Sehr geehrter Herr Do, Rechtsstreitigkeiten kosten Zeit, Nerven - und natürlich: Geld. Logisch, dass Ihre Mandanten da an einem Steuerabzug interessiert sind. Die Hürden für die Berücksichtigung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen sind aber hoch. Ein Urteil des FG Düsseldorf lässt aufhorchen: Soweit es um die Existenzgrundlage geht, sollen auch immaterielle Gründe relevant sein. Das sollten Sie etwa bei familienrechtlichen Prozesskosten im Blick haben. Unser Newsletter zeigt die Kriterien für den Steuerabzug auf! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |