| | | | | | Neues zur Personalarbeit und | | zum Caritas-Arbeitsrecht | |
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| | | Sehr geehrte Damen und Herren, |
die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat am 8. Dezember den Einstieg in eine neue Entgeltordnung für die Pflegeberufe der Caritas beschlossen. Somit ist der Weg frei für die zweite Stufe der Entgelterhöhung für Caritas-Beschäftigte zum 1. Januar 2017. Zwar ist die neue Entgeltordnung noch nicht vollständig fertiggestellt, doch wird sie im Pflegebereich bereits greifen. Eine Zusammenstellung der Auswirkungen des gesamten Beschlusses und die Reaktionen von Dienstgebern und Mitarbeiterseite finden Sie hier. Damit Sie schnell Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Regelungen zur Eingruppierung im Bereich der Pflege gewinnen, bieten wir Ihnen bereits im Februar und März 2017 das zusätzliche Seminar "Die neue Eingruppierung Pflege: Struktur, neue Tätigkeitsmerkmale, Überleitung und Grundlagen der Eingruppierung" an. Im Seminar werden die Neuregelungen der neuen Entgeltordnung für den Bereich der Pflege systematisch und praxisnah vorgestellt und mit vielen Anwendungsbeispiele vertieft, damit Sie Sicherheit für Ihren Arbeitsalltag gewinnen. Was Sie bei Neueinstellungen und der Überleitung von bereits vorhandenen Mitarbeitern beachten müssen, wird im Einzelnen erläutert, ebenso die methodische Vorgehensweise bei Eingruppierungen insgesamt (Tarifautomatik, Bildung von Arbeitsvorgängen, Bewertungsmerkmale etc.). Für 2017 haben wir aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Pflegesozialrecht das Seminar "Update Pflegesozialrecht" neu in unser Fortbildungsprogramm aufgenommen. In mehreren Reformen hat der Gesetzgeber diesen Bereich grundlegend novelliert. Weitere Reformen stehen noch an. Sowohl für Pflegebedürftige als auch für die Einrichtungen und Dienste im Bereich der Pflege stellen sich dadurch zahlreiche neue Rechtsfragen. Prof. Dr. Höfer bringt Sie daher auf den aktuellen Stand in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Leistungs- und Leistungserbringungsrecht. Unser gesamtes Fortbildungsprogramm 2017 finden Sie hier. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei einem der Seminare oder bei unseren 11. Freiburger Personalrechtstagen persönlich begrüßen dürften. Ich wünsche weihnachtliche Grüße aus Freiburg Ihre Petra Itschert | Geschäftsführerin | Lambertus-Verlag GmbH Tel +49(0)761.36825-0 | Fax +49(0)761.36825-33 P.S. Mit dem Jahreswechsel stehen bekanntermaßen auch die ersten Feiertage des Jahres an. Dann sind erstmals die Zeitzuschlagstabellen 2017 nach den AVR Caritas relevant. Diese erscheinen in Heft 1/2017 der neuen caritas. Ein Probeheft können Sie hier anfordern. Vorab können Sie sie auch hier herunterladen. Dort finden Sie übrigens auch die Zuschläge für die Weihnachtsfeiertage 2016... |
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| | | | | | Zusammenfassung des Beschlusses der Bundeskommission vom 8. Dezember |
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| Tariferhöhung zum 1. Januar 2017 und Eigenbeitrag der Mitarbeiter an der KZVK Für die allgemeine Tariferhöhung hat die Bundeskommission zum 1. Januar 2017 einen Mittelwert von 2,35 Prozent festgelegt. Über die endgültige Erhöhung der Vergütung und Entgelte müssen nun noch die Regionalkommissionen entscheiden. Der monatliche Einbehalt von Eigenbeiträgen zu Zusatzversorgung gilt weiter.Die Pflegehilfskräfte werden zum 1.1.2017 in eine caritaseigene neue Entgeltgruppe P 4 überführt, die Entgeltsteigerung beträgt hier 3,85 Prozent.Die Jahressonderzahlungen der Anlagen 31, 32 und 33 AVR werden für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren. Nach dem Jahr 2019 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden dann wieder auf die Jahressonderzahlungen Anwendung. Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung ab dem 1.1.2017 um 4 Prozentpunkte gemindert. Ab dem Jahr 2020 gelten die in Anlagen 31, 32 und 33 AVR ausgewiesenen Bemessungssätze. Anlage 22 zu den AVR – Alltagsbegleiter Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2018 befristet verlängert. Anlage 23 zu den AVR – Fahrdienste Diese Regelung wird mit eigenen Vergütungssätzen fortgeführt. Anlage 31 zu den AVR – Pflege in Krankenhäusern Pflegefachkräfte werden aus den bisherigen Entgeltgruppen („Kr X“) in neue Entgeltgruppen („P X“) überführt. Pflegehilfskräfte werden aus der bisherigen abgesenkten Vergütungsgruppe 3a in eine neue Entgeltgruppe P 4 übergeführt; diese ist niedriger als die Entgeltgruppe P 5 des TVöD.Leitungsaufgaben werden neu geordnet und höher vergütet. Es wird folgende regelmäßige Organisationsstruktur zu Grunde gelegt: a) Die Gruppen- bzw. Teamleitung mit in der Regel nicht mehr als neun Mitarbeitern stellt die unterste Leitungsebene dar. b) Die Station mit in der Regel nicht mehr als zwölf Mitarbeitern ist die kleinste organisatorische Einheit. c) Ein Bereich bzw. eine Abteilung mit in der Regel nicht mehr als 48 Mitarbeitern umfasst in der Regel mehrere Stationen. Anlage 32 zu den AVR – Pflege in „Heimen“ Pflegefachkräfte werden aus den bisherigen Entgeltgruppen („Kr X“) in neue Entgeltgruppen („P X“) überführt. Pflegehilfskräfte werden aus der bisherigen abgesenkten Vergütungsgruppe 3a in eine neue Entgeltgruppe P 4 übergeführt; diese ist niedriger als die Entgeltgruppe P5 des TVöD.Leitungsaufgaben werden neu geordnet und höher vergütet. Es wird folgende regelmäßige Organisationsstruktur zu Grunde gelegt: a) Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleiter mit in der Regel nicht mehr als 12 Mitarbeitern b) Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleiter, denen mindestens 12 Pflegepersonen unterstellt sind c) Wohnbereichs-, Wohngruppen- bzw. Teamleiter, denen mindestens 25 Pflegepersonen unterstellt sind d) Pflegedienstleitungen, denen mindestens 50 Pflegepersonen unterstellt sind e) Pflegedienstleitungen, denen mindestens 80 Pflegepersonen unterstellt sind Wichtig: Der Begriff der unterstellten „Pflegepersonen“ ist befristet bis 30.06.2018 und wird danach ersetzt durch den Begriff „Mitarbeiter“. Inkrafttreten Die Vergütungs- und Entgelterhöhung um 2,35 Prozent als mittlere Werte, die Änderungen zu Alltagsbegleitern und Fahrdiensten treten zum 8.12.2016 in Kraft. Alle anderen Änderungen werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem jeweilige Regionalkommission durch Beschluss Werte zur Höhe der Tabellenentgelte festlegt. Befristung mittlere Werte Die mittleren Werte sind befristet bis zum 28.02.2018. Pressemitteilung der MitarbeiterseitePressemitteilung der DienstgeberseiteBeschlusstext des Beschlusses vom 8. Dezember 2016 | | |
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| | | In der bundesweiten Job- und Praktikumsbörse finden Sie neben aktuellen Jobangeboten für Fachkräfte auch Ausbildungsplätze, Praktika, auch FSJ- und BFD-Stellen in den Diensten und Einrichtungen der Caritas. Sie sind als Dienstgeber auf der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Nutzen Sie die Job- und Praktikumsbörse der Caritas. So erreichen Sie täglich mehrere tausend Personen. | | |
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| | | | | Save the dates - Unsere Fortbildungs- und Seminarangebot in 2017 |
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| Auch in 2017 können wir Ihnen wieder ein Fortbildungsprogramm anbieten, das Sie in Ihrem Arbeitsfeld praxisnah immer auf dem neuesten Stand hält. Neu in diesem Jahr ist das Seminar zur neuen Eingruppierung Pflege, das zweitägige Intensivseminar zur Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 und 32 AVR Caritas mit Simone Küster sowie das Seminar Update Pflegesozialrecht ❶ NEU: Seminar zur neuen Eingruppierung Pflege Im Seminar werden die Neuregelungen der neue Entgeltordnung für den Bereich der Pflege systematisch und praxisnah vorgestellt und mit vielen Anwendungsbeispiele vertieft, damit Sie Sicherheit für Ihren Arbeitsalltag gewinnen. Was Sie bei Neueinstellungen und der Überleitung von bereits vorhandenen Mitarbeitern beachten müssen wird im Einzelnen erläutert, ebenso die methodische Vorgehensweise bei Eingruppierungen insgesamt (Tarifautomatik, Bildung von Arbeitsvorgängen, Bewertungsmerkmale etc.). Am 15. Februar 2017 im Burkardushaus in Würzburg, am 1. März 2017 im NH Hotel in Dortmund und am 30. März 2017 im Mainhaus in Frankfurt. Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Weitere Informationen ❷ NEU: Zweitägiges Vertiefungsseminar zur Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 und 32 der AVR Caritas Neues, zweitägiges AVR-Vertiefungsseminar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach den Anlagen 2, 31 und 32 der AVR-Caritas am 5. und 6. Oktober 2017 im Burkardushaus in Köln und am 12. und 13. Dezember 2017 im Intercity Hotel in Düsseldorf. Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin Weitere Informationen ❸ Seminar zur Eingruppierung nach der Anlage 33 der AVR Caritas Neues AVR-Vertiefungsseminar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach der Anlage 33 der AVR der Caritas am 18. Mai 2017 im Burkardushaus in Würzburg und am 16. November 2017 im Maternushaus in Köln. Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin Weitere Informationen ❹ Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste Zweitägiges Grundlagenseminar am 25. und 26. April 2017 im Maternushaus in Köln und am 20. und 21. September im GHOTEL in Würzburg. Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Weitere Informationen ❺ Kirchliches Arbeitsrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen Grundlagenseminar zum kirchlichen Arbeitsrecht am 3. Mai 2017 im Spenerhaus in Frankfurt. Referent: Dr. Martin Fuhrmann, Rechtsanwalt, Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Bonn Weitere Informationen ❻ Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in caritativen Einrichtungen und Diensten Vertiefungsseminar am am 1. Juni 2017 im Intercity Hotel Düsseldorf und am 26. September 2017 im Burkardushaus in Würzburg. Referentin: Jutta Schwerdle, Dozentin, Fachautorin und Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht Weitere Informationen ❼ Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte AVR-Vertiefungsseminar am 10. Mai 2017 im Spenerhaus in Frankfurt a. M. Referent: Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor Weitere Informationen ❽ NEU: Seminar "Update Pflegesozialrecht" Das Pflegesozialrecht entwickelt sich sehr dynamisch. In mehreren Reformen hat der Gesetzgeber diesen Bereich grundlegend novelliert. Weitere Reformen stehen noch an. Sowohl für Pflegebedürftige als auch für die Einrichtungen und Dienste im Bereich der Pflege stellen sich dadurch zahlreiche neue Rechtsfragen. Mit unserem Seminar bleiben Sie auf dem aktuellen Stand in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Leistungs- und Leistungserbringungsrecht. Am 20. September im Burkardushaus in Würzburg und am 21. September im Maternushaus in Köln. Referent: Prof. Dr. Sven Höfer, Professor für Sozialrecht und Fachautor. Weitere Informationen ❾ Die 11. Freiburger Personalrechtstage - Die Tagung zum kirchlich-caritativen Arbeitsrecht Die Tagung bietet Ihnen erneut wichtige Impulse für Ihre Personalarbeit in den Einrichtungen und Diensten der Caritas. Informieren Sie sich über relevante Änderungen in zentralen arbeitsrechtlichen Gebieten, erfahren Sie alles über die wesentlichen tarifrechtlichen Entwicklungen im kommenden Jahr und lassen Sie sich Anregungen für Ihre tägliche Personalpraxis geben. Daneben besteht ausreichend Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Voraussichtlich am 30. November und 1. Dezember 2017 in Freiburg. Weitere Informationen und Anmeldung auf Anfrage | | |
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| | | Bewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Inklusive der Kommentierung der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 30-33. Der Praxiskommentar hat sich als unverzichtbares Hilfsmittel zum Verständnis und zur Auslegung der AVR und der immer komplexer werdenden Rechtsmaterie entwickelt. | | |
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| Mit der Ergänzungslieferung 3/2016 wurden neben einer gründlichen Überarbeitung der Anlage 14 zu den AVR auch die Anlage 8 und 30 zu den AVR auf den aktuellen Stand gebracht. In die Kommentierung der Anlage 21a zu den AVR werden die neuen tariflichen Regelungen zur Entgeltordnung der Lehrer im TV-L eingearbeitet und neuere Rechtsprechung berücksichtigt. Mit Ihrem Abonnement haben Sie folgende Vorteile: Inklusive kostenloser App für Tablets und Smartphones oder als Desktop-Version (mehr) Hilfreiche Inhaltsübersichten Umfangreiches Stichwortverzeichnis Musterverträge, Berechnungsbögen und Arbeitshilfen Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht Norbert Beyer (Hrsg.), Heinz-Gert Papenheim (Hrsg.) Arbeitsrecht der Caritas Praxiskommentar zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes Grundwerk mit drei Ordnern und Register ISBN 978-3-7841-2094-2, 3 Ordner (Pappe), 3734 Seiten 128,- Euro | |
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| | | Das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand Ein renommierter Autorenkreis aus Kirche, Caritas und Wissenschaft garantiert eine umfassende und fundierte Kommentierung des Mitarbeitervertretungs-rechts. Einführende Erläuterungen zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ergänzen das Werk und bieten Ihnen das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand. Stichwort- und Literaturverzeichnis sind auf aktuellem Stand. Auch in der aktuellen Ergänzungslieferung 2/2016 des MAVO-Freiburger Kommentars wurden zahlreiche Beiträge neu überarbeitet. Es handelt sich hierbei um die §§ 14 und 15 zur Tätigkeit und der Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung sowie § 36 hinsichtlich des Zustimmungsrechts der MAV in Angelegenheiten der Dienststelle. Daneben wurde die Präambel vollständig überarbeitet und an die neuen Entwicklungen angepasst. Erneuert wurden auch die Adressen und die Besetzung der Kirchlichen Arbeitsgerichte.
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| Gute Gründe für die Loseblattausgabe des Freiburger Kommentars zur MAVO: Inklusive kostenloser App für Tablets und Smartphones oder als Desktop-Version (mehr)Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrechtZwei Ergänzungslieferungen pro Jahr halten Sie immer auf dem neuesten Stand im Mitarbeitervertretungsrecht der CaritasIn der Rubrik „Aktuelles“ erhalten Sie zudem einen Überblick über wichtige aktuelle Urteile, die gerade für die tägliche MAV-Arbeit von Interesse und Bedeutung sind. Norbert Beyer, Willi Frank, Hans-Günther Frey, Wolfgang Hammerl, Matthias J. Müller, Wilma Schulze Froning, Martin Simon, Reiner Sroka, Gregor Thüsing, Claudia Tiggelbeck, Jacob Joussen Freiburger Kommentar MAVO einschließlich KAGO Freiburger Kommentar zur Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung einschließlich Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ISBN 978-3-7841-2421-6, Ordner (Pappe), 1260 Seiten 85,00 € | |
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