es gibt keinen günstigen Augenblick für einen Unglücksfall. Gut, wenn man ausreichend versichert ist. Das kann wenigstens den finanziellen Schaden mindern. Doch die psychischen Belastungen wirken oft lange nach, wie zwei Gerichtsverfahren zeigen, über die wir heute in den Beiträgen eins und dreiberichten. In den übrigen Beiträgen geht es um die Grundsteuer. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie bis zum 31.10.2022 Ihrem Finanzamt eine Feststellungserklärung abgeben. Das geht ganz schnell und einfach, und zwar mit unserer neuen Grundsteuer-Software.Sie erleichtert Ihnen die Eingabe der erforderlichen Daten. Für alle auszufüllenden Felder gibt es eine Eingabehilfe. Das Programm prüft automatisch, ob alles korrekt ist – und hurra: Mit einem Mausklick geht die Erklärung ab ans Finanzamt(siehe: Beitrag 2). Mit diesem Newsletter erhalten Sie zwei weitere Hilfen zum Thema Grundsteuer: Erstens haben wir alle notwendigen Informationen zur Grundsteuerreform übersichtlich für Sie zusammengestellt (siehe: Beitrag 4).Und zweitens erläutert unser aktueller Ratgeber alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen (siehe: Leben & Ereignisse).
Was gilt, wenn Sie geblitzt werden, obwohl Sie bei Grün auf die Kreuzung gefahren sind, diese aber wegen einer Stockung nicht räumen konnten? Mit einem solchen Fall hatte sich das Kammergericht Berlin zu befassen.» Weiterlesen
Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software "GrundSteuerErklärung". Ihre Vorteile: • Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte). • Schritt für Schritt durch die Erklärung, einschließlich Hilfetexte. • Automatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible Angaben. • Sichere und zuverlässige Abgabe. • Höchste Datensicherheit.
Unbeschrankte Bahnübergänge bergen Gefahren. Immer wieder geschehen tödliche Unfälle. So auch in einem Fall, den das Landgericht Frankfurt am 23.2.2022 entschieden hat.» Weiterlesen
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen. In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. » Weiterlesen
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