das Bundesverfassungsgericht sorgt für Missstimmung bei Auszubildenden und Studierenden: Sie können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung wie Fachbücher, Semesterbeiträge, Fahrtkosten, WG-Miete weiterhin nicht als Werbungskosten geltend machen, sondern allenfalls als Sonderausgaben. Den Karlsruher Richtern fehlte der zwingende Bezug zum Beruf. Vielmehr vermitteln Erstausbildung und Erststudium nicht bloß Berufswissen, sondern prägen die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeit, siehe unsereerste Nachricht.Bitte beachten Sie auch unsere täglich aktuellen Nachrichten auf Steuertipps.de!
Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde darüber gestritten, ob die Kosten der Erstausbildung (wieder) als Werbungskosten abzugsfähig sein sollten. Am 10.1.2020 haben die Richter ihre Entscheidung dazu veröffentlicht. Doch die fällt leider nicht im Sinne der Steuerzahler aus.
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Eine Frau schenkte ihrer Tochter ein Grundstück, die es noch am selben Tag auf ihre eigene Tochter übertrug. Wie verhält es sich bei dieser Gestaltung mit der Schenkungsteuer?
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar. » Weiterlesen
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