartal 2025. Wir empfehlen â wie immer â die Lektüre.
Sie finden das "Gigalaw's Domain Dispute Digest First Quartal, 2025" von Doug Isenberg unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/6EGWKM3J-6EFFY3Z7-6EFFY3YV-1C467S9.pdf
Quelle: giga.law, eigene Recherche
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05) Forum - zuviel Spekulation im Streit um clio.ai
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Bisher verzeichnen wir 24 UDRP-Verfahren um .ai-Domains im Jahr 2025, 10 bei WIPO und 14 bei Forum. In immerhin drei Fällen wurde die jeweilige Beschwerde abgewiesen; es gab eine vorzeitige Beendigung. Die Quote für Abweisungen liegt damit bei 12,5 Prozent. Eine Abweisung erfuhr auch ein Kanzleisoftwareanbieter beim Streit um clio.ai vor der Streitbeilegungsstelle Forum.
Die US-amerikanische Themis Solutions Inc. nutzt seit Oktober 2008 die Marke "CLIO" in Verbindung mit Software für Kanzleimanagement und -verwaltung, die per Download und Service (SAAS) angeboten wird, und damit verbundene Waren und Dienstleistungen, einschlieÃlich einer Reihe von cloudbasierten Lösungen wie juristischer CRM-Software. Sie hat die Marke für unterschiedliche Klassen seit 2013 beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) registriert. Sie sieht ihre Rechte durch die Domain clio.ai verletzt. Der Inhaber der Domain bietet diese für CAD 475.931,62 zum Kauf an. Das sei deutlich zu viel, fand die Markeninhaberin; er richte sich unmittelbar an sie als kaufkraftstarke Markeninhaberin. Zudem habe der Gegner die Domain just einen Tag, bevor man selbst ein Produkt, das auf künstlicher Intelligenz beruht, auf den Markt gebracht habe, registriert. Sie startete ein UDRP-Verfahren vor dem Forum. Inhaber der im September 2021 registrierten Domain clio.ai ist der Domain-Investor Narendra Ghimire / Deep Vision Architects, der sich von Domain-Anwalt John Berryhill vertreten lieÃ. Er trägt vor, bei der Registrierung von clio.ai habe er von der Beschwerdeführerin nichts gewusst. Die Domain habe er als Domain-Investor registriert, weil sie ein allgemeiner und ein geographischer Name sowie der einer Gottheit aus der griechischen Mythologie ist. Neben dieser Domain habe er weitere Domains nach Namen aus der griechischen Mythologie registriert wie athena.ai, hera.ai und theta.ai. Zudem sei es ein technisches Akronym und werde von vielen Dritten als Marke genutzt. Er biete die Domain allgemein zum Kauf an und ziele nicht auf die Beschwerdeführerin. Als Entscheider wurde ein Gremium bestehend aus der als Rechtsberaterin und Mediatorin im Recht geistigen Eigentums tätigen US-amerikanischen Volljuristin Sandra J. Franklin, dem britischen Juristen Nick J. Gardner und dem US-Rechtsanwalt Steven M. Levy berufen.
Das Gremium wies die Beschwerde der Themis Solutions Inc. ab, da ihre Argumentation nicht für den Anscheinsbeweis über ein fehlendes Recht oder ein fehlendes berechtigtes Interesse des Gegners ausreichte (Forum Claim Number: FA2502002139218). Das Gremium stellte zunächst das Vorliegen einer Marke und die Ãhnlichkeit der Domain mit dieser fest. Es führte zur ccTLD als mögliches unterscheidungskräftiges Merkmal aus: "The Panel further notes that although the ".ai" top-level domain can be a reference to "artificial intelligence", it is also the country code top-level domain ("ccTLD") for Anguilla and finds that the ".ai" TLD is not relevant to the ¶ 4(a)(i) confusing similarity analysis." Damit hatte die Beschwerdeführerin das erste Element der UDRP erfüllt.
An der Begründung der Behauptung, der Gegner habe kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain clio.ai, scheiterte die Beschwerdeführerin jedoch. Das Gremium brach die Argumentation der Beschwerdeführerin auf zwei Punkte herunter: die Nutzung der Domain durch den Gegner sei nicht gutgläubig und er habe die Beschwerdeführerin ins Visier genommen, weil erstens der Verkaufspreis der Domain so hoch angesetzt war, dass ihn sich nur eine kleine Anzahl von Unternehmen leisten konnte, und zweitens der Gegner von dem geplanten Eintritt der Beschwerdeführerin in den AI-Bereich gewusst haben muss. Für das Gremium beruht das gesamte Vorbringen der Beschwerdeführerin auf Indizien, die Argumentation sei zu spekulativ â das Vorbringen sei insgesamt nicht überzeugend. Das Kaufen und Verkaufen von generischen Domain-Namen gilt im Rahmen der UDRP als legitim, solange keine Anzeichen für Betrug oder Cybersquatting ersichtlich sind. Ein Domain-Investor könne jeden Preis für eine Domain setzen. Das Wort "Clio" weise zahlreiche Bedeutungen und Verwendungsmöglichkeiten auf, die über die Bedeutung der Marke der Beschwerdeführerin hinausgehen. Nichts auf der Auktionswebsite, auf die die Domain geschaltet ist, deutet auf die Beschwerdeführerin hin. Die Tatsache, dass der Gegner Inhaber anderer Domains mit beschreibenden Zeichen ist und dass er in der Vergangenheit eine Reihe von UDRP-Verfahren gegen solche Domains (wie etwa abnormal.ai) erfolgreich abwehren konnte, sprächen für ihn. Aus diesen und weiteren Gründen stellte das Gremium fest, dass die Beschwerdeführerin nicht glaubhaft gemacht hat, dass der Gegner keine Rechte oder berechtigten Interessen an der Domain clio.ai hat. Damit war das zweite Element der UDRP nicht erfüllt. Das Gremium warf noch einen kurzen Blick auf die Frage der Bösgläubigkeit, der eigentlich nicht notwendig sei. Hier machte es nur deutlich, dass es â wie zuvor bereits dargelegt â nicht darauf schlieÃen könne, der Gegner habe von der Beschwerdeführerin und ihrer Marke gewusst, bevor er die Domain registrierte. Es fehlten entsprechende Beweise, weshalb auch das Element der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain nicht vorläge. In der Folge wies das Gremium die Beschwerde ab.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain clio.ai finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/6EGWKM3J-6EFFY3Z7-6EFFY3YW-J3AG77.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) Ahoi - rivaclub.com schwimmt mit US$ 294.888,â
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Die vergangene Domain-Handelswoche bietet keine hohen Preise, aber den Inhaber von rivaclub.com, die der im Dezember 2023 für US$ 294.888,â (ca. EUR 258.674,â) gekauft hatte.
Bereits im Dezember 2023 teilte Domain-Investor Mike Mann mit, er habe die Domain rivaclub.com zum Preis von US$ 294.888,â (ca. EUR 258.674,â) verkauft. Doch seitdem tat sich nichts mit der Domain, weshalb Zweifel an den Angaben entstanden. Nun gab es eine Ãnderung im Whois-Verzeichnis und der damalige Käufer hat eine Website online gestellt, auf der er Motorboote anbietet. Die Drei-Zeichen-Domain jru.com erzielt US$ 17.000,â (ca. EUR 14.912,â) und fällt damit gegen die im September 2019 erzielten US$ 23.100,â (ca. EUR 21.000,â) stark ab. Bei der Domain carzilla.com änderte sich über 14 Jahre wenig: aktuell erzielte sie GBP 10.000,â (ca. EUR 11.824,â), im August 2011 waren es US$ 11.000,â (ca. EUR 7.640,â). Erfreulicher verlief es bei housesitting.com mit jetzt US$ 10.000,â (ca. EUR 8.772,â) gegenüber US$ 8.000,â (ca. EUR 5.860,â) im April 2007.
Unter den Länderendungen steht Frankreich mit idealiste.fr zum Preis von EUR 20.000,â an erster Stelle. Die Domain migo.io verliert mit aktuell US$ 3.997,â (ca. EUR 3.506,â) gegenüber US$ 4.330,â (ca. EUR 3.901,â) im März 2020.
Die neuen generischen Endungen sind lediglich mit hdss.watch zum Preis von US$ 4.282,â (ca. EUR 3.756,â) vertreten, während sich die klassischen generischen Endungen auf themc.org zum Preis von US$ 2.800,â (ca. EUR 2.456,â) beschränken. Die vergangene Domain-Handelswoche bot tatsächlich nicht viel, auÃer dass wir den Käufer einer im Dezember 2023 gekauften Domain kennen lernen.
Länderendungen
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idealiste.fr EUR 20.000,â
fizz.ai US$ 17.999,â (ca. EUR 15.789,â)
norm.eu EUR 12.999,â
devialet.cn US$ 12.800,â (ca. EUR 11.228,â)
research.ca US$ 9.000,â (ca. EUR 7.895,â)
vivo.in US$ 8.800,â (ca. EUR 7.719,â)
mvc.eu EUR 5.999,â
yom.at EUR 5.555,â
expoteam.de EUR 5.000,â
enm.ch EUR 5.000,â
xata.ai US$ 5.000,â (ca. EUR 4.386,â)
btcc.eu EUR 3.999,â
deft.vc US$ 4.500,â (ca. EUR 3.947,â)
migo.io US$ 3.997,â (ca. EUR 3.506,â)
moniteurautomobile.fr EUR 3.500,â
bunker.fr EUR 3.500,â
newntide.de US$ 4.000,â (ca. EUR 3.509,â)
meat.co US$ 3.500,â (ca. EUR 3.070,â)
fishing24.de EUR 2.750,â
abflussteam.de EUR 2.750,â
wedoo.be EUR 2.499,â
woven.be EUR 2.407,â
markmywords.de EUR 2.380,â
installateur24.de EUR 2.200,â
asterisque.fr EUR 2.000,â
Neue Endungen
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hdss.watch US$ 4.282,â (ca. EUR 3.756,â)
Generische Endungen
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themc.org US$ 2.800,â (ca. EUR 2.456,â)
.com
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rivaclub.com US$ 294.888,â (ca. EUR 258.674,â)
borj.com GBP 44.000,â (ca. EUR 52.024,â)
sollers.com US$ 50.000,â (ca. EUR 43.860,â)
aiwheel.com US$ 20.000,â (ca. EUR 17.544,â)
jru.com US$ 17.000,â (ca. EUR 14.912,â)
carzilla.com GBP 10.000,â (ca. EUR 11.824,â)
hbre.com US$ 13.478,â (ca. EUR 11.823,â)
easyusenet.com US$ 13.000,â (ca. EUR 11.404,â)
housesitting.com US$ 10.000,â (ca. EUR 8.772,â)
loopnest.com US$ 9.995,â (ca. EUR 8.768,â)
comtrac.com US$ 9.995,â (ca. EUR 8.768,â)
mealsy.com US$ 9.799,â (ca. EUR 8.596,â)
4padel.com US$ 9.402,â (ca. EUR 8.247,â)
chaintech.com US$ 8.110,â (ca. EUR 7.114,â)
webinternet.com US$ 8.000,â (ca. EUR 7.018,â)
cybercult.com US$ 7.500,â (ca. EUR 6.579,â)
tgtglobal.com US$ 7.500,â (ca. EUR 6.579,â)
mytexas.com US$ 7.009,â (ca. EUR 6.148,â)
semnic.com US$ 6.940,â (ca. EUR 6.088,â)
happy-day.com US$ 6.500,â (ca. EUR 5.702,â)
coverflow.com EUR 5.800,â
vaultsy.com US$ 5.665,â (ca. EUR 4.969,â)
hiseller.com US$ 5.516,â (ca. EUR 4.839,â)
pulmo.com US$ 5.500,â (ca. EUR 4.825,â)
braes.com US$ 5.100,â (ca. EUR 4.474,â)
blue-tech.com US$ 5.000,â (ca. EUR 4.386,â)
jeddahrealestate.com US$ 5.000,â (ca. EUR 4.386,â)
wallpaperonline.com US$ 5.000,â (ca. EUR 4.386,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com
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07) UDRP - Webinar zum Reformreport von WIPO & ICA
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Erst kürzlich legten das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) und der Lobby-Verband Internet Commerce Association (ICA) ihren ersten Zwischenbericht zur Reform der UDRP vor. ICA lädt nun zu einer Diskussionsrunde, um den Zwischenbericht zu besprechen.
ICA lädt zur Online-Diskussion "ICA Webinar on the WIPO-ICA UDRP Review" am 28. Mai 2025. Als Moderatoren und Berichterstatter werden die beiden Co-Leiter des Zwischenberichts, Brian Beckham (WIPO) und Zak Muscovitch (ICA), über die wichtigsten Ergebnisse berichten: die Bereiche, in denen Einigkeit und Divergenzen bestehen, und was dies für die Zukunft der UDRP-Reform bedeutet. Das Webinar richtet sich an Domain-Inhaber, Registrare, IP-Fachleute und an der Zukunft der Beilegung von Domain-Streitigkeiten Interessierte. Es bietet die Möglichkeit, direkt mit den Autoren des Berichts in Kontakt zu treten, Fragen zu stellen und zur Diskussion beizutragen.
Das Webinar zur "WIPO-ICA UDRP Review" findet via Zoom online am 28. Mai 2025 um 17:15 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung notwendig. Ãffentliche Stellungnahmen zum Zwischenbericht sind bis 27. Juni 2025 möglich.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Den "Initial Report of the WIPO-ICA UDRP Review Project Team" findet man unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/6EGWKM3J-6EFFY3Z7-6DPQ3H0K-LXF160Z.pdf
Unsere Zusammenfassung und Einschätzungen zu dem Zwischenbericht finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/6EGWKM3J-6EFFY3Z7-6EFFY3YZ-L9OVBR.html
Quelle: internetcommerce.org, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
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verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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