Sehr geehrter Herr Do, ein Erbschein weist offiziell den oder die Erben aus. Wer also seine Rechte als möglicher Erbe wahren will, sollte frühzeitig am Erbscheinverfahren teilnehmen - und wenn nicht als Initiator, dann als Beteiligter. Um diese Beteiligung am Verfahren durchzusetzen, müssen Sie als Rechtsberater die jeweiligen Umstände einschätzen. Das OLG München hat zuletzt einem Nachlassgericht bei der Verweigerung einer Verfahrensbeteiligung widersprochen - und dabei das Recht auf Beteiligung näher bestimmt. Unser Newsletter zeigt Ihnen die Bedeutung dieser Entscheidung auf! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |