Die Vernehmlassung des Bundesrates zur Teilrevision der Kernenergieverordnung wird begleitet von Vorwürfen der KKW-Kritiker, welche die Aufsicht des ENSI betreffen. Das ENSI als für die Überwachung der Sicherheit der Kernkraftwerke zuständige Behörde hält fest: Die Revision führt zu keinen Abstrichen bei der Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke.
Das ENSI aktualisiert die Anforderungen an die Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen. Es löst deshalb die bestehende Richtlinie ENSI-B04 durch eine Neuausgabe ab. Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 30. Juni 2018.
Nach einem dreijährigen Betriebsunterbruch darf das Kernkraftwerk Beznau den Block 1 wieder in Betrieb nehmen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat am Montag, 19. März 2018, die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am 9. April 2018.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI