| | Wichtiges Update: Übergangsfrist wird erneut verlängert bis 30.4.2025!! | Keine Bilder? zur Web-Ansicht | | |
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es ist erst zwei Wochen her, da informierten wir Sie über die Pläne des BMJ, die ZV Formulare wegen handwerklicher Fehler mit einem entsprechenden Referentenentwurf erneut zu überarbeiten. Die Formulare sollten ab Juni 2024 zwingend anzuwenden sein. Nun, diese Info ist schon wieder überholt: Seit Anfang September gibt es einen neuen Bearbeitungsstand des Referentenentwurfs. Und der hat es in sich! Zunächst, es bleibt bei der Überarbeitung der Formulare. Aber nun wurde die Übergangsregel deutlich geändert. Mit dem Ergebnis, dass bis Ende April 2025 sogar die alten Formulare von 2015/2016 erlaubt bleiben. |
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Aus diesem Grund haben wir unseren Spezialreport zu den ZV Formularen ebenfalls an den neuen Entwurf angepasst. Das PDF ist auf dem neuesten Stand und enthält: den Spezialreport ZV Formulare Update (aktualisierte Version), eine Synopse (geltendes Recht vs. Referentenentwurf Stand Sep. 2023) sowie die Kennzeichnung der Änderungen direkt in den Formularen! Laden Sie jetzt kostenlos den „Spezialreport ZV Formulare UPDATE“ (aktualisierte Version) herunter! Chaos rund um die neuen ZV Formulare? Wir räumen auf und informieren Sie zeitnah Momentan zeichnet sich eine Rechtslage ab, bei der bis Ende April 2025 drei Versionen der Formulare genutzt werden dürfen: Die alten von 2015/16, die fehlerhaften von Ende 2022 und die jetzt novellierten und korrigierten Formulare. Der Referentenentwurf des BMJ mit Stand September 2023 ist noch nicht veröffentlicht, liegt unserer Redaktion aber bereits vor. Deshalb möchten wir auch Ihnen diese Informationen so schnell wie möglich weitergeben – im Detail erklären wir die neuen Bestimmungen im Spezialreport. Unsere Meinung: Der ganze Ablauf der Reform der Pflichtformulare gehört in die Kategorie „Pleiten, Pech und Pannen” Es ist absehbar, dass hier bei den betroffenen Fachkreisen sehr viel Verwirrung und Rechtsunsicherheit entstehen wird. |
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Aus Gesprächen mit Anwält/Innen und Rechtspfleger/Innen wissen wir, dass bis dato bei vielen noch nicht einmal die Information über die erneute Novellierung der Formulare angekommen ist, ganz zu schweigen von der nun nochmals verlängerten Übergangsfrist. Deshalb möchten wir vom Deubner Verlag Sie so gut wie möglich auf dem Laufenden halten und Sie mit den bestmöglichen Informationen und Tools versorgen. Unser geplantes, neuartiges Online-Tool „Formulare zur Forderungsvollstreckung von A-Z” werden wir nun weiter an die neue Rechtslage anpassen und Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. |
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