Fristberechnung: Silvester manchmal ein "Feiertag"

 
   
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 11 | 2018 
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

sind Heilig Abend und Silvester eigentlich Feiertage? Für die Berechnung von Fristen ist das nicht ganz unwichtig - denn eine versäumte Frist kann richtig ins Geld gehen. Dieses Jahr ist das besonders für die Arbeitgeber unter Ihnen interessant, weil Silvester für die Steuer zwar kein Feiertag ist, für die Sozialversicherung aber sehr wohl! Werfen Sie also schnell einen Blick in unseren ersten Beitrag, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Auf der sicheren Seite sind Sie auch, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen - selbst, wenn Sie es vielleicht später gar nicht benutzen, weil die 1%-Regelung doch günstiger ist. Das Problem wäre im Ernstfall: Ein Fahrtenbuch dürfen Sie nicht nachträglich erstellen. Und da Sie nur zum Jahreswechsel auf ein Fahrtenbuch umsteigen dürfen, haben wir hier heute eine Checkliste für Sie, damit Sie wissen, ob sich der Aufwand für Sie lohnen könnte. Den Link zum Finanzamt-sicheren Fahrtenbuch gibt es natürlich auch.

 
Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

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» Termine
Fristberechnung: Silvester manchmal ein "Feiertag"
» Arbeitgeber
Hauptbeschäftigung und Minijob beim selben Arbeitgeber?
» Geschäftswagen
Fahrtenbuch - Passt in jedes Handschuhfach!
» Geschäftswagen
Checkliste: Wann ist ein Fahrtenbuch günstiger als
die 1 %-Methode?
» Geldanlage
Kapitalverluste? Bis 15.12. handeln!
 
   
 
   
 

Fristberechnung: Silvester manchmal ein "Feiertag"

Der Gesetzgeber behandelt Silvester, also den 31.12. eines Kalenderjahres, unterschiedlich. Mal wird dieser Tag quasi wie ein Feiertag angesehen, mal wie ein normaler Arbeitstag. Dasselbe gilt übrigens auch für den 24.12. (Heiligabend).

 

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Hauptbeschäftigung und Minijob beim selben Arbeitgeber?

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer solchen Gestaltung liebäugeln, müssen Sie sich Mühe geben mit der Gestaltung – sonst geht es schief und Sie müssen eine hohe Nachzahlung leisten.

 

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Fahrtenbuch - Passt in jedes Handschuhfach!

 
Fahrtenbuch - Passt in jedes Handschuhfach!

Mit dem Steuertipps-Fahrtenbuch weisen Sie Ihre geschäftlichen bzw. dienstlichen und Ihre privaten Fahrten für Ihr Fahrzeug nach - und rechnen so mit dem Finanzamt ab. Es enthält Felder für alle geforderten Daten und Angaben. Super-sicher entsprechend den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums.

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Checkliste: Wann ist ein Fahrtenbuch günstiger als die 1 %-Methode?

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie durch ein Fahrtenbuch Steuern sparen, ist vor allem in den nachfolgend genannten Fällen sehr hoch:

 Der Pkw wird nur in geringem Umfang zu Privatfahrten genutzt.
 Der Listenpreis des Pkw ist sehr hoch.
 Der Pkw ist schon älter und bereits abgeschrieben.
 Der Pkw ist gebraucht gekauft worden.
 Die Fahrleistung und die laufenden Kosten sind niedrig.
 Bei Anwendung der 1 %-Methode wäre kein einziger Euro als Betriebsausgabe abziehbar, da der Privatanteil so hoch ist wie die gesamten Kfz-Kosten.
 Im Betriebsvermögen befinden sich mehrere Pkw, und ohne Fahrtenbuch müsste für jedes Fahrzeug ein Privatanteil nach der 1 %-Methode versteuert werden.
 Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb spielen keine oder nur eine geringe Rolle (wenige Fahrten und/oder geringe Entfernung; Wohnung und Büro im selben Haus).
 

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Kapitalverluste? Bis 15.12. handeln!

Möchten Sie Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen, die bei einer anderen Depotbank angefallen sind, verrechnen, brauchen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank.

 

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Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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