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Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien,
Berlin!
FGW-Regularien zum Standortgütenachweis nach EEG 2017
Berlin (iwr-pressedienst) - Der FGW - Fachausschuss Windpotenzial hat
ergänzend zur Technischen Richtlinie TR 6 einen Anhang C zur
Berücksichtigung von Ãnderungen des EEG 2017 beschlossen und
veröffentlicht. Im EEG wird ein Nachweis der Standortgüte am WEA-Standort
bezogen auf den Referenzertrag bereits zur Inbetriebnahme gefordert. Die
TR6-Ergänzung beschreibt die Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme
gemäà Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017). Der Anhang wird auf der
Internetseite der FGW e.V. kostenlos zum Download bereitgestellt.
Das Gesetz für den Vorrang von Erneuerbaren Energien 2017 ändert das
Referenzertragsverfahren auf ein einstufiges System. Dabei wird unter anderem
ein Nachweis der Standortgüte vor Inbetriebnahme der WEA verlangt. Dieser
Nachweis soll auf einem Energieertragsgutachten gemäà der aktuellen Revision
der TR 6 beruhen, welche die Bestimmung von Windpotenzialen und
Energieerträgen an WEA-Standorten beschreibt.
Der Fachausschuss Windpotenzial hat den neuen Anhang C als Ergänzung zur
aktuell gültigen Revsion 9 der TR 6 am 21.09.2016 verabschiedet. Er steht
seit Oktober auf der FGW Webseite zum Download bereit. Eine neue Revision der
TR 6 inklusive des Anhang C ist für Anfang 2018 geplant. Der neue Anhang C
bezieht sich dabei auf das EEG 2017 und präzisiert die Berechnung des
Standortertrags für den Nachweis der Standortgüte. Es wird beschrieben wie
sich die Standortgüte aus dem Standortertrag und dem Referenzertrag bestimmen
lässt. Zusätzlich wird eine Alternative für WEA ohne berechneten
Referenzertrag nach EEG 2017 aufgezeigt sowie Anforderungen an den
darzulegenden Prüfbericht beschrieben.
Zusätzlich zum Standortgütenachweis vor Inbetriebnahme soll im Auftrag des
BMWi ein praxistaugliches Verfahren zur Ãberprüfung der Standortgüte nach
Inbetriebnahme entwickelt und veröffentlicht werden. Der Abschluss des dazu
bewilligten Projektes âStandortertragâ und die Veröffentlichung dieser
neuen Technischen Richtlinie ist für den 01.01.2018 geplant.
Mit den neuen Vorgaben der Anlage 2 des EEG 2017 müssen Betreiber von WEA
einige Vorkehrungen treffen, um nach den fünf Jahreszeiträumen den
Standortertrag ihrer Anlagen und damit die Standortgüte bestimmen zu können.
Im Rahmen des Projektes wird erarbeitet, welche Betriebsdaten Betreiber von
WEA vorhalten müssen, um die Ermittlung des Standortertrages nach 5, 10 und
15 Jahren zu gewährleisten. Eine Veröffentlichung, welche Betriebsdaten
vorzuhalten sind, ist für Anfang 2017 geplant.
Eine weitere MaÃnahme, die der Anpassung der Technischen Richtlinien an das
EEG 2017 dient, ist die Veröffentlichung einer neuen Revision der TR 5
âBestimmung und Anwendung des Referenzertragesâ. Dabei wird der neue
definierte Referenzstandort in das Verfahren zur Bestimmung des
Referenzertrages mit aufgenommen. Die Veröffentlichung der Rev. 7 der TR 5
ist zum 01.01.2017 geplant.
Die FGW-Richtlinien TR 6 und die TR 5 können über die FGW-Homepage unter
www.wind-fgw.de bestellt werden. Der Anhang C âBestimmung der Standortgüte
zur Inbetriebnahme gemäà Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017)â steht
unter http://www.wind-fgw.de/TR.htmlkostenlos zum Download zur Verfügung.
Berlin, den 8. Dezember 2016
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die "FGW
e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien" wird
freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Pressekontakt:
Jens Rauch
Tel.: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: mailto:info@wind-fgw.de
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien
Oranienburger StraÃe 45
10117 Berlin
Internet: http://www.wind-fgw.de
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In der Energie-Pressedatenbank unter http://www.iwrpressedienst.deund
unter http://www.windbranche.derecherchierbar
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