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JuraForum.de-Newsletter - Märzausgabe
Ihre aktuelle Rechtspost vom 13. März 2025
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Datenschutzrecht:
Steuerpflichtige oder ihre Berater hatten vor Geltung der DSGVO nur ausnahmsweise ein Recht auf Einsichtnahme in die Steuerakten. Ein Rechtsanspruch bestand nur auf Antrag, wenn eine Klage beim Finanzgericht eingereicht war. Das ändert sich durch die DSGVO grundlegend. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Arbeitsrecht:
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 11.11.2024 entschieden, dass ein Whistleblower der als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt wird, die Rechtsverstöße beweisen muss, um die Kündigung zu Fall zu bringen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Recht und Gesetz:
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 28. November 2024 entschieden, dass ein im familiären Umfeld gewährter hoher Geldbetrag nicht als bloße Gefälligkeit anzusehen ist, sondern einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung begründet. Näheres dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Verkehrsrecht:
Die Frage, ob Fahrzeughalter für mit ihrem Fahrzeug begangene Halt- oder Parkverstöße haftbar gemacht werden können, ist von erheblicher praktischer Relevanz. Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr die Fahrerhaftung, wonach der tatsächlich verantwortliche Fahrer für Verstöße einzustehen hat. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Finanzwelt ist komplex und oft schwer nachvollziehbar. Insbesondere für Verbraucher, die in Bank- und Kapitalmärkte investieren oder Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen, ist es von großer Wichtigkeit, dass sie über ihre Rechte und den Schutz, den sie genießen, gut informiert sind. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Anbieter: Einbock GmbH, Prinzenstrasse 1, 30159 Hannover, Deutschland, Geschäftsführer: RA Sebastian Einbock, Amtsgericht Hannover, HRB 209511
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