zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 werden die Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt. In Ihren Rechnungsvorlagen haben Sie das sicher bereits berücksichtigt und umgesetzt. Aber haben auch Ihre Lieferanten und Dienstleister ihre Hausaufgaben gemacht und alle Vorlagen angepasst? Rechnungen sollten Sie ja ohnehin immer genau auf ihre Richtigkeit prüfen – in den nächsten Monaten gilt dieser Rat ganz besonders! Und falls sich irgendwo tatsächlich ein Fehler eingeschlichen hat, fordern Sie bitte schnell eine korrigierte Rechnung an. Denn wer selbst Eingangsrechnungen verändert, hat damit beim Finanzamt ganz schlechte Karten... Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Wenn Sie als Selbstständiger eine fehlerhafte Rechnung erhalten haben, müssen Sie aktiv werden – sonst ist der Vorsteuerabzug in Gefahr. Und das kann teuer werden.» Weiterlesen
Gerade zum Thema Rechnungen hat sich durch Entscheidungen des EuGH einiges getan. In unserem Beitrag "Was Sie über Rechnungen wissen sollten" erfahren Sie alles über die Pflichtangaben in einer Rechnung, welche Sonderformen von Rechnungen es gibt, wie Sie Rechnungen berichtigen und vieles mehr.
Vorteil der verbindlichen Auskunft: Wie der Name schon sagt, ist sie verbindlich, das Finanzamt muss sich daran halten – anders als bei einer unverbindlichen telefonischen oder persönlichen Auskunft. Damit Ihr Antrag auf eine verbindliche Auskunft Erfolg hat, müssen Sie ein paar Punkte beachten.» Weiterlesen
Selbstständige in der Coronakrise: Viele brauchen wegen der wirtschaftlichen Folgen des Virus Hilfe, denn sie wissen nicht, was sie tun können, um ihre Existenz zu sichern. Mit unserem E-Book geben wir Ihnen einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen. Das E-Book wird von uns kontinuierlich aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.
Um Missbrauch durch häufigen Wechsel der Besteuerungsform zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine fünfjährige Bindungsdauer nach Erklärung der Option festgelegt. Ein vor dem FG Münster entschiedener Fall zeigt allerdings, dass Finanzamt und Unternehmer ganz unterschiedlicher Meinung sein können, wann die fünfjährige Bindungsdauer tatsächlich beginnt oder endet.» Weiterlesen
Wir haben in den letzten Wochen viel zum Thema Corona auf steuertipps.de veröffentlicht – und werden das natürlich auch in den kommenden Tagen und Wochen tun. Alle Infos einschließlich des kostenlosen ebooks für Selbstständige finden Sie hinter diesem Link: » Weiterlesen
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