| Kündigungsgrund angedrohte Krankheit: Nur mit Beweis! | |
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| | Bild: Csaba Deli - stock.adobe.com | |
| Mitarbeitende, die mit Krankheit drohen, um eine Forderung durchzusetzen, liefern einen Kündigungsgrund. Doch in der Beweispflicht steht der Arbeitgeber, stellte jetzt ein Gericht klar.
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