Sehr geehrte Damen und Herren, nicht immer ist es eine gute Idee, eine Erbschaft anzutreten. Denn Sie wissen: Der Erbe haftet für Schulden des Erblassers. Haben Sie schon Mandanten bei einer Erbausschlagung beraten? Die Frage lautet dann: Ist der Nachlass überschuldet? In einem Fall beim OLG Frankfurt erfuhr eine Tochter erst durch den Nachlasspfleger, dass ihre Mutter ein Konto-Guthaben hatte. Die Anfechtung ihrer Ausschlagung wegen Irrtums lehnte das Nachlassgericht ab - anders als das OLG. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |