Sehr geehrter Herr Do, die Aufzeichnung von Barumsätzen und die Vorschriften für Kassensysteme treiben sicher auch Ihre Mandanten um. Neben den neuen verschärften rechtlichen Vorgaben hat nun das Finanzgericht Münster zentrale Fragen bei computergestützter Kassensoftware beantwortet. Solche PC-Systeme kommen wohl bei nicht wenigen Gewerbetreibenden zum Einsatz. Sie sollten Ihre Mandanten unbedingt über Mängel und das Risiko von Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufklären - erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |