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Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien,
Berlin!
FGW-Projekt Standortertrag â Neue Richtlinie Anfang 2018
Berlin (iwr-pressedienst) - Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäà EEG
2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase. Für diese
Projekte gilt das einstufige Referenzertragsverfahren und damit auch die neue
Definition des Standortertrages, welcher nach fünf, zehn und 15 Jahren
überprüft werden soll. Im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes
Standortertrag arbeitet die FGW an einer Richtlinie, auf deren Grundlage die
Ãberprüfung des Standortertrags durchgeführt werden kann. Die
Veröffentlichung der neuen TR 10 âBestimmung der Standortgüte nach
Inbetriebnahmeâ ist für Anfang des nächsten Jahres geplant.
Grundlegende Teile der Richtlinie wie die Anforderungen zur Datenvorhaltung
und die Kategorisierung der Statuscodes wurden bereits von den zuständigen
Fachausschüssen bestätigt und veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen
sollten die Branche auf die kommenden Anforderungen der neuen Richtlinie
vorbereiten. Das Verfahren zur Berechnung des Standortertrags selbst befindet
sich hingegen noch im Entwurfsstadium und wird von einem gemeinsamen
Arbeitskreis der Fachausschüsse Leistungskurve und Windpotenzial
ausgearbeitet. Die Kommentierung und Verabschiedung des Richtlinienentwurfes
soll durch beide Fachausschüsse bis zum Ende des Jahres durchgeführt werden.
Der momentane Entwurf sieht eine Untergliederung in ein vereinfachtes sowie
ein detailliertes Verfahren vor. Welches Verfahren Anwendung findet, hängt
von der zeitlichen Verfügbarkeit der betrachteten Windkraftanlage ab, welche
sich über die Kategorisierung der Statuscodes ermitteln lässt. Das
vereinfachte Verfahren wird bei einer Verfügbarkeit über 97 % angewendet.
Hierbei werden die eingespeisten Energiemengen, sowie die durch das
Einspeisemanagement und optimierte Vermarktung verursachten entgangenen
Erträge berücksichtigt. Sollte die Verfügbarkeit unter 97 % liegen, wird
das detaillierte Verfahren angewendet. Dabei werden zusätzlich die
entgangenen Erträge durch technische Nichtverfügbarkeit berücksichtigt. Das
Berechnungsverfahren für die entgangenen Erträge durch technische
Nichtverfügbarkeit wird sich im Wesentlichen auf die anlagenspezifischen
Leistungs- und Gondelanemomerdaten stützen.
Laut EEG 2017 soll der Standortgütenachweis von einer nach DIN EN ISO IEC
17025 zur Anwendung der TR 10 akkreditierten Institution erstellt werden. Mit
den ersten Akkreditierungen unter Berücksichtigung der Richtlinie ist dann
etwa ab Februar 2018 zu rechnen.
Die bereits erfolgten Veröffentlichungen sowie weiterführende Informationen
zum Projekt Standortertrag finden Sie unter
http://www.wind-fgw.de/Projekt_Standortertrag.html.
Berlin, den 7. September 2017
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V.
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird
freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Pressekontakt:
Tel.: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: mailto:info@wind-fgw.de
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger StraÃe 45
10117 Berlin
Internet: http://www.wind-fgw.de
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In der Energie-Pressedatenbank unter https://www.iwrpressedienst.deund unter
http://www.windbranche.derecherchierbar
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