Fahrräder: Alles Wichtige zur betriebelichen Nutzung und zur Überlassung an Arbeitnehmer

 
   
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 04 | 2019 
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

endlich Frühling - wenn man doch nur mehr Zeit draußen verbringen könnte! Vielleicht steigen auch Sie jetzt aufs Fahrrad um für den Weg zur Arbeit. Dann sollten Sie natürlich wissen, was Sie dabei steuerlich zu beachten haben! Wir haben heute für alle Fahrrad-Begeisterten das Richtige herausgesucht: "Selbstständige Selbstfahrer", Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schauen Sie gleich mal rein!

Außerdem kümmern wir uns natürlich wieder um Ihre Steuererklärung und haben einen wichtigen Hinweis für alle, die Mini-Jobber auf Abruf beschäftigen. Noch mehr Interessantes erfahren Sie übrigens auch in unserer Webinar-Reihe, die wir Ihnen wärmstens empfehlen.

 
Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
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Maike Backhaus
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Redaktion Steuertipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Fahrräder
Steuerliche Behandlung von Dienst(Elektro-)Fahrrädern
» Fahrräder
Als Selbstständiger das Fahrrad nutzen
» Steuererklärung
Großer Musterfall EÜR 2018: praxisnahe Beispiele und Ausfüllhilfen
» Finanzamt
Bewerten Sie jetzt Ihr Finanzamt!
» Achtung
Neuer Fallstrick in der Sozialversicherung bei Mini-Jobs auf Abruf!
» Webinar
Werden Sie zu Ihrem eigenen Experten
 
   
 
   
 

Steuerliche Behandlung von Dienst(Elektro-)Fahrrädern

Wer vom Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike überlassen bekommt, das auch privat benutzt werden darf, muss einen geldwerten Vorteil versteuern. Die Finanzministerien der Länder haben sich dazu geäußert, was dabei zu beachten ist.

 

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Als Selbstständiger das Fahrrad nutzen

Keine Frage, Autos stehen nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern auch bei Selbstständigen hoch im Kurs. Immer beliebter wird allerdings die Nutzung eines Fahrrades, sei es nun in herkömmlicher Form oder mit Elektro-Antrieb, für Fahrten ins Büro oder zum Kunden. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, das Thema "Steuerliche Aspekte bei der Fahrradnutzung für betriebliche Zwecke" einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

 

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Großer Musterfall EÜR 2018: praxisnahe Beispiele und Ausfüllhilfen

 
Großer Musterfall EÜR 2018: praxisnahe Beispiele und Ausfüllhilfen

Das Ausfüllen des Vordrucks "Anlage EÜR" wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Wir haben für Sie daher einen Musterfall ausgearbeitet: Schauen Sie dem selbstständigen Buchhalter Lukas Hellwig über die Schulter, der seinen Gewinn 2018 über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt und die Anlage EÜR Anfang 2019 erstellt.

Jetzt Informieren
 
   
   
 

Bewerten Sie jetzt Ihr Finanzamt!

Wählen Sie jetzt das kundenfreundlichste Finanzamt Deutschlands 2019

 Bis zum 31.12.2019 können Sie bei uns die Kundenfreundlichkeit Ihres Finanzamtes bewerten.
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Neuer Fallstrick in der Sozialversicherung bei Mini-Jobs auf Abruf!

Gerade Mini-Jobs sind dazu geeignet, unvorhersehbare Arbeitsspitzen im Unternehmen zu bewältigen. Minijobber stehen daher oft auf Abruf für den Arbeitgeber bereit. Bisher stellte dies in der Praxis kein größeres Problem dar, was jedoch ab 2019 anders sein dürfte. Schuld ist eine Änderung im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, oder auch kurz Teilzeit- und Befristungsgesetz genannt.

 

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Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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