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 06 | 2018 
 

Lieber Herr Do,

wer pflegebedürftige Angehörige unterstützt, beispielsweise beim Einkaufen, kann neuerdings einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Das geht auch rückwirkend, falls es noch nicht geschehen ist (siehe unsere erste Nachricht).

Mit unseren anregenden Steuer-Webinaren sind Sie immer up-to-date in Sachen Steuernsparen. Das aktuelle Thema verrät unsere zweite Nachricht.

Wie Sie beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie Steuern sparen können, lesen Sie in unserer dritten Nachricht.

Ist eigentlich ein Nebenjob voll steuerpflichtig? Es kommt ganz darauf an, wie Sie unserer vieren Nachricht entnehmen können.

Wenn Ihre Krankenversicherung kürzlich teurer geworden ist, können Sie möglicherweise dagegen Einspruch einlegen. Das genaue Vorgehen schildert unsere fünfte Nachricht.

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Pflege
Pflegebedürftige: Entlastungsbetrag kann rückwirkend genutzt werden
» Webinare
Unsere neue Webinar-Reihe von Steuertipps
» Immobilien
Kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern
» Steuern sparen
Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung
» PKV
Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung fraglich
 
   
 
   
 

Pflegebedürftige: Entlastungsbetrag kann rückwirkend genutzt werden

Entlastungsbetrag nennt sich eine wenig genutzte Leistung der Pflegeversicherung. Seit 2017 stehen vor allem zur Entlastung von pflegenden Angehörigen monatlich 125,– € zur Verfügung.

 

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Kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern

 
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Das sagen unsere Kunden zu diesem Ratgeber:

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Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung

Die Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann steuerfrei sein, hat das FG Baden-Württemberg entschieden.

 

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Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung fraglich

Ein Urteil des Landgerichts Potsdam versetzt die Branche in Panik: Danach fehlt möglicherweise für ein Gros der Beitragserhöhungen der letzten Jahre die Rechtsgrundlage.

 

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Rente, Pension und Altersvorsorge
Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld.
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