Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 die Teilrevision der Kernenergieverordnung verabschiedet. Damit werden die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis von Kernkraftwerken neu auf Verordnungsstufe geregelt statt wie bisher in einer Richtlinie. Für Betreiber und Behörden schafft dies eine grössere Rechtssicherheit.
Die schweizerischen Kernkraftwerke müssen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI monatlich über ihre Abgaben radioaktiver Stoffe Bericht erstatten. Das ENSI veröffentlicht die Daten auf seiner Website: