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| | | | Sehr geehrter Herr Do, zwei aktuelle Mietrechtsurteile des BGH dürften für Ihre anwaltliche Praxis hohe Relevanz haben. Einerseits bei den Folgen nachträglich entfallenen Eigenbedarfs: Die Richter haben hohe Anforderungen an die Plausibilität des Vermietervortrags gestellt - und damit das Haftungsrisiko bei vorgetäuschten Eigenbedarf erhöht. Andererseits wird es schwieriger, Eigenbedarf durchzusetzen, wenn Vermieter die Wohnung beruflich nutzen wollen. Erfahren Sie mehr zu beiden Urteilen im ersten Beitrag unseres Newsletters! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Eigenbedarfskündigung: Darlegungslast und berufliche Nutzung | | Der BGH hat zwei Urteile zu den Voraussetzungen und Folgen einer Eigenbedarfskündigung gefällt. Zum einen haben die Richter die Darlegungslast des Vermieters bekräftigt, wenn der Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll. Zum anderen bestimmte das Gericht die Anforderungen an den Kündigungsgrund bei einer beabsichtigten gewerblichen bzw. freiberuflichen Nutzung durch den Vermieter. Mehr erfahren | | |
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Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis | | Sehr gute Arbeitsergebnisse allein begründen keinen Anspruch auf eine gute oder sehr gute Gesamtbeurteilung im Zeugnis. Das hat das LAG Köln entschieden. Arbeitnehmer müssen im Streitfall die Tatsachen darlegen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Gesamtbeurteilung begründen. Zwischenzeugnisse können den Arbeitgeber ggf. auch an frühere Beurteilungen binden. Mehr erfahren | | |
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Führerscheinentzug bei regelmäßigem Cannabiskonsum | Bei regelmäßigem Konsum von Cannabis kann der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Die Fahreignung entfällt ebenfalls bei einer Selbstmedikation - selbst wenn diese ärztlich begleitetet wird. Auch wenn Cannabis-Extrakt ärztlich verordnet wird, führt dies nicht ohne weiteres zu einem atypischen Sachverhalt. Mehr erfahren | |
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Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie | Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtschutzes bei der Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie näher erläutert. Demnach sind die Nachteile, die beim Erlass einer einstweiligen Anordnung drohen, gegen die drohende Kindeswohlbeeinträchtigung und Gefahren abzuwägen, denen das Kind bei einer Versagung des Erlasses ausgesetzt sein könnte. Mehr erfahren | |
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