Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Teilrevision der Kernenergieverordnung genehmigt. Er präzisiert damit die Vorgaben zu den Störfallanalysen von Kernkraftwerken und regelt die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung von Kernanlagen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.
Die ENSREG hat den Schweizer Länderbericht im Rahmen der internationalen Überprüfung zum Thema Alterungsmanagement in Kernkraftwerken geprüft. Die in den Schweizer Kernkraftwerken implementierten Programme für das Alterungsmanagement wurden im Abschlussbericht mit zahlreichen „Good Practices“ bewertet.
Der Reaktordruckbehälter wird durch das Containment als dritte Barriere umschlossen. Dieses besteht aus einem Primärcontainment aus Stahl und einem Sekundärcontainment aus Beton.
Die Schweizer Kernanlagen haben ihre flüssigen radioaktiven Abgaben in den letzten Jahren erfolgreich reduziert. Dies zeigt der siebte Bericht zur Implementierung des OSPAR-Abkommens, den die Schweiz eingereicht hat.
Die internationalen IRRS-Überprüfungen der IAEA sollen besser vorbereitet und mit anderen Missionen koordiniert werden. Zudem sollen die Erfahrungen international ausgetauscht werden.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI