Lieber Herr Do, wer pflegebedürftige Angehörige unterstützt, beispielsweise beim Einkaufen, kann neuerdings einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Das geht auch rückwirkend, falls es noch nicht geschehen ist (siehe unsere erste Nachricht). Mit unseren anregenden Steuer-Webinaren sind Sie immer up-to-date in Sachen Steuernsparen. Das aktuelle Thema verrät unsere zweite Nachricht. Wie Sie beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie Steuern sparen können, lesen Sie in unserer dritten Nachricht. Ist eigentlich ein Nebenjob voll steuerpflichtig? Es kommt ganz darauf an, wie Sie unserer vieren Nachricht entnehmen können. Wenn Ihre Krankenversicherung kürzlich teurer geworden ist, können Sie möglicherweise dagegen Einspruch einlegen. Das genaue Vorgehen schildert unsere fünfte Nachricht.  | Bis zum nächsten Mal Ihr |  | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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