Firmenveranstaltung: Auch Kosten für den "äußeren Rahmen" sind pauschal zu versteuern

 
   
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 02 | 2019 
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

in der Faschingszeit einen Steuer-Newsletter verschicken? Ob das so schlau ist? Naja, was der Versandplan halt so fordert ;-)

Ich will Sie auch gar nicht lange vom Feiern abhalten und schicke nur kurz eine Erinnerung, was Sie steuerlich beachten müssen, wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern Party machen.

Falls Sie also in einer Faschings-Hochburg leben und arbeiten, sind Sie jetzt schon wieder entschuldigt und dürfen nach Aschermittwoch weiterlesen. Monnem Ahoi!

Allen anderen wünsche ich eine interessante Lektüre und eine angenehme, ruhige Zeit!

 
Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

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Firmenveranstaltung: Auch Kosten für den "äußeren Rahmen" sind pauschal zu versteuern
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Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
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Versorgungswerk: Kapitalauszahlung kann steuerfrei sein
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Informieren Sie sich in 60 Minuten über das richtige Testament in Ihrer Situation
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Apotheker hinterzieht Steuern: Approbation nicht unbedingt in Gefahr...
 
   
 
   
 

Firmenveranstaltung: Auch Kosten für den "äußeren Rahmen" sind pauschal zu versteuern

Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer einzubeziehen, entschied das FG Münster. Was genau ist damit gemeint?

 

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Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige

 
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige

Als Selbstständiger über die gesetzliche Rentenversicherung nachdenken? Ja, denn die Rendite kann sich sehen lassen. Und außerdem bringt die gesetzliche Rente neben der Altersabsicherung noch weiterer Vorteile, wie z.B. die Erwerbsminderungsrente.

Wir zeigen Ihnen, dass sich ein Blick auf die Möglichkeiten, die die gesetzliche Rentenversicherung auch Freiberuflern und Selbstständigen bietet, lohnt – gerade bei dem derzeitigen Zinsniveau!

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Versorgungswerk: Kapitalauszahlung kann steuerfrei sein

Die Finanzämter versteuern seit 2005 grundsätzlich alle Leistungen (Renten und Einmalauszahlungen) aus einem berufsständischen Versorgungswerk mit dem Besteuerungsanteil als sonstige Einkünfte (Anlage R der Steuererklärung). In einigen Fällen zu Unrecht. Denn aktuell hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass dies nur für Leistungen gilt, die zur Basisversorgung gehören.

 

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Informieren Sie sich in 60 Minuten über das richtige Testament in Ihrer Situation

 
Lernen Sie in nur 60 Minuten alles rund um das Thema Patientenverfügung

Jetzt schnell sein: es gibt nur noch einen Termin im März für unser Webinar „Das richtige Testament für meine Situation“. 

Informieren Sie sich unter: www.steuertipps.de/webinare

Sie wollen sich lieber zu einem flexibleren Zeitpunkt zu diesem Thema informieren? Kein Problem! Dieses Webinar gibt es auch als Aufzeichnung:

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Apotheker hinterzieht Steuern: Approbation nicht unbedingt in Gefahr...

Wenn ein Apotheker seine Abrechnungen manipuliert hat und daraufhin wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, muss er dadurch nicht unbedingt seine Approbation verlieren.

 

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Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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