Liebe Leserin, lieber Leser, in der Faschingszeit einen Steuer-Newsletter verschicken? Ob das so schlau ist? Naja, was der Versandplan halt so fordert ;-) Ich will Sie auch gar nicht lange vom Feiern abhalten und schicke nur kurz eine Erinnerung, was Sie steuerlich beachten müssen, wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern Party machen. Falls Sie also in einer Faschings-Hochburg leben und arbeiten, sind Sie jetzt schon wieder entschuldigt und dürfen nach Aschermittwoch weiterlesen. Monnem Ahoi! Allen anderen wünsche ich eine interessante Lektüre und eine angenehme, ruhige Zeit!  | Bis zum nächsten Mal Ihre |  | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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