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Newsletter, Ausgabe 04.07.2019

Eis-Qualität | Handykosten im Ausland | Öffentliches WLAN | Gesichtserkennung bei Facebook | Widerrufsrecht

Liebe Leserinnen und Leser,

Sommerferien und Urlaubszeit stehen in NRW vor der Tür. Verbringen Sie Ihren Urlaub im Ausland, kann die Nutzung von Handys, Smartphones und Tablets ungewollt ins Geld gehen.

Die EU-Roaming-Verordnung sorgt zwar dafür, dass es in vielen Fällen keinen Unterschied mehr macht, ob Sie Ihr Mobiltelefon in Deutschland oder einem anderen EU-Land nutzen. Trotzdem gibt es nach wie vor einige Kostenfallen – zum Beispiel, wenn Sie über WLAN telefonieren, Ihre Mailbox nutzen oder auf Schiffen bzw. in Flugzeugen das Internet verwenden. Mit unseren Infos zu Handykosten im Ausland können Sie sich schützen.

Auf Schutz sollten Sie auch bei der Nutzung öffentlicher Hotspots und Funknetze achten. Was dabei wichtig ist, haben wir ebenfalls für Sie zusammengefasst. Diese und weitere neue Artikel auf unserer Internetseite finden Sie in diesem Newsletter.

Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht
Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW

 

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