Newsletter für Betriebsräte: Beschäftigte mit weiblicher Führungskraft sind zufriedener
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | sind Frauen die besseren Chefs? Dieses Ergebnis legt eine Studie nahe, wonach Beschäftigte zufriedener sind, wenn sie eine weibliche Vorgesetzte haben. Bei der Frage, was den Kommunikationsstil einer guten Führungskraft ausmacht, steht eine direkte und klare Kommunikation an erster Stelle. Beschäftigte müssen bei der Arbeit eine vorgegebene Arbeitsschutzkleidung tragen. Das gilt auch, wenn diese nicht dem persönlichen Geschmack entspricht. Weigert sich ein Arbeitnehmer wiederholt die vorgeschriebene rote Hose zu tragen und kommt stattdessen mit einer schwarzen Hose, ist eine Kündigung rechtens, entschied das Arbeitsgericht Solingen.
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Euch eine gute Woche! Herzliche Grüße Leslie Schilling REDAKTION
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Führungskräfte Beschäftigte mit weiblicher Führungskraft sind zufriedener Beschäftigte sind zufriedener, wenn ihre Führungskraft eine Frau ist. So das Ergebnis einer aktuellen Studie der KÖNIGSTEINER Gruppe. Beschäftigte wünschen sich vor allem eine direkte und klare sowie eine einfühlsame und unterstützende Kommunikation. Diesen Wünschen kommt der Führungsstil von Frauen mehr entgegen.
| Literaturtipp Kündigungsschutz mit dem Fokus auf Beschäftigte Kündigungsschutz zählt zu den Kernthemen im Arbeitsrecht. Für alle, die Beschäftigten dabei kompetent zur Seite stehen möchten, empfehlen wir die Neuauflage unseres KSchR Kommentar für die Praxis von Däubler/Deinert (Hrsg.). Das Werk bietet das komplette Wissen zum allgemeinen und Sonder-Kündigungsschutz. Den Kommentar gibt es wahlweise Print plus Online oder nur Online!
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Kündigung Kündigung wegen schwarzer statt roter Arbeitshose Weigert sich ein Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsschutzkleidung zu tragen, muss er mit der Kündigung rechnen. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht Solingen, bei dem ein Beschäftigter immer wieder mit einer schwarzen statt der vorgeschriebenen roten Arbeitshose bei der Arbeit erschien.
| Unfallversicherung Corona-Infektion kann Arbeitsunfall sein Die Anerkennung einer Infektion als Arbeitsunfall setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sich nachweislich während der Arbeitszeit angesteckt hat. Der Kontakt zu der infizierten Person (Indexperson) muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen. Die Kriterien für den Nachweis hat nun das LSG Baden-Württemberg aufgestellt.
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Aus »Computer und Arbeit« Mit Prompt-Engineering zur perfekten Antwort? Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT können einem das Leben erleichtern. Dafür muss man mit der KI so kommunizieren, dass sie versteht, was von ihr verlangt wird. Diese Kunst nennt sich »Prompt Engineering«. Rainer Hattenhauer erklärt im Interview mit »Computer und Arbeit« 4/2024 die wichtigsten Regeln.
| Aus »Arbeitsrecht im Betrieb« Transparente Informationspolitik in Krisen In unsicheren Zeiten ist eine effektive Krisenkommunikation entscheidend – sowohl im Unternehmen als auch in der Gesellschaft. Doch wie setzen Betriebsräte dieses Verständnis in der Praxis um? Und was zeichnet eine erfolgreiche Krisenkommunikation aus? Das erläutert Marion Houben in »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2024.
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Wolfgang Däubler, Olaf Deinert
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| | | Mit Schaubildern für Interessenausgleich und Sozialplan
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Wolfgang Däubler, Olaf Deinert
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Kündigungsschutzrecht
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Kommentar für die Praxis
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Jörg Zuber, Ralf Heinle
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Verhandeln - aber richtig!
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Mit Schaubildern für Interessenausgleich und Sozialplan
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