Liebe Leserin, Lieber Leser,
wenn man politischen Rändern eine Freude machen will, verbietet man sie. Das sorgt für gigantische Aufmerksamkeit, deren Werbewert Rechts- oder Linksextreme gar nicht bezahlen könnten. Wenn man dann noch Pech hat, hebt ein Gericht das Verbot auf. Da steht die frühere SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser jetzt. Ziemlich weit unten im „Rettet die Demokratie“-Ranking, muss man sagen.
Geradezu außer sich vor Freude riss sich dagegen der Publizist Jürgen Elsässer gestern im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das weiße Hemd vom Leib, unter dem er ein schwarzes T-Shirt trug mit der Aufschrift: „Bundesregierung Besieger“. Knapp ein Jahr ist es jetzt her, dass Faeser sein rechtsextremes Magazin „Compact“ verbot. Jetzt wurde das Verbot endgültig verboten.
„Compact“ sei zwar teils verfassungsfeindlich, aber das sei nicht prägend fürs Gesamtprodukt. Die „polemisch zugespitzte Machtkritik“ sei von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt, urteilten die Richter. Kurz: Muss man alles nicht mögen, aber illegal ist der Quatsch halt trotzdem nicht.
Ich persönlich werde sicher kein „Compact“-Fan. Ohne die aufopferungsvolle PR-Arbeit von Frau Faeser wüsste ich bis heute nicht, dass es das Blättchen (Auflage: 40.000) überhaupt gibt. Trotzdem beruhigt mich das Urteil als Bürger und Journalist gleichermaßen.
Denn die Meinungs- und Pressefreiheit ist nicht nur die Basis meines Jobs. Sie ist auch eine der wichtigsten Säulen unseres Grundgesetzes. Und deshalb müssen wir – bisweilen halt mal zähneknirschend – akzeptieren, dass diese Freiheit eben den „Feinden der Freiheit“ (so das Gericht) genauso zusteht.
Medienverbote sind nicht von ungefähr das allerletzte Mittel einer Demokratie, sich gegen ihre Feinde zu wehren. Das Dumme ist nämlich, dass so ein Verbot eine recht undemokratische Sache ist. Aber das war Faeser egal. Sie wollte den schnellen Erfolg – und bekam ein Desaster mit Ansage. Wäre sie noch im Amt, müsste sie spätestens jetzt zurücktreten. |