Sehr geehrter Herr Do, der Bundestag hat die Erbschaftsteuerreform beschlossen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber für ein neues betriebliches Erbschaftsteuerrecht bis Ende Juni dieses Jahres Zeit gegeben hatte, kommen die Neuregelungen demnach tatsächlich auf den „allerletzten Drücker“. Zuletzt war innerhalb der Regierungskoalition nochmals um einen Kompromiss gerungen worden. Die nun vorliegende Beschlussfassung des Gesetzes ist naturgemäß auf ein geteiltes Echo gestoßen. Und wenig überraschend gibt es bereits jetzt Stimmen, die die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes anzweifeln. Klar ist: Für Fiskus und Firmenerben geht es um sehr, sehr viel Geld. Besonders die Verschonungsregeln beim Betriebsvermögen stehen dabei im Mittelpunkt der Diskussion. So soll etwa künftig ab einer Obergrenze ein Wahlrecht zwischen einer Bedarfsprüfung und einem Verschonungsabschlag bestehen. In jedem Fall drängt die Zeit: Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, kann dies aber nicht mehr vor Ablauf der Frist zur Neuregelung. Die Regelungen müssen also rückwirkend in Kraft treten. In unserem Newsletter können Sie sich ein genaues Bild des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes machen! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |