Sehr geehrte Damen und Herren, wann ist der Zugang einer einfachen E-Mail beweisbar? Die Antwort kann für Ihre Mandanten in einem Gerichtsprozess ausschlaggebend sein. Die Rechtsfragen sind immer noch umstritten: Gilt für den Eingang der Mail ein Anscheinsbeweis? Kommt es auf eine Benachrichtigung zur Unzustellbarkeit an? Oder ist eine Lesebestätigung nötig? Das LAG Köln hat in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren strenge Kriterien für die Darlegungs- und Beweislast des Absenders aufgestellt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |