Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 1/2025 vom 16. Januar 2025 |
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Marktübersicht und aktuelle Regeln | E-Rechnung: Software-Anbieter im Überblick | Seit dem 1. Januar müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – aber aufgepasst: Es gibt eine brandneue Ausnahmeregelung. Was für alle anderen gilt, welche Anbieter passende Software anbieten und was Sie über die kostenfreie Lösung der Finanzverwaltung wissen müssen. | |
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Leitfaden | Mindestlohn 2025: Was Betriebe wissen müssen | Der Mindestlohn definiert die gesetzliche Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Ein Leitfaden behandelt die Fragen, die sich in der betrieblichen Praxis stellen. | |
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Vergabeplattform BW | Wie bekommt man Aufträge vom Land? | Wie erfährt man Ausschreibungen, wie bewirbt man sich? Ein Webseminar gibt Betrieben eine Einführung in die Vergabeplattform BW. In einer Live-Demonstration werden alle Etappen des Verfahrens durchgespielt. | |
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Kundenerwartungen und unberechtigte Reklamationen | Kundenorientierung: Den Kunden nicht zum König machen | Alte Teile von der Baustelle entsorgen, immer erreichbar sein, nicht zu früh laut sein: Kunden tragen häufig Sonderwünsche an Handwerker heran – und fordern diese kostenlos ein. Für Betriebe ist es wichtig, Grenzen zu ziehen und auch mal "Nein" zu sagen. Doch es kommt auf den Kundentyp an. | |
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Rechenbeispiel | Erbschaftssteuer sparen: Vermögensnachfolge clever gestalten | Immobilien, Aktien und Co. an die nächste Generation weitergeben, ohne den Fiskus über die Maßen zu beteiligen? Das geht selbst im großen Stil. Welche Vorkehrungen dafür nötig sind. | |
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Gründergeschichten | 6 Ideen, wie Sie Ihre Firmengeschichte erzählen können | Haben Sie ihren Betrieb in einer Garage gegründet, hatten Sie prominente Kunden oder sind Sie einfach der schnellste Fliesenleger vor Ort? Mit ein paar Tipps finden Sie den richtigen Dreh, um Ihre Gründerstory ins rechte Licht zu rücken. Denn auch Handwerker – selbst kleine Ein-Mann-Betriebe – können gute Geschichten erzählen. Was Sie dabei beachten sollten und wie Sie Ihre Gründergeschichte erfolgreich online erzählen. | |
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Material von "Das Handwerk" | Einige Nutzungsrechte der Imagekampagne laufen ab | Wer die Werbemittel der Imagekampagne des Handwerks nutzt, sollte jetzt einen kurzen Check einplanen: Welche davon sind noch im Einsatz oder online? Wichtig, denn für einige Materialien sind die Nutzungsrechte Ende 2024 ausgelaufen. Im Mai 2025 steht dies für weitere Werbemittel an. Welche das sind und was zu tun ist. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigte Präsident Alexander Wälde Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny (Anschrift wie oben) Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Christiane Nowottny, Hauptgeschäftsführerin |
Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Redaktion Sonja Madeja / Udo Steinort Telefon: 07121 2412-123 Telefax: 07121 2412-412 E-Mail: presse@hwk-reutlingen.de Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen. |
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