Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen das: Anwälte dürfen nur ausnahmsweise Erfolgshonorare verlangen. Das Prozessrisiko tragen regelmäßig Ihre Mandanten. Aber Online-Portale versprechen, Ansprüche ohne Risiko durchzusetzen. Dabei geht es z.B. um die Rückforderung von Mietzahlungen. Die Dienstleister werden als Inkassounternehmen tätig - Honorar nur bei Erfolg. Der BGH hat diese Praxis jetzt bestätigt. Das hat Folgen für die Legal-Tech-Branche - und das anwaltliche Berufsfeld. Mehr zu diesem Grundsatzurteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion
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