| Liebe Leserin, lieber Leser, sind Heilig Abend und Silvester eigentlich Feiertage? Für die Berechnung von Fristen ist das nicht ganz unwichtig - denn eine versäumte Frist kann richtig ins Geld gehen. Dieses Jahr ist das besonders für die Arbeitgeber unter Ihnen interessant, weil Silvester für die Steuer zwar kein Feiertag ist, für die Sozialversicherung aber sehr wohl! Werfen Sie also schnell einen Blick in unseren ersten Beitrag, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auf der sicheren Seite sind Sie auch, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen - selbst, wenn Sie es vielleicht später gar nicht benutzen, weil die 1%-Regelung doch günstiger ist. Das Problem wäre im Ernstfall: Ein Fahrtenbuch dürfen Sie nicht nachträglich erstellen. Und da Sie nur zum Jahreswechsel auf ein Fahrtenbuch umsteigen dürfen, haben wir hier heute eine Checkliste für Sie, damit Sie wissen, ob sich der Aufwand für Sie lohnen könnte. Den Link zum Finanzamt-sicheren Fahrtenbuch gibt es natürlich auch.  | Bis zum nächsten Mal Ihre |  | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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